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Landtag, 16. Sitzung vom 19.10.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 61

 

sie in Auftrag geben, offenlegen und öffentlich machen müssen?

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte.

 

Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ja, ich bin dafür, dass Ergebnisse von Studien, die von öffentlicher Hand bezahlt werden, veröffentlicht werden, vor allem Auftragnehmer und Auftragssumme. Das halte ich für essenziell. Ich habe mich in der Opposition lange dafür eingesetzt und finde es auch weiterhin wichtig. Bei Anfragen an mich veröffentliche ich sie auch oder gebe diese Informationen preis.

 

Ich bin auch zuversichtlich, dass im Rahmen von gesetzlichen Änderungen, die möglicherweise auf uns zukommen werden, auch weitere Befugnisse zustande kommen, sodass zumindest Summe und Auftragnehmer in Zukunft genannt werden sollen. Ich mache mich auf jeden Fall dafür stark.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 3. Zusatzfrage wird von der FPÖ gestellt und kommt von Herrn Abg. Krauss. Bitte.

 

10.02.45

Abg. Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Noch einmal guten Morgen, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter!

 

Sie haben gesagt, Sie sind grundsätzlich immer für mehr Transparenz. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Die grundsätzliche Haltung würde sich dann aber doch an konkreten Handlungen messen lassen.

 

Jetzt gibt es eine Untersuchungskommission, deren Einsetzung beantragt wurde, und wieder sehen wir uns mit der Situation konfrontiert, dass seitens der Vorsitzführung des Gemeinderats Gutachten in Auftrag gegeben werden, jedoch nicht einmal mitgeteilt wird, wer die Personen sind, die die Gutachten erstellen, noch, was die genauen Fragestellungen der Gutachten sind, ganz davon zu schweigen, diese Gutachten zu veröffentlichen oder auch nur an die anderen Rathausparteien herauszugeben. Wie stehen Sie zu dieser Vorgehensweise?

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte.

 

Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ich kann Ihnen, wie vorhin erwähnt, sagen, mehr Transparenz ist immer gut. Dort, wo ich es verantworten kann, bemühe ich mich auch darum, möglichst viele Informationen zur Verfügung zu stellen. Es gibt einen Usus und einen Modus, auf den man sich mit der Gesetzesänderung letztes Jahr geeinigt hat, wie bei Konfliktfällen bei der Einsetzung einer Untersuchungskommission umgegangen wird. Hier hat der Herr Vorsitzende diesen Fahrplan, der nämlich auch gesetzlich vereinbart worden ist, der gegangen wird, mit Diskussionen, mit Rechtseinschätzungen, mit einer dann hoffentlich baldigen Einsetzung der Untersuchungskommission.

 

Es ist aber nicht meine Verantwortung und Zuständigkeit, über die Zulässigkeit des Antrages zu entschieden. Es ist auch gut so, dass es hier die Gewaltentrennung gibt und nicht die Exekutive darüber entscheiden kann, welcher Antrag zulässig ist und welcher nicht.

 

10.04.24†Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA - Frage|

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Damit kommen wir zur 5. Anfrage (FSP-2119468-2022-KVP/LM). Sie wurde von der Frau Abg. Hungerländer gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. (Wie hat sich die Zahl der Anträge auf Erhalt der österreichischen Staatsbürgerschaft von Beginn 2022 bis jetzt entwickelt?)

 

Ich bitte um Beantwortung, Herr Landesrat.

 

Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Diese Anfrage ist neu, darum etwas detaillierter und mit aller Transparenz gerne auch alle von Ihnen gefragten Zahlen, damit wir, wie Sie in diesem Bereich auch gewohnt sind, wenn es Anfragen gibt, die Zahlen natürlich zur Verfügung stellen.

 

Die Frage war, wie sich die Staatsbürgerschaft und die Anträge seit Beginn 2020 entwickelt haben. Ich führe auch gerne ein bisschen die Jahre davor aus, weil ich denke, dass es wichtig ist, um den Kontext zu sehen, dass wir in einer Tendenz von stark steigenden Staatsbürgerschaftsanträgen sind.

 

Ich beginne konkret mit der Frage, Jahr 2022: Wir sehen seit Jahresbeginn einen starken Anstieg der Nachfrage nach der österreichischen Staatsbürgerschaft. Wir hatten im 1. Quartal 2022 800 Anträge, die gestellt worden sind, im 3. Quartal bereits 1.060. Dabei muss man aber auch sagen, dass die Wartezeiten auf die Antragstellung höher geworden sind, das heißt, auch bei den Terminen eine Steigerung um 40 Prozent stattgefunden hat. Das heißt, die Anträge, die vom 1. zum letzten Quartal eingereicht worden sind, sind plus 30 Prozent, darüber hinaus noch einmal um 40 Prozent zusätzliche Anfrage nach Antragsterminen.

 

Wir haben damit auch in Relation zu den Vorjahren eine deutlich steigende Anzahl der Anträge. Insgesamt ist es in Relation aber noch immer wenig, denn wir haben in Wien sehr, sehr viele Menschen, die in Wien wohnen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben, und diese Anzahl der Menschen steigt auch weiter. Wir haben aktuell bereits über 600.000 Menschen in Wien, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Das waren beispielsweise noch 10 Jahr davor unter 400.000 Menschen.

 

Das heißt, wir sehen, die Anzahl der Menschen, die theoretisch antragsberechtigt ist, steigt massiv. Dementsprechend haben wir noch immer auch im europäischen Vergleich eine prozentuell recht niedrige Einbürgerungsquote. Das hat natürlich damit zu tun, dass die Gesetzeslage in Österreich auch sehr, sehr strikt ist. Wir haben hier eine komplexe Rechtslage. In vielen Ländern haben wir gesehen, dass diese bereits adaptiert worden ist und zumindestens in der Abwicklung vereinfacht wurde.

 

Wir haben diesen Anstieg der Anträge aus meiner Analyse aus zwei Gründen: Das Erste ist die Fluchtbewegung 2015, 2016, wo viele zu uns gekommen sind, die auch Asyl bekommen haben, noch hier sind und jetzt nach Ablauf der Zeit theoretisch antragsberechtigt sind. Diese Personengruppe hat auch einen großen Anreiz, die österreichische Staatsbürgerschaft zu bekommen. Da sehen wir große nationale Unterschiede. Wenn jemand aus Deutschland zu uns kommt, haben die wenig Anreiz, die Staatsbürgerschaft anzunehmen. Personen

 

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