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Landtag, 19. Sitzung vom 26.01.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 34 von 39

 

Untersuchung zu machen ist - zum Schutz der SexarbeiterInnen. Die Sicherstellung, dass BetreiberInnen, wenn diese gegen Vorschriften - insbesondere solche zum Schutz der SexdienstleisterInnen - verstoßen, auch zwingend das Erfordernis einer inländischen Zustelladresse haben.

 

Die Klarstellung der Verantwortlichkeit beim Betrieb von Prostitutionslokalen durch Bestellung eines betrieblichen Geschäftsführers oder einer betrieblichen Geschäftsführerin analog zu den Bestimmungen der Gewerbeordnung dient auch der Herstellung eines fairen Wettbewerbs für SexdienstleisterInnen, die selbst Lokale betreiben.

 

Wie vorhin eben schon angesprochen: die Streichung der Mindeststrafen. Die von dir angesprochene Strafbestimmung, bei der es angeblich zu einer Erhöhung kommen sollte, richtet sich vor allen Dingen an die Betreiber von Prostitutionslokalen und muss eben sicherstellen, dass die ihre Identität nachweisen können.

 

Wir haben eine Klarstellung geschaffen, was die sogenannte Busse am noch immer vorhandenen Straßenstrich im 23. Bezirk anbelangt. Diese Busse sind als Prostitutionslokale oder Sonstiges selbstverständlich nicht genehmigungsfähig und können auch gestraft werden. Wenn es den Schutzinteressen dieses Gesetzes entspricht, kann allerdings eine Ausnahme gemacht werden.

 

Grundsätzlich noch einmal: Ich bedanke mich für diese Debatte, freue mich darüber, dass es, denke ich, sehr gut nachvollziehbar ist, warum welche Änderung gemacht wurde, und bedanke mich für die Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie von Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc. und Abg. Wolfgang Kieslich.)

 

Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre damit die Verhandlung für geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat auf das Schlusswort verzichtet.

 

12.18.00Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist mit den Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP, FPÖ und Abg. Kieslich so beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.

 

Es liegt ein Beschluss- und Resolutionsantrag der GRÜNEN vor, Ausweitung der Erlaubniszonen für die Anbahnung und Beziehungen zur Ausübung der Prostitution/Sexarbeit. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist nur durch die GRÜNEN unterstützt und hat damit nicht die ausreichende Unterstützung.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit demselben Abstimmungsverhältnis - SPÖ, NEOS, ÖVP, FPÖ und Abg. Kieslich - beschlossen. Damit ist das Gesetz auch in zweiter Lesung beschlossen.

 

12.19.50Wir kommen zur Postnummer 4 der Tagesordnung. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 geändert wird.

 

Es liegt dafür ein Absetzungsantrag der GRÜNEN vor. Ich lasse diesen Absetzungsantrag zuerst abstimmen. Wer für diesen Absetzungsantrag ist, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ausschließlich durch die GRÜNEN unterstützt und daher abgelehnt.

 

Ich erteile daher dem Berichterstatter, Herrn Lhptm-Stv. Wiederkehr, das Wort. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.

 

12.20.38

Berichterstatter Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ich bitte um Zustimmung.

 

Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Berger. Ich erteile es ihm.

 

12.20.58

Abg. Stefan Berger (FPÖ)|: Herr Präsident! Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor uns liegt ein Initiativantrag von Abgeordneten der beiden Regierungsfraktionen, der eigentlich nur eines zum Inhalt hat: Das Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz dahin gehend zu ändern, dass es in Zukunft nur mehr eine Person an der Spitze der Kinder- und Jugendanwaltschaft in Wien geben soll, somit also nur mehr eine Kinder- und Jugendanwältin, nämlich diejenige, die jetzt im Amt ist.

 

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft berichtet ja ein Mal im Jahr hier herinnen an den Gemeinderat beziehungsweise den Landtag. Ich kann mich da in den vergangenen Jahren durchaus an sehr intensive Diskussionen erinnern. Insbesondere wir Freiheitliche haben die Berichte der Kinder- und Jugendanwaltschaft durchaus auch immer wieder sehr kritisch gesehen. Warum? Weil unseres Erachtens insbesondere beim Thema Integration nicht die Finger in die Wunden gelegt wurden oder so ausführlich darüber berichtet wurde, wie es vielleicht erforderlich gewesen wäre - ganz im Gegenteil.

 

Ich habe mich da auch bei Kollegen erkundigt, die schon länger hier in diesem Haus sind. Die haben beispielsweise erwähnt, dass im Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft über Jahre hindurch immer wieder vom Thema Zwangsehe in Wien berichtet wurde. Als die Freiheitlichen dieses Thema dann aufgegriffen haben, war das Problem offensichtlich von einem Jahr auf das andere plötzlich gelöst, nicht mehr existent, oder es hat schlichtweg irgendwoher vielleicht ein bisschen politischen Druck aus der politischen Führung in dieser Stadt gegeben.

 

Das ist einmal ein Punkt. Dann gab es natürlich auch den einen oder anderen Punkt, wo es immer wieder zu Diskussionen gekommen ist.

 

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft hat in ihrem Bericht aber auch immer wieder oder jedes Jahr wirklich einen Mängelkatalog angeführt, einen Mängelkatalog, der in den vergangenen Jahren auch nicht kleiner geworden ist. Insbesondere haben ja die Dauer-Lockdowns wäh

 

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