Landtag, 19. Sitzung vom 26.01.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 33 von 39
Lokale drängt viele SexarbeiterInnen in die Illegalität und öffnet halt Tür und Tor für unsichere Arbeitsbedingungen und Ausbeutung.
Außerdem haben die LokalbetreiberInnen - das wissen wir auch aus der Praxis - sehr viel Macht über die SexarbeiterInnen. Die BetreiberInnen der Lokale bestimmen zum Beispiel über die angebotenen Sexpraktiken, über die Preise, über die Arbeitszeiten und verlangen manchmal eine ganz, ganz horrende Summe oder Prozente für die Anmietung der Lokale. Also, wir reden da wirklich von mehreren Hundert Euro in der Woche. Jetzt können Sie sich vorstellen, dass die SexarbeiterInnen nicht so viel einnehmen können, wie sie für diese Anmietung eigentlich zahlen müssen. Diese Arbeitsbedingungen sind durch die Scheinselbstständigkeit der SexarbeiterInnen ja leider auch in keiner Weise geregelt. Sie liefert sie auch den LokalbetreiberInnen teilweise schutzlos aus.
Das ist ein Problem. Da müssen wir hinschauen. Wir GRÜNEN setzen uns für gesetzliche Regelungen ein, die den SexarbeiterInnen mehr Autonomie ermöglichen, über ihre eigenen Arbeitsbedingungen entscheiden zu können und diese vor allen Dingen nicht an den Rand der Gesellschaft drängen.
Zum Schluss noch einmal zusammengefasst: SexarbeiterInnen brauchen sichere Arbeitsbedingungen und mehr Rechte statt einer noch strikteren oder schlimmeren Regulierung im Sinne der Rechte der SexarbeiterInnen.
Gesetze sollten immer die Verbesserung der Betroffenen im Blick haben, insbesondere bei einer so vulnerablen Gruppe, die eben ganz viel von Mehrfachdiskriminierung betroffen ist, denn wir reden hier meistens von Frauen, vor allen Dingen von Frauen mit Migrationsbiographie oder Frauen, die zu uns geflüchtet sind.
Probleme in diesem Bereich werden eben nicht gelöst, indem man wegschaut und SexarbeiterInnen in die Illegalität drängt. Schauen wir gemeinsam hin - wenn es geht, beim nächsten Gesetzesentwurf mit den Betroffenen und mit allen Interessensvertretungen! Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Ernst Woller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Mautz-Leopold. Ich erteile ihr das Wort.
Abg. Mag. Andrea Mautz-Leopold (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhörer und Zuhörerinnen!
Ganz kurz zur Kollegin Spielmann: Ganz viel von dem, was du angesprochen hast, ist bundesgesetzlich zu regeln. Wir als Wiener Landtag schöpfen unsere Kompetenz aus, um hier ein Schutzgesetz vor allem für SexdienstleisterInnen zu beschließen. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Wer schon einmal ein Gesetz bearbeitet hat und versucht hat, dafür Mehrheiten zu finden, weiß vielleicht, wie viele Gespräche dazu notwendig sind und wie viele Interessen da vorab abgeklärt werden müssen. Genau das ist hier über viele Jahre passiert. Die Punkte, die wir ändern, sind im Einverständnis mit den hier zuständigen NGOs, die vom Land Wien oder der Stadt Wien auch gut gefördert werden, um sich um SexarbeiterInnen zu kümmern, auf Landesebene geändert. Sie sind natürlich mit denen abgestimmt, die mit dem Vollzug dieses Gesetzes zu tun haben. All diese Änderungen, die wir hier beschließen, sind also in sehr, sehr vielen sehr aufwändigen, sehr wertschätzenden, sehr genauen und sehr detaillierten Gesprächen abgeklärt.
Deswegen möchte ich mich auch bei allen NGOs herzlich bedanken, bei der Legistikabteilung der MA 62 und bei der Wiener Polizei. Ich bedanke mich auch bei meinen Kolleginnen und Kollegen hier für die breite Zustimmung zu diesem Schutzgesetz und für die doch sehr sachliche Debatte. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Warum war es jetzt notwendig, hier Änderungen durchzuführen? Das Gesetz 2011 ist hocherfolgreich. Es hat zu einer wirklichen Entlastung von Wohngebieten geführt, von Menschen, die eben mitten in der Straßenprostitution gelebt haben. Es hat zu einer deutlichen Verbesserung geführt. Natürlich musste dieses Gesetz eben auch behutsam und konsequent vollzogen werden. In diesem Zusammenhang darf ich auch Herrn Hofrat Langer von der Landespolizeidirektion begrüßen, der das ja über viele Jahre in guter Abstimmung mit der Stadt Wien macht. (Beifall bei SPÖ, NEOS und ÖVP.)
Wir haben es erfolgreich geschafft, dass die Frauen Arbeitsbedingungen vorfinden, dass es viele kleine Prostitutionslokale in Wien gibt, die dem Straßenbild und der Umgebung angepasst sein müssen. Da gibt es für die SexarbeiterInnen die Möglichkeit, einen Notfallknopf zu drücken, dort gibt es Hygienebestimmungen, dort gibt es Auflagen, dort gibt es Sicherheit, um eben nicht auf der Straße zu stehen, sich anzubieten und im Auto mitzufahren und dort oder wo auch immer den Vollzug zu machen. Damit haben wir es eben geschafft, die Anbahnung im Wohngebiet wegzubringen. Darauf können wir sehr stolz sein.
Das Gesetz damals ist natürlich aber auch unter Bedingungen zustande gekommen, bei denen man noch von einer ganz anderen Lage ausgegangen ist. Da gab es die sogenannten Gürtelgrößen, und so weiter. Deswegen hat man sich damals entschieden, Mindeststrafen einzuführen, die zum Teil extrem hoch waren: 1.000 EUR Mindeststrafe oder was auch immer.
Jetzt geht es aber darum, in kleinen Lokalen kleine Vergehen - wie zum Beispiel einen abgelaufenen Feuerlöscher - manchmal auch mit kleinen Strafen zu belegen. Genau deswegen fallen die Mindeststrafen.
Wir haben uns darauf committet, strengere Zuverlässigkeitsbestimmungen für BetreiberInnen von Prostitutionslokalen einzuführen, weil es eben - wie meine Kollegin Bakos schon gesagt hat - darum geht, dass gewisse Menschen, die nach gewissen Gesetzen strafbar geworden sind - sei es jetzt das Waffengesetz, seien es Handlungen gegen die sexuelle Integrität oder Selbstbestimmung -, einfach kein Prostitutionslokal betreiben dürfen - und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Schutz der SexarbeiterInnen.
Verbot der Unsafe-Sex-Praktiken - zum Schutz der Prostituierten und SexarbeiterInnen. Eine Klarstellung darüber, dass, bevor die Meldung über die Prostitutionsausübung bei der Polizei gemacht wird, eine amtsärztliche
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