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Landtag, 16. Sitzung vom 19.10.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 61

 

Einsatz der beiden jetzt verhandelnden Parteien für das Petitionsrecht Neu. Ich möchte ausdrücklich festhalten, dass Verbesserungen gelungen sind. Das ist der Grund, warum wir zustimmen werden.

 

Ich möchte weiter ausdrücklich die gute Gesprächsbasis loben. Ich möchte nichtsdestotrotz einige Anmerkungen anbringen, in welche Richtung es nach dieser Novelle, nach diesem Beschluss, weiterhin gehen soll und kann. Das eine ist, wir haben jetzt ein wenig über das Zustandekommen dieser Novelle gehört. Ja, wir hatten Gespräche. Aber, was ich mir aber gewünscht hätte, wäre die schon früher gepflegte demokratische Kultur weiterzuführen, dass wir gemeinsam sitzen und verhandeln.

 

Ich darf darauf hinweisen, dass das bereits Vorsitzende Sonja Ramskogler gemacht hat, dass wir uns alle gemeinsam mehrere Male getroffen haben, um die unterschiedlichen Vorschläge auszutauschen und gemeinsam abzuwägen, auch mit den Regierungsparteien, in dem Fall war ich das damals, was umsetzbar ist und was nicht. Ich bedauere es, dass das diesmal nicht stattgefunden hat.

 

Das hätte möglicherweise die vielen, vielen Anträge, die es jetzt gibt, unnötig gemacht, weil möglicherweise dann in der Novelle mehr drinnen gewesen wäre. (Beifall bei den GRÜNEN.) Das heißt, die „intensiven Verhandlungen“ haben sich hauptsächlich auf die Verhandlungen zwischen den beiden Regierungsparteien bezogen und auf die Verhandlungen mit der zuständigen Abteilung, sagen wir, der MA 62.

 

Was gefehlt hat, und was ich auch bei einem der früheren Landtage, ich weiß nicht mehr genau, wann, mir ebenfalls gewünscht habe, Kollege Berger hat das bereits erwähnt, wäre auch eine Einbeziehung der Zivilgesellschaft gewesen. Es wäre durchaus angebracht, das bei einer nächsten Novelle zu versuchen. Wir brauchen uns weder vor den Vereinen noch vor den BürgerInnen noch vor den Initiativen und ihren Anliegen fürchten. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Und schließlich möchte ich eine kleine Einordnung machen. Das mache ich immer wieder, das liegt wahrscheinlich daran, dass ich einen gewissen Hang zur, wie soll ich sagen, begrifflichen Klarheit habe. In der Erläuterung zur Novelle im allgemeinen Teil wird darauf hingewiesen, dass im Koalitionsprogramm festgeschrieben ist, dass ein Ausbau der Einrichtungen der direkten Demokratie und der BürgerInnenbeteiligung gewünscht wird. Gut, und dann wird insinuiert, in der Erläuterung des Petitionsrechtes, dass Instrumente der direkten demokratischen Beteiligung verbessert werden sollten. Ich möchte hier noch einmal wie schon in den letzten zwölf Jahren meines Daseins in diesem Haus darauf hinweisen: Petitionen sind kein Instrument der direkten Demokratie. Sie sind, wie es so schön heißt, Bittgesuche, wohlgemerkt, Bittgesuche der Bevölkerung an uns VertreterInnen und an uns als Gremium. Instrumente der direkten Demokratie sind Befragungen, sind Begehren, sind Abstimmungen, sind Vetoreferenden, dazu ist noch keine Initiative der Regierungskoalition bekannt. Das möchte ich nur festhalten, damit es nicht zu einer Begriffsverwirrung kommt. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Ich möchte auch, damit ich mich nachher nicht noch einmal zu Wort melden muss, auf die unterschiedlichen Anträge eingehen und unser Abstimmungsverhalten zu den einzelnen Anträgen erläutern. Ich möchte vorausschicken, dass ich sowohl als Abgeordnete als auch in meiner früheren Tätigkeit als Vorsitzende dieses Ausschusses immer darauf geachtet habe, dass Petitionen Instrumente der BürgerInnen bleiben, dass es gilt, dieses Instrument vor einer (erheitert) Instrumentalisierung, aber auch die PetitionswerberInnen vor einer Instrumentalisierung entweder durch politische Parteien oder andere Lobbys zu schützen. Das ist gar nicht so einfach.

 

Das heißt, man muss bei all diesen Vorschlägen abwägen, wem sie dienen. Dienen sie tatsächlich dem Anliegen der Einbringer der Petition oder nicht? Also zum Beispiel ist da ein Antrag, dass es ein verpflichtendes Rederecht der BezirksvorsteherInnen gibt. Ich habe mich damit auseinandergesetzt. Ich frage mich, was damit erreicht werden will, denn das, was es jedenfalls bereits gibt, ist die Stellungnahme der Bezirksvorsteherin oder des Bezirksvorstehers.

 

Das heißt, es gibt bereits eine Willensäußerung dieser Funktion und der Person in dieser Funktion. Warum also braucht es noch ein Rederecht? Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es auch in der Vergangenheit durchaus vorgekommen ist, dass BezirksvorsteherInnen Petitionen, sagen wir freundlich, „angeregt“ haben, die sie behandelt haben wollten. Ich erwähne den Schutz eines Hauses im 8. Bezirk oder eine Petition zur Erhaltung des Standesamtes, zufällig auch im 8. Bezirk. Das heißt, Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher sind durchaus fähig, ihre Anliegen, die sie gegenüber der Stadt noch stärker betont haben wollen, über Personen zu initiieren. Das heißt, nein, mir ist noch nicht ganz klar, zu welchem Vorteil das Rederecht eines Bezirksvorstehers oder einer Bezirksvorsteherin sein sollte. Ich bin mir noch nicht sicher, dass das tatsächlich zum Vorteil des Anliegens eines Bürgers oder einer Bürgerin ist. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Dasselbe gilt bei der Frage juristische Person, ja oder nein. Denn in dem Moment, wo eine Bürgerinitiative da ist oder sich gründet, weil sie ein Anliegen hat, wird eine Person aus dieser Bürgerinitiative mit der Unterstützung dieses Vereins oder Initiative natürlich eine Petition einbringen können. Also ich sehe den Vorteil, dass jetzt eine juristische Person wie eine Initiative oder ein Verein diese Petition, dieses Anliegen einbringt, nicht. Ich habe noch nicht herausgefunden, was da der Vorteil sein soll.

 

Ebenso denke ich bei der Frage der verpflichtenden Stellungnahme der Volksanwaltschaft, da sehe ich keinen Vorteil. Denn das, was unser Rechtsystem tatsächlich ausmacht, ist eine klare Abgrenzung der unterschiedlichen Aufgaben und Verpflichtungen dieser Einrichtungen.

 

Das Instrument, über das wir heute reden, ist die Möglichkeit der Bürgerinnen und Bürger, sich mit einem Anliegen an das Land zu wenden. Die Volksanwaltschaft hat eine ganz, ganz andere Aufgabe. Sie kann, falls ein

 

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