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Landtag, 8. Sitzung vom 24.11.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 52 von 68

 

tatsächlichen Preissteigerungen. Ich darf alle Mitglieder des Landtags, die diesem Antrag die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand ersuchen. - Zustimmung bei ÖVP, FPÖ und GRÜNEN. Das ist keine Mehrheit. Der Antrag ist somit nicht angenommen.

 

Ich darf mich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bei den drei Volksanwälten bedanken, nicht nur für die Erstellung des hochinformativen Berichts, nicht nur für die Teilnahme an der heutigen Debatte, sondern vielen herzlichen Dank vom, ich glaube, gesamten Wiener Landtag für die verantwortungsvolle Tätigkeit zum Wohl der Wienerinnen und Wiener und letztendlich aller österreichischen Staatsbürger. Vielen herzlichen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

 

14.54.10 Postnummer 2 der Tagesordnung betrifft die Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WElWG 2005 geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Lhptm-Stv.in Gaál. Ich darf Sie ersuchen, die Verhandlungen einzuleiten.

 

14.54.32

Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung.

 

14.54.44 Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle die Einstimmigkeit fest.

 

Es liegt kein Beschlussantrag vor.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch das ist einstimmig.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Es bleibt einstimmig. Damit ist das Gesetz in zweiter Lesung beschlossen.

 

14.55.43 Postnummer 3 betrifft die Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird - Bauordnungsnovelle 2021. Berichterstatterin hierzu ist wiederum Frau Lhptm-Stv.in Gaál. Ich darf Sie ersuchen, die Verhandlungen einzuleiten.

 

14.56.00

Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Ich bitte auch für diesen Gesetzentwurf um Ihre Zustimmung, meine sehr geehrten Damen und Herren.

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Kowarik.

 

14.56.32

Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin und Landeshauptmann-Stellvertreterin! Meine Damen und Herren!

 

Wir verhandeln heute eine Novelle zu unserer Wiener Bauordnung. Dieses Gesetzesvorhaben wurde auch in Begutachtung geschickt, was grundsätzlich erfreulich ist und auch notwendig war. Ich glaube, seit Ende August ist es aufgelegen. Es hat auch eine sozusagen öffentliche Begutachtung und auch eine interne Begutachtung gegeben. Die Stellungnahmen hinsichtlich der öffentlichen Begutachtung sind öffentlich einsehbar, das ist ja Sinn und Zweck einer entsprechenden Begutachtung.

 

Es hat aber auch eine interne Begutachtung gegeben, bei der auch interessante Stellungnahmen abgegeben worden sind. Ich darf für die Zukunft anregen, dass man die Ergebnisse dieser internen Begutachtung auch den Abgeordneten grundsätzlich gleich von Anfang an zur Verfügung stellt. Ich darf mich bei den Mitarbeitern der Frau Stadträtin bedanken, dass mir diese das auf Nachfrage gleich geschickt haben. Ich glaube, es macht wohl Sinn, wenn man das aber gleich von Anfang an auch den Abgeordneten zur Verfügung stellt. Wir müssen ja hier entscheiden und haben durchaus auch Interesse, was andere Magistratsabteilungen oder sonstige Abteilungen der Stadt Wien zu dem Gesetzesvorhaben sagen.

 

Worum geht es, meine Damen und Herren? Die Bauordnungsnovelle betrifft ja mehrere inhaltliche Bereiche. Der erste ist Bezug nehmend auf diese sogenannten Seveso-Betriebe. Das sind Betriebe, die in der Verarbeitung, Herstellung, Verwendung oder Lagerung von gefährlichen Stoffen tätig sind. Da hatten wir auch ein Vertragsverletzungsverfahren. Es ging um die Umsetzung einer Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates aus dem Jahr 2012. Es gab schon ein Mahnschreiben der Europäischen Kommission.

 

Die Änderungen sind einerseits in einer neuen Zielbestimmung vorgesehen, in § 1 Abs. 2 Z 17. Es gibt auch Ergänzungen in zwei Bestimmungen in Bezug auf die Raumordnung und das Widmungsverfahren, § 1 Abs. 4a lit b und § 2a Abs. 6, und die Schaffung von besonderen Vorschriften für solche Betriebe in § 61a. Es war Dringlichkeit geboten, das umzusetzen. Ich werde später noch zur Beurteilung der vorgenommenen Normierung kommen.

 

Was auch enthalten ist, ist eine Verschärfung der Verwaltungsstrafen in § 135 Abs. 3 unserer Bauordnung. Das betrifft vor allem die Strafen bei gesetzeswidrigem Abriss von Gebäuden, für die es eben keine Freigabe des Magistrates gibt. Da gibt es zumindest als Strafdrohung eine Erhöhung auf 300.000 EUR. Das ist auch ein Teilaspekt dieser Novelle.

 

Dann werden noch einmal die Ziele der Stadtplanung ergänzt. Im § 1 Abs. 2 haben wir eine Ziffer 16. Der Schutz der UNESCO-Welterbe-Stätten findet sich jetzt auch wieder im § 1. Das ist grundsätzlich zu begrüßen, ich werde noch dazu kommen. Wir haben auch eine Ergänzung, wenn man so will, im § 62a unserer Bauordnung. Das betrifft die Aufstellung von Containern, das soll vereinfacht werden in Fällen, wie wir sie gerade erleben, nämlich in Fällen von Epidemien. Und wohl das Wichtigste und das Herzstück dieser Novelle, auch wenn man es vorab so nicht vermutet hat, aber jetzt betrifft es

 

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