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Landtag, 18. Sitzung vom 20.01.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 20 von 26

 

Anliegen, Forderungen oder welches Abstimmungsverhalten eingegangen sind. Also da ist noch sehr viel Luft nach oben.

 

Wenn man auf Bürgerbeteiligung setzt, dann ist der Petitionsausschuss eine schöne Sache, aber auch die Bürgerbeteiligungsverfahren in den Bezirken müssen ernst genommen werden. Hier muss man sich halt der Mehrheit beugen, auch wenn es einem nicht passt, denn das ist Demokratie, gar keine Frage. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Frau Kollegin Mautz, meine Vorrednerin, hat vom Regierungsmonitoring gesprochen. Sehr geehrte Damen und Herren, es ist ein bisschen typisch SPÖ: Man monitort sich selbst. Man kontrolliert und bewertet sich praktisch selbst. Monitoring muss von außen und unabhängig passieren. Das kann man nicht über sich selber machen. Das ist aber offensichtlich schon ein bisschen das seit Jahrzehnten hier herinnen verfestigte Selbstverständnis der großen Regierungspartei. Ja, vielleicht entwickelt sich so etwas, wenn ich eben seit Jahrzehnten an der Macht bin und ab und zu einen Regierungspartner habe. Wie man aber sieht, ist es ja offensichtlich sehr schwierig, sich da in dem einen oder anderen durchzusetzen. Es ist halt wahrscheinlich schon ganz schön zu regieren, deshalb gibt man halt manche Dinge auf.

 

Es gibt aber auch die Transparenz nach innen, das heißt, gegenüber den Abgeordneten und Gemeinderäten dieses Hauses. Auch hier, muss ich sagen, ist nicht alles zufriedenstellend. Es ist heute schon kurz angesprochen worden, und ich möchte mich auch darauf konzentrieren. Es geht um die vielen, vielen Förderansuchen zahlreicher Vereine und Institutionen hier, die an die unterschiedlichen Ausschüsse kommen. Ich persönlich erlebe es sehr stark im Kulturausschuss. Da fordern wir seit Jahren, dass abgelehnte Förderansuchen auch kenntlich gemacht werden, um hier eben auch einen Überblick und eine Kontrolle zu haben. Wo ist das Problem? Da gibt es zahlreiche Ausreden. Es geht nicht darum, ob jetzt einer beim Einreichen einen Formalfehler gemacht hat, sondern es geht hier um ganz andere Dinge. Wer hat eingereicht? Was wurde eingereicht? In welcher Größenordnung wurde eingereicht und dann abgelehnt? Warum wurde abgelehnt?

 

Vor ihrer Regierungsbeteiligung haben die NEOS das auch ganz vehement gefordert. Heute hören wir nichts mehr davon. Wir bleiben nachdrücklich dabei - es gibt ja heute auch einen Antrag von uns -, dass abgelehnte Förderansuchen den Abgeordneten und Gemeinderäten kenntlich zu machen sind, am besten vierteljährlich in einem Bericht oder jeweils auch auf Nachfrage.

 

Die Ausrede, dass man das nicht machen kann, gibt es ja eigentlich nicht, denn wenn wir in die Kulturkommissionen der Bezirke schauen, werden dort ja viele Förderansuchen, die aus den diversen Kulturbetrieben des Bezirks oder oft auch der Region kommen, in der Kulturkommission besprochen. Dort wird besprochen, ob man sie annimmt oder nicht. Da wissen alle, welche Ansuchen auf Grund welcher Entscheidung abgelehnt werden. Das heißt, es steht dem überhaupt nichts entgegen, abgelehnte Förderansuchen auch auf Gemeinderatsebene endlich zur Kenntnis zu bringen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Das Zweite betrifft die Unterlagen, die wir zu den Förderansuchen bekommen. Hier kann man sagen: Die sind teilweise wirklich lückenhaft. Wir haben sehr gehofft - ich beziehe mich schwerpunktmäßig jetzt auch wieder auf den Kulturbereich, aber es betrifft ja andere Ausschüsse auch -, dass bei den Förderansuchen, wo es um teilweise sehr große Summen geht ... Das sind fünfstellige, sechsstellige Summen, die das Jahreseinkommen einer mehrköpfigen Familie bei Weitem überschreiten. Diese Familien zahlen aber mit ihren Steuern für alle diese Ausgaben mit. Das muss man ja einmal dazusagen.

 

Wir sitzen dort und sollen eine Entscheidung treffen. Das heißt, wir brauchen solide Grundlagen. Ich meine jetzt die Parteien, die nicht Regierungsparteien sind und dadurch natürlich viel weniger über den ganzen Akt wissen. Was uns oft in wenigen Sätzen vorgelegt wird, ist zu wenig. Wir müssen zum Beispiel bei Personalkosten nachfragen, um wie viele Mitarbeiter es geht, wie viele in Teilzeit sind und wie viele Vollzeitäquivalente es gibt. Wenn man das nicht zufällig irgendwo findet, wird die Antwort verweigert. Konzepte, Finanzierungspläne, Mietverhältnisse - darüber gibt es einfach keine Auskunft. Das steht weder im Akt drinnen, noch erfährt man es auf Nachfrage.

 

Dann wird den Mitgliedern eines Ausschusses noch gesagt, sie wären keine Kontrollinstanz. Oh ja, natürlich! Es ist die Aufgabe der nichtregierenden Parteien hier herinnen, dass sie mit bestem Wissen und Gewissen ihre Entscheidungen treffen. Die kann man nur treffen, wenn man die Grundlagen kennt und wenn man sie genau durchliest. Dann ist das eine Art von Kontrolle. Das ist ja nicht zwingend etwas Negatives. (Beifall bei der FPÖ.) Wir müssen die Fakten prüfen, alles andere wäre verantwortungslos. Da erwarten wir auch eine Antwort, und da kommen dann die Ausreden vom Datenschutz bis Stadtverfassung, warum man das nicht sagen kann.

 

Das sind ganz einfach Ausreden. Da sind unsere Erwartungen noch längst nicht erfüllt und das sind keine überzogenen Forderungen, sondern das ist schlicht und einfach eine Arbeitsgrundlage, um verantwortungsbewusst zu handeln. Das fordern wir ein, und da kann ich für die zweite Halbzeit nur sagen: Werte Stadtregierung, nehmen Sie sich vor, sich dahin gehend zu bessern! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die Restredezeit beträgt sechs Minuten. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Margulies, und ich erteile ihm das Wort. Bitte.

 

11.01.09

Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich möchte mit einem kurzen Zitat beginnen: „Wiewohl das Ziel einer Stärkung der Transparenz geteilt wird, ergeben sich in der Form der Ausführung des Gesetzesentwurfs eine Reihe von kritischen Fragestellungen. Die Gesetzesinitiative berücksichtigt dabei weder die Präzisierung der Geheimhaltungsgründe noch die bestehenden Instrumente der Kontrolle in ausreichendem Maße und widerspricht dem generellen Bekenntnis zu einer effizienten Verwaltung. Darüber hinaus weist das Informationsfreiheitgesetz zahlreiche weitere Schwächen und Unklarheiten im Detail auf: Die Ausdehnung der Informationsfreiheit

 

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