Landtag, 16. Sitzung vom 19.10.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 47 von 61
von Bundesbediensteten besetzt. Das hat sich auch über die letzten Jahre stetig verändert und wird sich natürlich durch die Umstellung des Systems noch einmal gravierend verändern.
Zu Punkt Nummer 8: Bei Neuanstellungen muss die Dienstantrittsmeldung bis spätestens 7. des Monats in der MA 02 eingelangt sein, um noch für denselben Monat ein Gehalt beziehen zu können. Für den September ist aber eine Gehaltsauszahlung nicht möglich und findet erst am 15. Oktober statt. Es haben all jene Lehrpersonen ein Gehalt bekommen, bei denen eine Dienstantrittsmeldung eingelangt ist und deren Kontodaten auch korrekt angegeben waren - es gibt sehr, sehr viele Fälle, bei denen eine Überweisung des Gehalts nicht möglich ist. Alle bei uns angestellten Lehrpersonen erhalten eine Information, wann sie mit ihrem ersten Gehalt rechnen können.
Zu Punkt Nummer 9: Die Dienstzulagen der neu angestellten Lehrpersonen sind dann bereits ausbezahlt, wenn diese von den Schulleitungen rechtzeitig vor der Abrechnung für Oktober an die Bildungsdirektion gemeldet wurden. Die Mehrdienstleistungsauszahlung für den September erfolgt wie bisher, auch jeweils zwei Monate im Nachhinein, sofern diese von den Schulleitungen rechtzeitig gemeldet wurden. Also auch die Schulleitungen müssen diese Mehrdienstleistungen rechtzeitig melden, damit es überhaupt angewiesen werden kann.
Zu Punkt Nummer 10: In der Bildungsdirektion für Wien sind derzeit 19 MitarbeiterInnen damit beschäftigt, 6 davon auf Landesplanstellen.
Zu Punkt Nummer 11: Ausbau - geplant sind 24 Posten im Bereich der LandeslehrerInnenverwaltung. Zusätzlich zu diesen 24 Posten werden 10 MitarbeiterInnen aus der ehemaligen LandeslehrerInnenbesoldung der MA 2 in die Bildungsdirektion wechseln. Das heißt, deutlich mehr Personal insgesamt für die Bildungsdirektion. Kontext dazu ist allerdings auch, dass es in Zukunft eine klare Trennung von Bundes- und Landesagenden in der Bildungsdirektion gibt und damit auch viele Bereiche in der Bildungsdirektion, die dem Land in Zukunft unterstellt und zugehörig sein werden, auch eigene Abteilungen oder eigene Fachbereiche, aufgebaut werden müssen.
Zu Punkt Nummer 12: Bei der Anstellung werden auch die Einstufungen festgestellt. Bei Neuanstellungen muss die Dienstantrittsmeldung bis spätestens dem 7. des Monats in der Magistratsabteilung 2 eingelangt sein, um noch für denselben Monat ein Gehalt beziehen zu können. Wie bei der Antwort zur Frage 6 ausgeführt, erfolgt die Festlegung des Besoldungsdienstalters immer im Nachhinein.
Zu Punkt Nummer 13: Gründe für eine verspätete Gehaltsauszahlung sind sowohl eine falsche Kontonummer wie auch eine fehlende Dienstantrittsmeldung. Das Okay für eine Gehaltsauszahlung muss bis spätestens 7. des Monats in der Magistratsabteilung 2 eingelangt sein, um noch für den gleichen Monat auch ein Gehalt beziehen zu können.
Bei Frage 14 verweise ich auf meine Antwort zur Frage 6.
Zur Frage 15: Nein, alle Lehrpersonen mit Zuweisung wurden auch versichert, nur wenn eine Lehrperson ohne Zuweisung von der Bildungsdirektion an einer Schule unterrichtet hätte, wäre sie nicht versichert, hätte sie aber auch dort nicht arbeiten dürfen.
Zu Punkt Nummer 16: Alle Lehrpersonen mit Zuweisung erhielten auch ein Gehalt.
Zu Punkt Nummer 17: Alle Klassen starteten mit einer Klassenlehrkraft. In diesem Jahr kam es bei einer äußerst geringen Anzahl an Klassen auch zu einer temporären Klassenzuweisung, zu einer Dienstzuteilung - auch heute schon erörtert. Insgesamt waren das 12 Klassen und 0,3 Prozent der Volksschulklassen. Dass es keinen Unterricht gegeben hätte - das möchte ich hier noch einmal betonen -, ist falsch, natürlich gab es dort einen Unterricht, der auch die Qualität hat, die er benötigt.
Zu Punkt Nummer 18: In Wiener Schulen gab es nur eine mir bekannte Klasse, wo es zu einem verzögerten Unterrichtsbeginn kam - auch hier am Vormittag schon ausgeführt. Das war eine Klasse für ukrainische Kriegsvertriebene, wir haben ja bisher über 4.000 aufgenommen. Genau in diesem Bereich braucht es oft Flexibilität, Kurzfristigkeit, um einerseits Schulraum zu finden, um andererseits Lehrerinnen und Lehrer zu finden, die für diese Klassen arbeiten, und da ging es oft um wenige Stunden, um da zusätzliche Klassen auch aufzumachen.
Zu Punkt Nummer 19: Der Medienbericht, auf den Sie sich beziehen, bezieht sich auf eine noch unveröffentlichte Rohfassung vom Rechnungshof. Es gilt, hier den Endbericht abzuwarten. Sofern es strukturelle Anmerkungen auch zur Konzeption der Bildungsdirektion betrifft, geht es nicht spezifisch um Wien und es wäre insgesamt eine Debatte über die Aufstellung der Bildungsdirektionen, vor allem auch die Umstellung vom Stadtschulrat auf die Bildungsdirektion, zu führen und hier bundesgesetzlich auch zu diskutieren, wie bisher diese Reform auch funktioniert hat.
Zu Punkt Nummer 20: Ich verweise hier auf das bereits erwähnte Personalpaket für die Bildungsdirektion. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit einer ganzjährigen Bewerbung geschaffen. Weitere Maßnahmen zur Vereinfachung der Aufnahme von LandeslehrerInnen sind in Vorbereitung. Das alles mit dem Ziel, die Lehrerinnen und Lehrer in unserer Stadt bestmöglich zu unterstützen, die Direktionen zu unterstützen, um die Kinder und Jugendlichen unserer Stadt in den Mittelpunkt zu stellen, um allen die besten Bildungschancen zu ermöglichen. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Ich danke für die Beantwortung. Ich eröffne somit die Debatte, wobei ich bemerken darf, dass die Dauer der Diskussion mit maximal 180 Minuten beschränkt ist. Zur Debatte über die Beantwortung der Dringlichen Anfrage ist Frau Abg. Malle zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr, wobei ich bemerke, dass die Redezeit mit 20 Minuten begrenzt ist.
Abg. Mag. Mag. Julia Malle (GRÜNE): Danke schön. Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Sehr geehrte Vorsitzende! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher!
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