Landtag, 8. Sitzung vom 24.11.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 68
schwelliger wäre natürlich, wenn man das mit Handysignatur machen kann. Ich bin ausgesprochen kritisch - und das ist, Gott sei Dank, eh keine Frage mehr -, online wählen zu dürfen, denn Wahlrecht soll geheim bleiben. Und es ist nicht geheim, man kann immer nachvollziehen, da braucht man kein Techniker sein, um das zu verstehen, was derjenige dann elektronisch gewählt hat, also das geht nicht. Bei einem Volksbegehren muss man sich aber auch so ausweisen und dafür unterschreiben, also ist das aus meinem Verständnis jetzt grundsätzlich diesbezüglich problemlos, daher noch einmal meine Nachfrage. Sie haben es eh schon mit einem Nein beantwortet, aber ich verstehe es nicht ganz, muss ich dazusagen. Daher eine andere Frage in dem Zusammenhang: Gibt es schon konkrete Überlegungen der Implementierung oder der Weiterführung direkter und demokratischer Einrichtungen oder Institutionen auf Bezirksebene? Das war ja auch immer ein Thema.
Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Obwohl jetzt die Frage in der Mitte des Weges wieder zurückgezogen wird, beantworte ich sie gerne noch einmal, wenn man so will, flapsiger und in Prosa. Nein, weil wir der Überzeugung sind, dass wir in Wien im Vergleich zur Bundesregierung ein grundsätzlich bürgernäheres System haben und damit sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Wir sehen daher keine Veranlassung, weitere Änderungen zu machen. Das ist jetzt sozusagen ein bissel der flapsige Versuch, das zu beantworten, was ich vorher ein bissel umfassender gemacht habe.
Zum Thema der Möglichkeiten, auch in den Bezirken ein Mehr an Mitbestimmung und ein Mehr an Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger zu wählen: Das ist mir besonders wichtig, hier laufend neue Schritte zu setzen. Der nächste große Wurf wird ein Pionierprojekt im nächsten Jahr sein, wo wir in drei Bezirken, und zwar im 5., im 11. und im 16. Bezirk das Modell eines Bürgerinnen- und Bürgerbudgets in relativ großem Stil ausprobieren. Es handelt sich um ein partizipatives Klimabudget und soll eine wirkliche Verwaltungs- und Demokratieinnovation dahin gehend sein, als dass wir an einer Möglichkeit arbeiten, wirklich als Stadtverwaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam Projekte zu erarbeiten, die dann aus einem zentralen Bürgerbudget gespeist werden. Wir haben dafür für das kommende Jahr 6 Millionen EUR für die 3 Bezirke reserviert, mit denen wir das einmal als Pioniere ausprobieren wollen, das Ziel ist natürlich, solche Modelle auf die ganze Stadt auszuweiten. Das ist jetzt eine unmittelbar bevorstehende nächste Möglichkeit der BürgerInneneinbeziehung, es werden noch weitere folgen.
Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Kickert gestellt, ich erteile ihr das Wort.
Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Guten Morgen, sehr geehrter Herr Landesrat! Es wird Sie ja nicht verwundern, dass mich Ihr Nein nicht besonders erfreut. Sie haben es zwar mit dem bürgernäheren und niederschwelligen Zugang begründet, aber was spricht aus Sicht der SPÖ dagegen, ein niederschwelliges und bürgernahes Instrument zu verbessern und den Zugang zu den Unterstützungserklärungen auch in einem einstufigen Verfahren zu erleichtern? Ich kann es trotz Ihrer Begründung nicht nachvollziehen, denn nur zu sagen, dass etwas gut ist, heißt nicht, dass man es nicht besser machen kann.
Präsident Ernst Woller: Bitte, um Beantwortung.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage. Man kann grundsätzlich immer an Erweiterungen, an Ergänzungen, an Erneuerungen in allen möglichen Systemen nachdenken, und ich bin auch bereit dazu, das laufend zu machen und auch darüber zu reden. Im konkreten Fall sehe ich weder einen Missstand, noch habe ich den Eindruck, dass wir hier negative Erfahrungen mit dem Modell, das wir in der Vergangenheit gewählt haben, ausgetauscht haben. Ich bin der Überzeugung, ich habe das eh schon ein paar Mal gesagt, dass das eine gute Sache ist und dass wir uns eher bemühen müssen, wie Menschen, die - wenn man so will - der Möglichkeit, eingebunden zu werden, etwas ferner sind - und da handelt es sich ganz besonders auch um ältere Personen -, bestmöglich einbezogen werden. Und da haben wir nicht das Problem der digitalen Abgabe von Stimmen, sondern wirklich der niederschwelligen Erreichbarkeit. Ich würde gerne darüber grundsätzlich weiter nachdenken, aber auch sonst ist nichts verboten und ich stehe natürlich für allfällige Diskussionen auch in Zukunft offen.
Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung.
Die 3. Frage (FSP-1377384-2021-KSP/LM) wird von Herrn Abg. Baxant gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Innovation, Stadtplanung und Mobilität gerichtet. (Das Land Wien ist im Rahmen der 'Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau' verpflichtet, den 'Verbesserten Donauhochwasserschutz für Wien' inklusive Überströmstrecke Stopfenreuth herzustellen. Was ist der Stand der Umsetzung?)
Ich ersuche, um Beantwortung.
Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren, einen schönen guten Morgen auch von meiner Seite! Die an mich gerichtete Frage beschäftigt sich mit dem Projekt des verbesserten Donau-Hochwasserschutzes für Wien und wie da der Stand der Umsetzungen ist, und, Herr Gemeinderat, selbstverständlich berichte ich gerne über den aktuellen Stand der Dinge.
Zum Thema Hochwasserschutz muss man sozusagen in der Zeitgeschichte ein wenig zurückgreifen. Begonnen hat das ganze Thema des verbesserten Hochwasserschutzes für Wien ja bekanntlich im Jahr 1972, manche würden auch sagen, sogar schon 1969 mit dem Bau der Donauinsel, die sicher das absolut wichtigste Projekt dafür war, dass Wien hochwasserschutzsicher gemacht ist. Der eine oder andere kann sich möglicherweise noch dunkel daran erinnern, wie es davor war, der 2. und der 20. Bezirk sind damals ja wirklich regelmäßig überschwemmt worden, das war ein regelmäßiges Er
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