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Landtag, 19. Sitzung vom 26.01.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 39

 

(Beginn um 9 Uhr.)

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf die 19. Sitzung des Wiener Landtages eröffnen.

 

09.00.52Ich gebe bekannt, dass Frau Abg. Berger-Krotsch, Kunrath, Dr. Mantl, Novak, Prack und Stadler ganztägig entschuldigt sind.

 

Zeitweise entschuldigt sind ab 13 Uhr Abg. Berger, bis 11.30 Uhr Abg. Fitzbauer, bis 13 Uhr Abg. Hungerländer, bis 12 Uhr Abg. Niedermühlbichler, bis 13 Uhr Abg. Sequenz und bis 12 Uhr Präsident Woller.

 

09.01.23Wir kommen nun zur Fragestunde.

 

9.01.30†Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima - Frage|

Die 1. Anfrage (FSP-87460-2023-KFP/LM) wurde von Herrn Abg. Seidl gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. [Die Erweiterung der Anzahl an Primärversorgungseinheiten (PVE) in Wien ist erklärtes Ziel der Stadtregierung. Bereits im November 2019 hat man sich zum Ziel gesetzt, bis Ende 2021 16 PVE eröffnet zu haben. Im rot-pinken Regierungsübereinkommen ist überhaupt von 35!!! PVE bis zum Ende der Legislaturperiode 2025 die Rede. Aktuell haben wir in Wien gerade einmal 9 - also weit entfernt vom selbst gesteckten Ziel. Werden Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat, mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz als auch mit den Sozialversicherungsträgern Maßnahmen akkordieren, dieses im Koalitionsabkommen festgeschriebene Ziel zu erreichen?]

 

In seiner Vertretung wird Frau Amtsf. StRin Mag. Sima die Anfrage beantworten. Ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter.

 

Ich bitte sozusagen um Dispens. Erwarten Sie sich nicht zu viel. Kollege Hacker entschuldigt sich ausdrücklich. Er wäre gerne persönlich hier gewesen, ist aber bei FAG-Verhandlungen und bis rund 10 Uhr verhindert. Auf Grund der Fraktionsvereinbarung ist es ja leider nicht möglich, dass man die Reihenfolge tauscht, also müssen Sie heute mit mir vorliebnehmen. Ich werde versuchen, es möglichst interessant vorzulesen (Allgemeine Heiterkeit.), denn leider bin ich im Detail in diesem Thema der Primärversorgungseinheiten nicht ganz so firm wie in den Themen meiner Geschäftsgruppe.

 

Die Anfrage darf ich wie folgt beantworten: Dem Land Wien liegt die Umsetzung von Primärversorgungseinheiten als Basis für eine zeitgemäße und qualitätsvolle und umfassende Gesundheitsversorgung der Wienerinnen und Wiener wirklich besonders am Herzen. Deshalb wurde dieses Anliegen ja auch einvernehmlich in unser Koalitionsübereinkommen der Wiener Fortschrittskoalition aufgenommen. Ziel ist es, dass bis 2025 36 Primärversorgungseinheiten umgesetzt werden.

 

Immerhin ist die Stadt Wien ja auch bereit, pro Einheit, also pro PVE, und Jahr mit 140.000 EUR zu unterstützen. Das gilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Öffnungszeiten mindestens 50 Wochenstunden, Montag bis Freitag je zehn Stunden zwischen 7 und 19 Uhr, verpflichtende Mitarbeit von diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger- und -pflegerinnen und medizinischen Assistenzberufen, Mitarbeit weiterer Gesundheitsberufe, jedenfalls Sozialarbeit, Diätologie, Psychotherapie und Klinische Psychologie im Gesamtausmaß von mindestens 36 Wochenstunden. Die Erstellung einer informativen Homepage und Diagnosedokumentation nach ICP2 sind ebenfalls Voraussetzung. Sie wissen sicher, was das heißt. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Natürlich!) - Großartig.

 

Die Mitglieder dieses Hauses aus dem Gesundheitsausschuss, die zu den Sitzungen der Wiener Gesundheitsplattform eingeladen sind, kennen anscheinend die laufenden Berichte, die Umsetzung auf der einen Seite und andererseits die Unzufriedenheit aller Fraktionen im Haus mit der Geschwindigkeit der Umsetzung. Auf Initiative von meinem Kollegen Peter Hacker wurde daher mit der Ärztekammer und der ÖGK ein Beschleunigungsprogramm für die Umsetzung vereinbart, das vorsieht, dass in einem Stufenprozess bis Ende 2023 alle ausstehenden Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass bis Ende 2025 wirklich auch das geplante Ziel dieser Primärversorgungseinheiten umgesetzt ist.

 

Es ist Ihnen wahrscheinlich auch bekannt, dass das Land trotzdem nur sehr begrenzte Einflussmöglichkeiten auf die Versorgung im niedergelassenen Bereich hat. Wir sind darauf angewiesen, dass die Österreichische Gesundheitskasse und die Ärztekammer ihren gesetzlichen Verpflichtungen tatsächlich nachkommen, die Primärversorgungseinheiten auch tatsächlich ausschreiben und damit auch eine Besetzung ermöglichen.

 

Wichtige Impulse zur Attraktivierung und Förderung dieser PVEs werden derzeit auch durch den Aufbaufonds der EU-Kommission, Recovery and Resiliance Facility, RRF, gesetzt. 100 Millionen EUR werden im Rahmen der direkten Förderungen an die neuen Gründer und Gründerinnen von PVEs sowie in zielgerichtete Maßnahmen zur Vernetzung, Information und Fortbildung für alle, die in diesem Bereich tätigen Gesundheits- und Sozialberufe fließen. Es gibt eine Homepage, wo die gebündelten Informationen zur PVE-Gründung zu allen Standorten Österreich-weit und zur Gründungsförderung abrufbar sind. Das ist „htpps://primärversorgung.gv.at“.

 

Im Regionalen Strukturplan Gesundheit, RSG, wurden mit Beschluss der LZK im Jahr 2019 die Schwerpunktregionen für Standorte für Primärversorgungseinheiten in Wien festgelegt. Der Bericht über die Schwerpunktregionen und den Regionalen Strukturplan Gesundheit, RSG ambulant, wurde allen Fraktionen in der Sitzung der Gesundheitsplattform im März 2019 vorgestellt. Alle Fraktionen wurden informiert und waren eingebunden, daher sollten Ihnen auch die Zielgebiete bekannt sein.

 

Zusätzlich kann für die Gründung einer Primärversorgungseinheit in den Bezirken 10, 11, 15, 16 und 20 eine Ansiedelungsförderung in Anspruch genommen werden. Eine Ausdehnung der Ansiedlungsförderung auf einzelne Regionen oder Standorte in anderen Bereichen ist möglich, wenn hier auch eine mehrfach ausgeschriebene Kassenstelle für Allgemeinmedizin nicht nachbesetzt werden kann. Die Förderung beträgt zusätzlich zu den anderen Förderungen noch einmal 44.000 EUR bei der Eröffnung.

 

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