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Landtag, 8. Sitzung vom 24.11.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 49 von 68

 

davon betroffen sind, sagen: Aha, bei der Volksanwaltschaft kann man sich über die MA 35 beschweren. Dann kommen sie zu uns. Manche schreiben ja auch hinein: Wir haben jetzt gehört, wenn ihr die Volksanwaltschaft beschäftigt, dann geht es schneller mit dem Verfahren. Das ist aber leider nicht richtig. Wenn jemand schon nach zwei Monaten schreibt, es dauert mir zu lange, werden wir ihm sagen müssen: Die Zeit ist sechs Monate. Wenn der Antragsteller selbst, wie ich bereits ausgeführt habe, nach den sechs Monaten mit manchen Leistungen säumig ist, dann ist es eben kein Missstand.

 

Ich möchte nur zur Illustration ein kleines Schmankerl aus einem aktuellen Prüffall bringen. Es wurde auch die Qualifikation bei der Rot-Weiß-Rot-Karte angesprochen. Es ist jemand hier, Akademiker, Diplomingenieur, der im Jänner 2021 seinen ersten telefonischen Kontakt mit der MA 35 Staatsbürgerschaft gehabt hat und völlig ordnungsgemäß eine Check-Liste für die Antragstellung bekommen hat. Er hat dann, nachdem er alle Unterlagen beisammen gehabt hat, am 20.9.2021 angerufen beziehungsweise ein Mail geschickt: Ich habe jetzt alle Unterlagen beisammen. Wann kann ich persönlich vorsprechen, um das abzugeben und den Antrag zu erledigen? Die Antwort per E-Mail war: Wir haben den ersten freien Termin für Ihr Ansuchen um Staatsbürgerschaft - das ist nicht der 1. April, sondern der 4. - am 4.4.2022 um 8 Uhr Früh.

 

Sie können sich vorstellen, dass selbst wir in der Volksanwaltschaft gestaunt haben, dass so eine Auskunft überhaupt möglich ist, dass es anscheinend wirklich nicht schneller geht und bei der Staatsbürgerschaftsabteilung eine Wartezeit vom 20. September 2021 bis 4. April 2022 in Aussicht gestellt wurde. Dem Fall gehen wir aktuell selbstverständlich auch nach.

 

Ich möchte Ihnen aber absolut Mut zusprechen: Bitte tun Sie etwas in der MA 35! Sie ist bei uns tatsächlich ein Dauerbrenner und wird es immer mehr. Ich habe selbst in meiner Geschäftsabteilung zwei zusätzliche Dienstposten besetzt, die sich nur um die MA 35 kümmern.

 

Ich bedanke mich für Ihre Geduld und hoffe, Sie bereuen es nicht, dass Sie uns als Landesvolksanwaltschaft auserkoren haben.

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Herzlichen Dank für diesen Bericht. Als Zweiter zu Wort gemeldet ist Volksanwalt Werner Amon. Herr Volksanwalt, ich darf Sie um Ihren Bericht ersuchen.

 

14.31.58

Volksanwalt Werner Amon, MBA|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann und Bürgermeister! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich kann es nach den Ausführungen meines Amtskollegen Dr. Rosenkranz ein wenig knapper halten, möchte aber doch auf ein paar Punkte eingehen. Wir haben uns erstmals im Jahr 2020 dafür entschieden, einen dreiteiligen Bericht der Volksanwaltschaft zu machen, nämlich die nachprüfende Kontrolle der Verwaltung, den nationalen Präventionsmechanismus zum Schutz der Menschenrechte und einen Covid-Sonderbericht. Ich glaube, es war mehr als gerechtfertigt, im Jahr 2020 einen Covid-Sonderbericht zu machen, zumal uns die Pandemie nach wie vor fest im Griff hat. Immerhin haben wir im Jahr 2020 mit über 18.000 Beschwerden ein „all time high“ an Beschwerden erreicht, und davon waren gut 1.500 unter die Überschrift Covid zu subsumieren. Meine Damen und Herren, das sind immerhin 72 Beschwerden, die pro Arbeitstag in der Volksanwaltschaft einlangen.

 

Ich glaube, es war eine unserer Amtsvorgängerinnen, Frau Abg. Korosec, eine Grande Dame, wenn ich so sagen darf, der österreichischen Innenpolitik, die auf die exzellenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Volksanwaltschaft verwiesen hat. Ich möchte wirklich sagen, wir können auf diese Expertise, die wir bei uns im Haus haben, und die Objektivität, die wir bei der Prüfung haben, stolz sein.

 

Wenn wir jetzt zum Teil online, zum Teil in Präsenzsituationen die Berichte der jeweiligen Landtage diskutieren, dann ist es natürlich da und dort nachvollziehbar und legitim, dass sich die jeweilige Opposition einmal sachlich, einmal in diebischer Freude über den ein oder anderen Missstand äußert. Ich möchte aber ausdrücklich sagen und auch hier im Landtag betonen, meine Damen und Herren: Es ist nicht der Bericht irgendeiner Seite, es ist Ihr Bericht, denn wir agieren auch als verlängerter Arm des Wiener Landtages. Wir prüfen im Auftrag des Wiener Landtages, und es ist ein gesamthafter Bericht über die Verwaltung Wiens an den Wiener Landtag.

 

Ich möchte für meinen Geschäftsbereich ausdrücklich betonen, dass die Zusammenarbeit mit der Magistratsdirektion und den einzelnen Abteilungen eigentlich sehr, sehr gut funktioniert. Ich muss schon sagen, Sie werden im Bericht 2020, insbesondere was das Wiener Wohnen anlangt, ein paar sehr heikle und kritische Fälle finden. Ich glaube, es war Herr Abg. Mag. Kowarik, der in seinem ersten Redebeitrag sehr detailliert auf die einzelnen Fälle eingegangen ist. In der Tat, im Jahr 2020 war die Zusammenarbeit mit Wiener Wohnen ein wenig sperrig. Ich habe dann auch das Gespräch mit dem Herrn Landeshauptmann und Bürgermeister gesucht. Adam Smith hätte wahrscheinlich gesagt, dass hier eine „invisible hand“ unterwegs war, denn siehe da, im Jahr 2021 funktioniert die Zusammenarbeit mit Wiener Wohnen sehr gut. Ich möchte das ausdrücklich betonen. Herr Bürgermeister, ich möchte mich bei Ihnen auch ausdrücklich bedanken.

 

Es hilft ja nichts! So wie es Frau Abg. Korosec gesagt hat, ist natürlich jeder Fall für sich genommen ein Einzelfall. Kollege Dr. Rosenkranz hat gesagt, es ist für die jeweilige Person wegen der unmittelbaren Betroffenheit aber der wichtigste Fall. Insofern ist die Aufgabe der Volksanwaltschaft in Ihrem Auftrag auch, gleichsam fast ein bisschen demokratiehygienisch zu arbeiten, einzelne Situationen ernst zu nehmen, die im Prüfungsaufwand einmal kleiner und einmal größer sind, in der jeweiligen Situation aber ganz einfach wichtig sind. Es ist ganz gleich, ob es jetzt der Schimmel in der Wohnung ist, ob es der Rollstuhl ist, der am Gang vor der Wohnung nicht abgestellt werden darf, ob es ein defekter Türschließer ist. Das sind natürlich Kleinigkeiten, würde man annehmen, aber im Einzelfall für die betroffene Person von großer Wichtigkeit.

 

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