Landtag, 16. Sitzung vom 19.10.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 61
oder eben ausführlich über diese Rahmenbedingungen Bescheid wissen.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 3. Zusatzfrage kommt von den GRÜNEN und wird von Frau Abg. Kickert gestellt. Bitte.
Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Herr Landesrat!
Ich möchte vor allem den zweiten Satz, den Sie jetzt am Schluss gesagt haben, betonen, selbst wenn es möglicherweise eine unpopuläre Meinung ist: An und für sich sollte man möglichst viele Menschen, zukünftige TierhalterInnen davon überzeugen, dass das Halten von sogenannten Exoten in einer Wohnung in den allerallerallerseltensten Fällen tiergerecht ist. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Ich sehe den Fortschritt, deswegen haben wir ja auch zugestimmt. Ich glaube auch, dass ein Sachkundenachweis Fortschritte bringen kann. Ich glaube nur, dass es mehr in die Richtung gehen sollte, davon zu überzeugen, dass ein Ara überhaupt nicht in Gefangenschaft gehalten werden sollte, bevor man dann vielleicht den zukünftigen Tierhalter, die zukünftige Tierhalterin dazu bringen kann, sachgerecht zu halten.
Ich möchte aber auf einen anderen Punkt eingehen: Die Haltung, also der Beginn und das Ende der Haltung von sogenannten ExotInnen muss gemeldet werden - immer schon. Hat das zuständige Amt, also das Veterinäramt, erstens Daten darüber, wie viele gehalten werden, und gibt es, das ist immer die schwierigere Frage, eine Schätzung dazu, wie viele nicht gemeldet werden? Also wie groß ist die Dunkelziffer, wie groß ist möglicherweise das Tierleid, von dem ein Veterinäramt nicht wissen kann, und wie kann man auf so etwas reagieren, damit diese Dunkelziffer - ich weiß, das ist jetzt alles sehr spekulativ - geringer werden kann? In diese Richtung müssen wir ja auch arbeiten, wenn wir wirklich daran interessiert sind, Tierleid zu verringern.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Na ja, über die angemeldeten Tiere hat die Behörde selbstverständlich einen Überblick. Ich habe es jetzt nicht mit, kann das aber sehr gerne nachreichen. Es ist natürlich, wie ja auch deine Frage zum Ausdruck gebracht hat, in der Natur der Sache, dass man über Dinge, die man nicht weiß, leider wenig Auskunft geben kann. Also über die Dunkelziffer der nichtangemeldeten Tiere, fürchte ich, kann ich kaum Auskunft geben. Ich kann aber sagen, dass wir mit dieser Informationsoffensive rund um die Einführung des Exotennachweises und mit der Tatsache, dass wir damit noch einmal darauf hinweisen, dass es nicht nur notwendig, sondern verpflichtend ist, Wildtierhaltung anzumelden - das kann man kostenlos, bis 31.12. hat man noch Zeit dafür -, einen Beitrag dazu leisten möchten, dass erstens mehr Wissen in der Behörde da ist und dass zweitens - natürlich noch viel wichtiger - mehr Wissen in der Bevölkerung dazu da ist, dass das jetzt nichts ist, was man einfach so macht, sondern klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen unterliegt.
Ich denke, dass der Weg der Information und nicht der grundsätzlichen - wie soll man sagen - polizeistaatlichen Strafandrohung bei gleichzeitiger Information darüber, dass es natürlich Strafen gibt, nämlich dann, wenn man Wildtiere hält und die nicht anzeigt, der richtige ist. Das sehen wir bei der Sachkunde für die Hunde. Dort ist es wirklich so, dass Tausende diese Kurse in Anspruch genommen haben und man würde ja jetzt gemeinhin glauben, bei einem Hund weiß Mann, weiß Frau, weiß die ÖsterreicherIn, was er braucht, jedenfalls mehr als vielleicht bei einem exotischen Tier. Trotzdem haben sehr, sehr viele erkannt, unabhängig von der Verpflichtung, dass es auch darüber hinaus aus Interesse heraus notwendig ist, dass man mehr Wissen haben kann.
Ich bin also wirklich zuversichtlich, dass wir da einen Meilenstein geschafft haben, auch weil in den letzten Wochen und Monaten schon sehr intensive Verhandlungen oder Diskussionen auch bundesweit mit Expertinnen und Experten, den Tierschutzombudsleuten aller Bundesländer geführt wurden. Die wünschen sich mehr. Es gibt auch klare Beschlüsse der Tierschutzreferentinnen und -referenten, die sich so etwas bundesweit wünschen. Es gibt auch gute Signale, dass bundesweit mit dem Vorbild von Wien, wir sind hier die Ersten, Regelungen geschaffen werden könnten, dass man so etwas in jedem Bundesland oder in allen Bundesländern eben nachzieht.
Ich glaube also, wir sind hier wirklich auf einem guten Kurs. Das heißt natürlich im Umkehrschluss, dass man dann nicht aufhören kann, da draufzuschauen, sondern im Gegenteil. Ich glaube, es ist jetzt durch diese Verpflichtung eher leichter möglich.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 4. Zusatzfrage kommt von der ÖVP und wird von Herrn Abg. Mantl gestellt. Bitte.
Abg. Dr. Josef Mantl, MA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landesrat!
Wir haben das Thema jetzt umfassend besprochen, ich möchte aber trotzdem die Gelegenheit zu einer Zusatzfrage nutzen. Wie angesprochen ist ja laut Medienberichten die Dunkelziffer der in Österreich lebenden Exoten sehr hoch. Wir wissen, dass eben mit diesem Sachkundekurs ab dem nächsten Jahr sichergestellt werden soll, dass jedes neu angeschaffte Tier erst nach erfolgreichem Abschluss des Kurses registriert werden kann. Auch wenn schon gefragt wurde, würde mich interessieren, was die Stadt Wien in Zukunft tun wird, um auch jene in Österreich gehaltenen Exoten zu registrieren, die bis Ende 2022 noch nicht registriert wurden.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Na ja, ich habe jetzt eh schon versucht, das länger auszuführen. Vielleicht kann ich noch hinzufügen, dass es natürlich das Anliegen der Behörde ist, nicht nur diese Verpflichtung auszusprechen, respektive gegebenenfalls zu strafen, sondern auch wirklich nachzuarbeiten, zu erinnern. Sollte ein Wildtierhalter kommen und eine Anzeige machen, den Sachkundenachweis nicht haben, dann reicht auf der einen Seite die Information darüber, dass es innerhalb von zwei Wochen nachzuholen ist, vermutlich das eine oder andere Mal nicht. Das heißt, man muss
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