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Landtag, 12. Sitzung vom 28.04.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 101

 

sinnvoll, zum Beispiel den universitären Lehrgang zur Ausbildung zur Elementarpädagogin an den Fachhochschulen, auch das ist sinnvoll. Was wir in Wien auch gemacht haben, vor allem Jürgen Czernohorszky hat mit „Teach for Austria“ eingeführt, dass Quereinstieg in den Kindergarten möglich ist. Das finde ich zum Beispiel ein sehr, sehr gutes Modell, dass Personen, die in anderen Berufsfeldern waren, auch dann in den Kindergarten gehen können, um dort Erfahrungen zu sammeln und zu arbeiten.

 

Da gibt es aber noch einige Herausforderungen dahin gehend, dass die Personen, die dann Erfahrung sammeln, auch im Berufsfeld bleiben können. Da ist die Frage der Anerkennung zum Beispiel von Vorberufszeiten, von anderen Ausbildungen. Da gibt es noch laufende Gespräche mit der Bundesebene, damit wir diesen Quereinstieg noch weiter erleichtern. Ich finde, da muss noch viel getan werden, denn es ist für QuereinsteigerInnen ein interessantes Berufsumfeld. Ich treffe sehr, sehr viele, die im zweiten Berufsweg sehr, sehr zufrieden sind. Und das sollte forciert werden, da bin ich ganz Ihrer Meinung, da können wir auf jeden Fall noch viel tun, um das weiter für einen Quereinstieg zu attraktiveren.

 

Präsident Ernst Woller: Danke, damit ist die 4. Anfrage beantwortet.

 

10.15.00†Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky - Frage|

Die 5. Anfrage (FSP-1020157-2022-KSP/LM) wurde von Frau Abg. Vasold gestellt und ist an die Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen gerichtet. (Bei der Regierungsklausur im Jänner 2022 hat die Wiener Fortschrittskoalition eine Vereinfachung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Photovoltaikanlagen angekündigt. Wie ist der Stand der bisherigen Vorbereitungsarbeiten und wann werden Sie als zuständiges Mitglied der Landesregierung einen Entwurf für eine Regierungsvorlage zuleiten?)

 

Sie ist heute entschuldigt, in ihrer Vertretung wird Herr Amtsf. StR Mag. Czernohorszky die Anfrage beantworten. Ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abg. Vasold!

 

Wie schon erwähnt, danke erstens für die Frage, die ich in Vertretung von Frau LRin Kathrin Gaál beantworten möchte, ich hoffe, in der Kürze und Pointiertheit der Landesrätin und nicht wie sonst von mir üblich. Sie sind heute schon sehr, sehr lange in der Fragestunde, daher möchte ich das so kurz und knackig wie möglich machen. Vorausschicken möchte ich aber trotzdem, dass wir uns sehr ambitionierte Klimaschutzziele gesteckt haben, die wir ja alle in diesem Haus auch sehr intensiv diskutieren und die sind wiederrum nur mit einem weitreichenden Ausbau von erneuerbaren Energieträgern erreichbar.

 

Deshalb ist genau das schon ein Thema, dass im Regierungsprogramm der Fortschrittskoalition intensiv verankert ist, aber auch in der ersten Regierungsklausur, haben wir einen Startschuss für eine sehr intensive Photovoltaikoffensive gemacht, eine Offensive, die das Ziel hat, die zur Regierungsklausur gültigen 50 Megawatt Peak Leistung - die wir hatten, mittlerweile sind es schon deutlich mehr - bis 2030 auf 800 Megawatt Peak zu steigern. Das ist eine Versechzehnfachung, und die ist nur möglich, wenn wir Jahr für Jahr in der Dimension von hundert Fußballfeldern neue Photovoltaikflächen schaffen.

 

Damit das möglich ist, sieht der im Gemeinderat beschlossene Wiener Klima-Fahrplan neben verschiedenen anderen Dingen - wie der Förderung und der Nutzung eigener Flächen - viel, viel, mehr eine wesentliche Vereinfachung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vor. Auch dazu wurde bereits bei der Regierungsklausur eine wichtige Weichenstellung gemacht, eine Weichenstellung, die die Frau LRin und Lhptm-StV.in Kathrin Gaál vorgestellt hat. Aufbauend auf den entsprechenden Bestrebungen der letzten Jahre beinhaltet diese Weichenstellung, weitere Hürden im Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz abzubauen und eine weitreichende Erleichterung für kleine und mittelgroße Anlagen zu ermöglichen.

 

Der Großteil der heute üblichen Photovoltaikanlagen auf Hausdächern soll damit erstmals gänzlich von der Anzeige und Bewilligungspflicht befreit werden. Das soll für alle Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung bis maximal 15 Kilowatt gelten, sofern sie nicht vertikal montiert sind oder zusätzlich einen Stromspeicher umfassen.

 

Darüber hinaus gibt es für die Anlagen, die eine größere Kapazität haben, deutliche weitere Erleichterungen: eine deutliche Ausweitung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens durch eine Anhebung der Obergrenze von 100 auf 250 Kilowatt für eben diese mittelgroßen Photovoltaikanlagen, die damit dann von weiteren großen Erleichterungen profitieren können. Das vereinfachte Verfahren soll darüber hinaus neuerdings auch auf die Modernisierung bestehender Ökostromanlagen Anwendung finden. Damit man sich das ein bisschen besser vorstellen kann: Die Auswirkungen dieser Novelle werden massiv spürbar sein. Rund 86 Prozent der Anzeigeverfahren aus dem letzten Jahr würden nach der neuen Regelung gänzlich wegfallen. 83 Prozent der ordentlichen Verfahren aus 2021 würden hinkünftig im vereinfachten Verfahren behandelt werden.

 

Das beinhaltet im Wesentlichen den Entwurf der Änderung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes. Dieser Entwurf wurde bereits Anfang März veröffentlicht und ist im Zeitraum vom 1.3.2022 bis 28.3.2022 einer internen und externen Begutachtung unterzogen worden. In den letzten Wochen sind die Stellungnahmen eingegangen und die MA 64 hat die auch gesichtet, derzeit findet ein Feinschliff statt und LRin Kathrin Gaál hat mich informiert, dass sie beabsichtigt, die Wiener Landesregierung bereits am 17.5.2022 mit der WEIWG-Novelle zu befassen.

 

Die Regierungsvorlage könnte dann in weiterer Folge am 13. Juni im Wohnbauausschuss und am 23. Juni hier im Wiener Landtag beschlossen werden. Mit Ihrer Zustimmung können dann diese umfassenden Erleichterungen bereits am Tag nach der Kundmachung des Gesetzes im Landesgesetzblatt in Kraft treten, und Wien

 

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