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Landtag, 14. Sitzung vom 23.06.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 70 von 83

 

wir dann erst in der Zukunft sehen, und ich wünsche Ihnen und Ihren MitarbeiterInnen neben einem schönen Sommer, den Sie alle haben sollen, vor allem eine erfolgreiche Arbeit für die Wienerinnen und Wiener. Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau LRin Jungnickel. Ich erteile es ihr.

 

16.55.16

StRin Mag. Isabelle Jungnickel|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident des Verwaltungsgerichtes Wien!

 

Auf der heutigen Tagesordnung steht eben auch der Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien, und da möchte ich ein paar wesentliche Punkte herausheben. Grundsätzlich ist es aus rechtsstaatlicher Sicht erfreulich, dass wir seit 2014 in Wien ein Verwaltungsgericht haben, weil es die Tätigkeit der Verwaltung auf einer gerichtlichen Ebene kontrolliert. Die große Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform des Jahres 2014 war ja wahrscheinlich die größte Verwaltungsreform der Zweiten Republik, und deren Früchte können wir sehen, das zeigt uns der heutige Bericht.

 

Wenn wir uns die Zahlen seit 2017 anschauen, sind im Jahr zirka 16.500 bis 18.000 Menschen jährlich zum Verwaltungsgericht gegangen und haben dort Rechtsschutz gesucht. Im letzten Jahr gab es noch einmal eine Steigerung um 1.610 Verfahren. Das, glaube ich, ist eine wesentliche Steigerung, das haben schon meine Vorredner gesagt, das unterstreicht für mich auch die Bedeutung dieses Gerichts.

 

Im Bericht ist weiter festgehalten, dass das Land Wien natürlich auch einiges bereitstellen muss. Die Infrastruktur, die hier in Form von Verhandlungsräumlichkeiten bereitgestellt wird, wird als zweckmäßig und ausreichend anerkannt. Verbesserungsbedarf gibt es aber im Bereich der IT. Vor allem die Umsetzung des Elektronischen Rechtsverkehrs, die Vorlage digitalisierter Akten und die Einbindung in das neue IT-Justizsystem „Jura“ wären Schwerpunkte, welche weiter vorangetrieben werden sollten. Ich denke, dass man dabei die elektronische Aktenvorlage an den Verwaltungs- und an den Verfassungsgerichtshof in diese Überlegung mit einbeziehen sollte.

 

Verbesserungsbedarf gibt es auch im Bereich der Hardware-Ausstattung, und es ist logisch, dass ohne gescheite Hardware gutes Arbeiten auch schwierig wird und Synergieeffekte dann zum Stilstand kommen.

 

Hinsichtlich der personellen Ressourcen stelle ich erfreut fest, dass das Land Maßnahmen ergriffen hat und budgetäre Mittel bereitgestellt hat, um die bevorstehenden Pensionierungen und Ruhestandversetzungen von Richterinnen und Richtern in Angriff zu nehmen. Immerhin 13 Richter wurden neu ernannt. Aber natürlich ist es angesichts der drohenden Pensionierungen und der Steigerung der Rechtsfälle verständlich, dass seitens der Richterschaft mehr Planstellen gefordert wurden, 30 an der Zahl. Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wie auf die drohenden Pensionierungen reagiert wird. Es befinden sich laut Bericht im Moment 21 Richterinnen und Richter im pensionsfähigen Alter, und im Bericht wird auch dargestellt, dass diese um ein Drittel mehr Arbeit erledigen, als eigentlich zumutbar wäre. Das heißt, er braucht eine nachhaltige Personalplanung.

 

Dabei würden gute vergleichbare Kennzahlen helfen, denn hier wäre eine vergleichbare Analyse mit anderen Verwaltungsgerichten sicherlich hilfreich, um Argumentationen folgen zu können. Die reine Feststellung des Amtes der Wiener Landesregierung, dass das Bewertungssystem nicht nachvollziehbar sei, scheint mir zu wenig. Es wäre zumindest notwendig, wenn das vom Verwaltungsgericht verwendete System vom Amt der Wiener Landesregierung angezweifelt wird, einen Vorschlag für ein akzeptiertes System zu machen, um eine Benchmark für Personalentwicklung zu haben. Die im gesamten öffentlichen Dienst drohende Pensionierungswelle wird auch hier durch die mangelnden Personalkapazitäten schlussendlich in der Qualität der Verfahren ihren Niederschlag finden.

 

Wesentlich bei der Nachbesetzung ist auch der Fokus auf dem Support-Personal, das auch eine entscheidende Rolle spielt. Alle Richter und Richterinnen und das Support-Personal haben im vergangenen Jahr - das sei hier noch einmal betont - hervorragende Arbeit geleistet. Auch im zweiten Corona-Jahr ist kein Nachlassen der Erledigungen feststellbar. Im Gegenteil: Der Output hat sich erhöht, und ein Spitzenwert von fast 200 Erledigungen pro Richter wurde erreicht. Das ist umso bemerkenswerter, als die Rechtslage und die sich schnell ändernden Gesetze die Arbeit nicht leichter gemacht haben.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf verweisen, dass ein besonderes Augenmerk auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erforderlich zu sein scheint. Gerade im Gerichtsbetrieb hängen nämlich die Flexibilität sowie der Erfolg eines Gerichtes wesentlich von der Arbeit der Rechtspfleger, der Rechtspflegerinnen, der juristischen Mitarbeiter, der Kanzlei- und der Schreibkräfte ab. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Lassen Sie mich deshalb eine besondere Anerkennung für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aussprechen. Ich ersuche Sie, Herr Präsident, diesen Dank Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Gericht weiterzugeben.

 

Besonders erfreulich ist, dass im Tätigkeitsbericht auf die gediegene Ausbildung hingewiesen wird. Die Verwaltungsgerichte haben Österreich-weit eine eigene Akademie geschaffen, und die Teilnahme an dieser Akademie und deren hochstehenden Programmen zeugt von der Verantwortung, die die Präsidien der Verwaltungsgerichte wahrnehmen. Im Hinblick darauf hoffe ich, dass gerade dann, wenn viele neue Richterinnen und Richter aufgenommen werden, diese auch die entsprechende Weiterbildung erhalten, und ich wäre dankbar, wenn wir im nächsten Tätigkeitsbericht dazu weitere Ausführungen bekommen würden.

 

Hervorheben möchte ich auch die Qualität der Entscheidungen. Es ist für Außenstehende sicherlich schwierig, die Qualität von Entscheidungen eines Gerichts fair zu beurteilen. Es ist aber ganz klar, dass es einen sachlichen Maßstab gibt, ob nämlich die Entscheidungen vor der letzten Instanz Bestand haben, und das

 

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