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Landtag, 19. Sitzung vom 26.01.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 28 von 39

 

ein Zeichen mit der Hand. - Auch hier kann ich die Einstimmung feststellen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vorzunehmen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Wir bleiben in der Einstimmigkeit. Das ist so einstimmig beschlossen.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig.

 

Mir liegt noch ein Antrag zur Post 1 vor, ein Antrag der Abgeordneten Spielmann, Berner und Öztas der GRÜNEN bezüglich legistische Klarstellung des Kostenersatzes nach § 24 WMG. Ich ersuche alle Mitglieder des Landtags, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch dieser Antrag wird einstimmig angenommen. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Das ist ja unheimlich!)

 

11.35.35Postnummer 2 der Tagesordnung betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz, womit der Landespolizeidirektion auf dem Gebiet der Straßenpolizei Aufgaben der Vollziehung übertragen werden, geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Abg. Valentin, wie ich vernommen habe. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten.

 

11.36.04

Berichterstatter Abg. Erich Valentin: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung.

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Da es zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung gibt, kommen wir gleich zur Abstimmung.

 

11.36.19Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenfalls einstimmig.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zulassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ebenfalls einstimmig.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die diesem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

11.37.07Postnummer 3 der Tagesordnung betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Besoldungsordnung 1994 - 68. Novelle zur Besoldungsordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995 - 67. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Bedienstetengesetz - 21. Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz, das Unfallfürsorgegesetz 1967- 26. Novelle zum Unfallfürsorgegesetz 1967, das Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995 - 19. Novelle zum Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995 und das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz - 20. Novelle zum Wiener Verwaltungsgerichts-Dienstrechtsgesetz) geändert werden, 1. Dienstrechts-Novelle 2023.

 

Berichterstatter hierzu ist der Herr Amtsf. StR Czernohorszky. Ich ersuche ihn, die Verhandlungen einzuleiten.

 

11.38.10

Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich bitte um Zustimmung.

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? Ich sehe, das ist nicht der Fall, ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Huemer.

 

11.38.43

Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Begrüßen möchte ich auch alle Menschen, die uns zuhören.

 

Hinter diesem langen Text der Änderungen steht nicht mehr und nicht weniger als die Erhöhung der Gehälter für die öffentlich Bediensteten der Stadt Wien, in der Regel um 7,15 Prozent beziehungsweise mindestens um 170 EUR sowie weitere Erhöhungen von Gehaltsbestandteilen. Dem ist natürlich nichts entgegenzusetzen, ganz im Gegenteil, wir stimmen dem selbstverständlich zu, die 1. Dienstrechts-Novelle 2023 ist eine sehr gute.

 

Ich möchte sie aber zum Anlass nehmen, um über ein anderes wichtiges Thema zu sprechen, das, wie ich und wir als Grüne Fraktion finden, ein Mittel zu dieser Krisenzeit ist, nämlich die Arbeitszeitverkürzung. Wir fordern eine 35-Stunden-Woche jetzt. Jetzt, wenn nicht jetzt, muss ich sagen.

 

Aber warum, meine sehr geehrten Damen und Herren? Wir haben - wir diskutieren das hier immer regelmäßig - nicht nur einen wachsenden Fachkräftemangel, einen Personalmangel, sondern wir haben mittlerweile in Wien eine Personalnot! So muss man sie nennen. Eine Personalnot, die sich aus verschiedenen Faktoren speist. Ein Faktor ist, dass Menschen, die sogenannten Babyboomer, zunehmend in Pension gehen. Ein anderer Faktor ist, dass wir vielleicht überhaupt zu wenig Beschäftigte haben und diese Beschäftigen - und das ist jetzt ein wichtiger Faktor - einfach an Überlastung leiden, selbst krank werden, weil sie KollegInnen, die im Krankenstand sind, ersetzen müssen. Und vielleicht auch, weil wir in Wien immer noch die 40-Stunden-Woche haben.

 

Die 40-Stunden-Woche ist eigentlich ein Relikt aus einer alten Zeit, könnte man sagen. Sie ist nicht mehr wirklich zeitgemäß, und viele, viele Unternehmen, viele, viele moderne ArbeitnehmerInnen haben schon ganz andere Arbeitszeitmodelle. Darum finden wir, dass es wirklich auch dringend an der Zeit ist, in Wien ernsthaft über Arbeitszeitverkürzung zu diskutieren und sie voranzutreiben. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Da ich die Gesundheitssprecherin bin, möchte ich hier noch einmal ganz explizit die gesundheitlichen Vorteile herausstreichen. Es gibt viele, viele Gründe für die Arbeitszeitverkürzung, aber lassen Sie mich diesen Aspekt herausstreichen. Denn die Daseinsvorsorge, die uns allen sehr wichtig ist, steht und fällt mit den Beschäftigten. Wir brauchen sie jetzt ganz dringend und wir brauchen sie zukünftig auch ganz dringend. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist ein zentraler Faktor, um die Versorgungssicherheit auch in Zukunft zu garantieren. Und dass

 

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