Landtag, 16. Sitzung vom 19.10.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 61
Bevor wir zur 4. Anfrage kommen, gebe ich noch bekannt, dass Herr Abg. Taborsky zeitweilig entschuldigt ist, ab 9.45 Uhr.
Die 4. Anfrage (FSP-1946450-2022-KGR/LM) wurde von Herrn Abg. Ellensohn gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. (Medial wurde der rot-pinke Pakt für Transparenz vorgestellt. In der Tageszeitung „Die Presse“ vom 10. September 2022 ist von einer Ausweitung des Untersuchungsgegenstandes eines Untersuchungsausschusses auf ausgegliederte Unternehmen gar nicht die Rede, aber auch bezüglich des Interpellationsrechtes dürfen Fragen an StadträtInnen zu ausgegliederten Unternehmen nur gestellt werden, sofern deren Kontroll- und Informationsrechte betroffen sind. Was kann zukünftig im Wiener Landtag und dessen Gremien mehr zu ausgegliederten Unternehmen gefragt werden im Vergleich zu bisher?)
Ich bitte um Beantwortung.
Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Da ich die gleiche Anfrage wortgleich im Wiener Gemeinderat beantwortet habe und sie dort auch im Protokoll nachzulesen ist und sich seitdem auch inhaltlich nichts geändert hat, darf ich auf die Beantwortung vom 21.9. hinweisen. Zusätzlich darf ich anfügen, dass mir berichtet worden ist, dass in der Zwischenzeit auch mit der Ausarbeitung der Ausweitung des Interpellationsrechts begonnen worden ist, ebenso mit den Arbeiten zur Ausarbeitung des Public Corporate Governance Kodex, der auch bereits in Angriff genommen worden ist - alles Maßnahmen, um die Transparenz und Kontrolle in dieser Stadt noch weiter zu steigern.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 1. Zusatzfrage wird von den GRÜNEN gestellt. Herr Abg. Ellensohn, bitte.
Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Vielen Dank, Herr Stadtrat, für die Beantwortung!
Sie haben jetzt selber gesagt, wie vor einem Monat - September, jetzt sind wir einen Monat weiter. Man könnte jetzt natürlich sehr viel weiter sein: Ich will auf die Untersuchungskommission eingehen, die vielleicht kommt und jetzt gerade mit einer Verzögerungstaktik zumindest einmal um einen Monat geschoben wurde. Vielleicht kommen ja noch mehr Überraschungen, die nicht der Geschäftsordnung entsprechen, aber das ist ja nicht ganz so genau in diesem Haus, zumindest nicht für Ihren Koalitionspartner.
Bei der Untersuchungskommission gäbe es die Möglichkeit, den Untersuchungsgegenstand einer Untersuchungskommission auszuweiten, durch Gesetzesänderung, die man zum Beispiel heute hätte vornehmen können. Dazu gibt es Initiativen von zwei Oppositionsparteien, unter anderem von uns, aber alle drei sehen das ähnlich. Die NEOS haben das auch immer so gesehen, als sie in Opposition waren. Ich kenne jetzt schon den Unterschied zwischen Regierung und Opposition, trotzdem die Frage an Sie als Stadtrat für Transparenz:
Werden Sie diese Initiativen der Opposition unterstützen, nämlich den Untersuchungsgegenstand auch auf ausgegliederte Unternehmungen wie zum Beispiel auf die Wien Energie auszuweiten? Das ist eines der größten Defizite, die wir bei den Kontrollrechten der Untersuchungskommission haben. Das sieht man jetzt, der ohnehin sehr schmale Antrag, damit er eben den Gesetzen entspricht, ist ja nicht einmal so durchgegangen. Ich weiß nicht genau, warum, weil es uns nicht mitgeteilt wurde - angezweifelt, was auch immer. Das hätte gesagt werden müssen, aber geschenkt. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Initiativanträge, die unterwegs sind, am Ende eine Mehrheit finden und würden Sie als Transparenzstadtrat empfehlen, dass wir diese Ausweitung der Kontrollrechte vornehmen?
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte.
Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Meine grundsätzliche Haltung ist, dass es so viele Kontrollrechte wie möglich auch des Gemeinderates und Landtages geben soll, weil das in einer lebendigen Demokratie wichtig und essenziell ist. Darum ist diese Ausweitung des Interpellationsrechts ein wichtiger Schritt, um zu zeigen, dass überall dort, wo politische Verantwortung, auch beim ausgegliederten Bereich, besteht, hier auch ein Anfragerecht in Zukunft bestehen soll. Ich finde es einmal wichtig, diesen Schritt zu gehen. Es gibt auch noch einige rechtliche Hürden, die man überwinden und diskutieren muss, um diese Kontrollmöglichkeit zu etablieren.
Insgesamt haben wir die Untersuchungskommission ja letztes Jahr auch in diesem Rahmen des Landtages erneuert und die Oppositionsrechte, die Minderheitenrechte verbessert. Ich fand das einen sehr, sehr wesentlichen und wichtigen Schritt. Ich finde jetzt auch wichtig, dass die Causa Wien Energie in einer Untersuchungskommission untersucht und aufgeklärt wird. Es gibt jetzt Diskussionen um den Untersuchungsgegenstand mit dem bestehenden Antrag. Man wird sicher daraus auch lernen und dann schon einmal schauen, was nach der jetzigen Gesetzeslage untersuchbar ist und ob es möglicherweise in Zukunft Änderungen braucht.
Jetzt ist aber einmal wichtig, dass diese Untersuchungskommission auch ins Arbeiten kommt, eingesetzt wird und mit dem bestehenden rechtlichen Rahmen auch bestmöglich Kontrollarbeit und Aufklärungsarbeit leistet.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 2. Zusatzfrage kommt von der ÖVP und wird von Frau Abg. Hungerländer gestellt. Bitte.
Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat!
Ich habe schon einmal angesprochen, wir haben eine Anfragenserie zum Thema Studien, Veröffentlichung der in Auftrag gegebenen Studien gestellt. Jetzt haben wir eine adaptierte zweite Serie gestellt, die von allen Stadträten wieder nicht befriedigend beantwortet wurde. Meine Frage ist: Werden Sie sich als zuständiges Regierungsmitglied für Transparenz dafür einsetzen, dass künftig alle Regierungsmitglieder sämtliche Studien, die
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