Landtag, 12. Sitzung vom 28.04.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 101
vorher grundsätzlich vorausschicken, dass die Corona-Pandemie vor allem für den elementarpädagogischen Bereich, wie Sie ja auch wissen, eine besondere Herausforderung war und auch noch ist, weil es schon vor der Pandemie eine angespannte Personalsituation gab und durch Erkrankungen im elementarpädagogischen Bereich sehr, sehr viel Personal ausgefallen ist.
Wir hatten Zeiten, in denen über 10 Prozent der ElementarpädagogInnen ausgefallen sind, das hat sehr viel Flexibilität in den elementarpädagogischen Einrichtungen gebraucht, sowohl in den städtischen als auch in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen, um überhaupt den Betrieb aufrechtzuerhalten.
Ich bin sehr dankbar dafür, wie in dieser Zeit gearbeitet wurde, sodass die Eltern in der Pandemie eigentlich durchgehend die Gewissheit hatten, dass ihre Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen gut aufgehoben sind - dafür allen Pädagoginnen und Pädagogen ein herzliches Dankeschön.
Ihre Frage war, wie viele PädagogInnen genau mit Nachsicht angestellt sind.
Da muss man einmal grundsätzlich sagen, dass es auch von der Behörde sehr genau angesehen wird, dass die Nachsicht nur dann gegeben wird, wenn es unbedingt notwendig ist, und vor allem auch, wenn es Personal gibt, das dafür qualifiziert ist. Das heißt zum Beispiel, es gibt viele Nachsichten, wenn es keine SonderelementarpädagogInnen gibt, dann sind es ElementarpädagogInnen, die mit Nachsicht als SOKI arbeiten, oder zum Beispiel Personen, die noch in Ausbildung, aber im letzten Jahr der Ausbildung sind und schon im Kindergarten arbeiten. Auch dafür kann es Nachsichten geben und natürlich auch bei Personen, die einschlägige Erfahrungen mitbringen - zum Beispiel gibt es BildungswissenschaftlerInnen, SprachwissenschaftlerInnen, die keine Kindergartenpädagogikausbildung haben, aber dann mit Nachsicht auch arbeiten.
Mit diesen Nachsichten nach § 16 Abs. 4 des Wiener Kindergartengesetzes ist sichergestellt, dass trotz des Fachkräftemangels eine gute pädagogische Arbeit stattfinden kann und dass vor allem das Betreuungsverhältnis nicht schlechter wird. Es wird ja immer individuell geprüft, wie viel unbedingt notwendig ist, das heißt, bei der Nachsicht ist nicht gesagt, für alle Stunden und immer, sondern oft sind es Randzeiten, für das, was wirklich notwendig ist, um den Kindergartenbetrieb aufrechtzuerhalten. Ich kann dazu sagen, dass es sich sehr rasch ändert, weil wir sehr, sehr viel Fluktuation haben, das heißt, dass sich auch die Nachsichten ständig verändern.
So, zum Schluss zumindest eine Zahl für den städtischen Bereich: Aktuell leiten 33 AssistentInnen im städtischen Bereich mit Nachsicht Kindergartengruppen. Es ist auch so, dass sich die Zahlen ständig verändern, das heißt, wir müssen da tagesaktuell auch andere Zahlen liefern, für den privaten Bereich gelten da natürlich wieder andere Zahlen, die uns gemeldet werden, wo wir auch die Nachsicht geben. Aktuell ist das der Umfang, es schwankt sehr, sehr stark, es war in der Pandemie schon höher, jetzt pendelt es sich wieder etwas ein und vor allem haben wir immer mit Beginn des neuen Kindergartenjahres neue Pädagoginnen und Pädagogen, sodass es zu Beginn des Jahres auch weniger Nachsichten als am Ende des Jahres gibt.
Präsident Ernst Woller: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Zierfuß gestellt. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Harald Zierfuß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Stadtrat, vielen Dank für Ihre Ausführungen.
Wenn ich jetzt richtig zugehört habe, dann sind Sie mir noch die Anzahl im privaten Bereich schuldig geblieben, das wäre natürlich spannend, weil die Privaten, und das kritisieren wir ja häufig, auf Grund der geringen Förderungen - im Vergleich zu den Kosten bei den Städtischen - nicht den gleichen Gehalt zahlen können. Dementsprechend werden wahrscheinlich im städtischen Bereich natürlich weniger Nachsichten erteilt werden - das ist jetzt eine Annahme, die ich treffe -, als in den privaten Kindergärten.
Ich möchte aber auch noch einen anderen Aspekt einbringen, weil wir ja häufig darüber diskutieren, wer zuständig ist, wenn man jetzt den Beruf attraktivieren möchte, sprich, mehr Personen durch attraktivere Arbeitsbedingungen einbringt: Ich fand es ganz, ganz spannend, das war in der „Presse“ vom 31. März, was die SPÖ-Bildungssprecherin im Nationalrat Petra Vorderwinkler, angesprochen darauf, wie das im elementarpädagogischen Bereich ist, gesagt hat: „Daher bin ich dafür, dass die gesamte Bildung in Bundeskompetenz in einer Hand liegt“.
Jetzt wollte ich Sie als zuständigen Stadtrat fragen: Wie sehen Sie das? Sind Sie dafür, dass Kindergärten Bundeskompetenz werden?
Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.
Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Mir geht es darum, dass ich mich dafür einsetze, dass die Qualität in Bildungseinrichtungen besser wird, das heißt, sowohl im Kindergarten als auch in der Schule. Die Föderalismusdiskussion kann man immer gerne führen, für mich ist klar, es muss eine klare Abgrenzung da sein. Wir haben im Bildungsbereich oft schwierige Abgrenzungen, Kompetenzschwierigkeiten, die das grundsätzliche Problem sind.
Ich bin während der Pandemie vor allem sehr, sehr skeptisch geworden, dass die Bundeskompetenz dazu führt, dass Sachen besser gelöst werden. Zumindest war das meine Erfahrung, dass sehr, sehr vieles schlechter als in Wien gemacht worden ist, darum bin ich auch skeptisch, einzelne Kompetenzbereiche komplett dem Bund zu übergeben, denn ich bin mir sicher, dass wir in Wien sehr, sehr gut auf unsere Kinder und Jugendlichen schauen und das Beste tun, damit wir die Kindergärten auch weiter stärken können.
Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Krauss gestellt. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter!
Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Ausnahmeregel beim Betreuungsschlüssel und bei BetreuerInnen in
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