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Landtag, 8. Sitzung vom 24.11.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 48 von 68

 

der offenen sind, ohnehin auf Grund ihres geringen Einkommens diese Gebühren ersetzt. Das heißt, es ist aus unserer Sicht eine Gerechtigkeitsdebatte, und der Bildungsdirektor hat auch gesagt, er möchte noch prüfen, ob die Kosten für die wenigen, die diese 1.500 EUR im Jahr zahlen müssen, nicht auch von der Stadt Wien, vom Bundesland Wien getragen werden können.

 

Es wurden auch Dinge zitiert, die die Straßenverkehrsordnung, et cetera betreffen. Das war die Frage des Anrainerparkens, bei der am Anfang die Verordnung nach Meinung der Volksanwaltschaft sehr unzureichend war, weil man auf den Zusatzschildern nur geschrieben hat: Hier ist für sechs PKW-Stellplätze Anrainerparken erlaubt. Wir haben das dann durchgemessen und haben festgestellt, an sich würden selbst bei einer großen Autogröße acht Autos hinpassen. Das wäre für uns im Bestrafungsfall schlicht und ergreifend nicht nachvollziehbar, denn welches ist dann das siebente oder achte Auto, das dort eigentlich unerlaubt stehen würde.

 

Dazu hat an sich die zuständige Magistratsabteilung Abhilfe geschaffen, eine Verbesserung gemacht und eine aus unserer Sicht richtige, nachvollziehbare und auch kontrollierbare Verordnung erlassen, wie auch generell bei sehr vielen Beschwerden, die uns erreichen, wenn wir diese an das Land Wien, an die Stadt Wien herantragen, immer auch Kooperation gezeigt wird und Abhilfe geschaffen wird.

 

Bei einem - unter Anführungszeichen - vielleicht skurril anmutenden Fall wurde auch zugesagt zu prüfen, wir haben es aber noch nicht erlebt. Eine Frau, die unter schweren rheumatischen Beschwerden leidet, ist, da sie in der Nähe der Donauinsel wohnt, auf die Idee gekommen, mit ihrem Mann gemeinsam ein Fahrrad zu kaufen, mit dem man auch eine Person transportieren kann. Sie würde dann mit ihrem Mann gerne Ausflüge auf die Donauinsel machen. Sie hat dann die Förderrichtlinien für diese Fahrräder gesehen. Es gibt ja die Mobilitätsagentur, die das dann auch abwickeln wird. Es ist zu begrüßen, wenn man sich eines solchen Fortbewegungsmittels bedient, es wird für Lasten und - Schrägstrich - oder Personen gefördert.

 

Diese Frau hat sich, oh Wunder, als Person gefühlt und hat daher ein Förderansuchen gestellt: Es kam die Antwort: Na na, für Sie gibt es das nicht, denn für ein Fahrrad, das nur für den Personentransport ist - drinnen steht und/oder, also klarer geht es an sich nicht -, gibt es keine Förderung.

 

Wir mussten dann aber feststellen, dass es sehr wohl eine Förderung gibt, wenn Kinder mit so einem Fahrrad befördert werden. Jetzt stehen wir vor dem großen Rätsel, wie jetzt bei der Stadt Wien bei der Förderung der Begriff Person ausgelegt wird. Sind Kinder die einzigen Personen, Erwachsene nicht, oder umgekehrt, sind es nur erwachsene Personen und Kinder nicht? Die Stadt hat zugesagt, diesen Fall noch einmal zu prüfen. Ich hoffe, dass dieser Fall hinsichtlich der Förderrichtlinien für die Dame gut ausgehen wird.

 

Jetzt möchte ich zur MA 35 kommen. Es wurde Kritik an der Bundesgesetzgebung und an den Verfahren geübt. Ich muss dazu eines sagen: Nicht jede Beschwerde - und das sieht die Volksanwaltschaft - ist eine berechtigte. Es gibt durchaus Beschwerdefälle, dass Menschen zu uns gekommen sind, die gesagt haben: Was ist da los? Ich kriege nichts. Und dann bekommen wir von der MA 35 die Antwort: Wir haben denen einen Brief geschickt, sie müssen diese oder jene Unterlagen vorlegen. Und da geht es nicht um die dritte, zehnte Vorlage von immer der gleichen Unterlage, sondern tatsächlich darum, dass sie die Unterlagen nicht vorgelegt haben. Dann sagen wir denen: Ihr braucht euch nicht zu beschweren, denn ihr seid eigentlich diejenigen, die das Versäumnis begangen haben. Das ist für uns eine unberechtigte Beschwerde und führt zu keinem Missstand. Es gibt aber eben auch diese vielen anderen Fälle.

 

Diese Zahl von zwei Drittel, die geäußert worden ist, habe ich jetzt nicht ganz verstanden. Wir prüfen Bundesbehörden, aber ich habe das jetzt so verstanden, wie wenn Österreich-weit zwei Drittel aller Beschwerden bei allen Behörden, die es gibt, nur auf die MA 35 fallen würden. Das kann nicht einmal ein Wiener Phänomen sein, denn es gibt auch andere Beschwerden und Behörden. Wie diese Zahl zustande kommt, würde ich dann gerne vielleicht noch gesondert diskutieren. So ist es jedenfalls nicht. Vielleicht wären es die zwei Drittel bei den berechtigten Beschwerdefällen in Wien insgesamt. Das könnte sein, das müsste ich mir noch einmal herausrechnen.

 

Es sind aber dennoch sehr viele und oft sehr harte Fälle, die passiert sind. Ich möchte Ihnen aus Zeitgründen meine Erfahrungen mit der MA 35 aus meinem Zivilleben als Rechtsanwalt bei der telefonischen Erreichbarkeit ersparen. Ich möchte Sie nicht damit belasten, ich glaube, der eine Mitarbeiter, der aus der Schule geplaudert hat, hat es an sich eh klar gesagt.

 

Der neue Leiter der MA 35 Hufgard-Leitner hat mit seiner Mannschaft auch bereits das Gespräch mit der Volksanwaltschaft gesucht und uns auch diverse Verbesserungsvorschläge gemacht. Wir sind sehr guter Dinge, dass das auch greifen wird, vielleicht auch dieses telefonische Service, damit dort für einen Antragsteller endlich auch einmal ein Mensch erreichbar sein wird.

 

Ich möchte aber jetzt nicht aus der Vergangenheit erzählen und nur auf eines hinweisen: Es ist nicht neu, es ist nur jetzt auf einmal besonders drastisch geworden, da offensichtlich ein persönlicher Bekannter eines Medienredakteurs ein Problem gehabt hat. Dann ist diese Sache in die Medien gekommen. Die Volksanwaltschaft selbst kritisiert die MA 35 wegen schleppender Verfahren bereits seit 2015.

 

Ich möchte abschließend auf das Jahr 2021 hinweisen, damit Sie auch dazu ein Bild haben: Die rund 300 Beschwerden, die uns 2020 erreicht haben - diesen Stand von 300 Beschwerden hatten wir bereits zu Beginn des Julis erreicht. Es wird eine ungefähre Verdoppelung der Beschwerden sein, nicht nur, was Aufenthaltstitel betrifft, jetzt ziehen auf einmal die Staatsbürgerschaftsverfahren noch mit dazu. Das heißt, es ist eine Aufwärtsbewegung, wahrscheinlich auch nicht zuletzt auf Grund der Medienberichterstattung, weil Menschen, die

 

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