Landtag, 22. Sitzung vom 26.04.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 55
(Beginn um 9.01 Uhr.)
Präsident Ernst Woller: Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie sehr herzlich zur 22. Sitzung des Wiener Landtages begrüßen! Die Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet.
Entschuldigt sind ganztägig Abg. Auer-Stüger, Abg. Janoch, Abg. Malle, Abg. Margulies, Abg. Otero Garcia.
Zeitweise entschuldigt ist Abg. Schober bis 11 Uhr, Abg. Neumayer bis 12 Uhr und Abg. Florianschütz von 10 bis 13 Uhr.
Die 1. Anfrage (FSP-519287-2023-KVP/LM) wurde von Frau Abg. Hungerländer gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Nach dem Zulassungsverfahren des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) werden Asylwerber zum 'inhaltlichen Verfahren' zugelassen und bekommen vom Bund Unterkünfte in den Bundesländern zugewiesen. Die Länder sind ab der Zuweisung für die Grundversorgung der Asylwerber zuständig. Wie viele Asylwerber übernimmt das Land Wien in die Wiener Grundversorgung pro Jahr direkt (!) von den Betreuungseinrichtungen des Bundes in absoluten Zahlen jeweils seit 2015?)
Ich ersuche um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Schönen guten Morgen! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Abgeordnete!
Mit der Frage überrascht ihr mich ein bisschen, ehrlich gesagt. Wir haben erst vor Kurzem darüber gesprochen, dass ich gerne jede Form von Anfrage beantworte, aber die permanente Wiederholung von Fragen verstehe ich nicht. Ich verstehe sozusagen den Sinn und Zweck von Fragen nicht, die man stellt, und dann ein paar Wochen, Monate später stellt man die gleiche Frage und weiß die Antwort schon im Vorhinein. Denn Sie haben am 24. Jänner 2023 eine schriftliche Anfrage eingebracht, die faktisch inhaltsgleich war. Das ist erst wenige Monate her. Ich habe damals die Frage von Ihnen bekommen und sie ist gleichlautend mit der Frage, die Sie mir heute stellen: Wie viele Asylwerber aufgeschlüsselt pro Jahr in absoluten Zahlen sind seit 2015 aus der Bundesbetreuung übernommen worden? - Ich habe Ihnen damals geantwortet, und es hat sich logischerweise nichts geändert. Leider, es kann sich nichts geändert haben. Ich habe Ihnen damals geantwortet, das Bundesbetreuungsinformationssystem des Bundes erlaubt leider keine gesonderte Auswertung nach AsylwerberInnen. Wir bekommen Menschen zugewiesen, können das aber nicht auswerten, um Ihre Frage beantworten zu können. Das habe ich Ihnen mitgeteilt als Beantwortung Ihrer Anfrage vom 24. Jänner 2023.
Auf diesen unbefriedigenden Zustand des Grundversorgungsinformationssystems hat auch der Rechnungshof in seinem Bericht zur Grundversorgung in Wien hingewiesen und dem Innenministerium dringend eine Neuprogrammierung des veralteten und mangelhaften Betreuungsinformationssystems empfohlen. Und das habe ich Ihnen damals geantwortet. Also, ich habe Ihnen damals schon den Hinweis gegeben, lest doch bitte im Rechnungshofbericht nach, und vielleicht könnt ihr es sogar fraktionsintern auch einmal klären, wann wir endlich ein brauchbares EDV-System bekommen.
Aber ich zitiere heute auch gerne die Passage aus dem Rechnungshofbericht, nämlich ab Seite 89 und folgende steht: „Das Betreuungsinformationssystem wurde im Jahr 2004 programmiert und in der Folge laufend adaptiert. Die technische Basis blieb dabei unverändert.“ Das heißt, wir arbeiten jetzt seit fast 20 Jahren, anders gesagt, seit 8 ÖVP-Ministern und einem FPÖ-Innenminister mit derselben Software, die nicht adaptiert wird, wo es nicht möglich ist, anständige, brauchbare, sinnvolle, für die Arbeit nützliche Auswertungen zu machen. Und deswegen stellt der Rechnungshof in seinem Bericht auch fest: „Das bestehende Betreuungsinformationssystem weist auf Grund seines Alters Defizite aus.“ Dies betraf unter anderem, ich zitiere: „keine Darstellung und Auswertbarkeit historischer Verfahrensstände“, „kein automatisierter Datenaustausch mit IT-Systemen der Länder“. Das muss man sich einmal vorstellen, im Jahr 2023 kein automatischer Datenaustausch mit den IT-Systemen der Länder! Das heißt, bei jedem Vollzug wird händisch abgeschrieben, was ein Mitarbeiter am Bildschirm lesen kann, das bedeutet: „keine Möglichkeit nachträglicher Korrekturen oder Ergänzungen im Zusammenhang mit der Abrechnung.“ Das heißt, händische Nachverrechnung wie in der Steinzeit der Bürokratie, so müssen wir da die ganze Zeit arbeiten. „Händische Nachverrechnungen außerhalb des Systems.“ „Kein automationsunterstützer Anschluss zur Bearbeitung bei grundversorgungsrelevanten Änderungen von Verfahrensdaten beziehungsweise Verfahrensständen.“
Das betrifft jetzt genau Ihre Frage. Wir bekommen keine aktuellen Verfahrensstände aus dem Vollzug des Asylverfahrens in das System hinein. Deswegen sind wir nicht in der Lage, Ihnen hier eine Auswertung vorzulegen. Und das ist eh ein Jammer, da gebe ich Ihnen recht, es ist ein Jammer, dass wir nicht in der Lage sind, weil wir seit 20 Jahren in der Grundversorgung vom Bund von diesen relevanten Informationen IT-mäßig abgeschnitten sind. Und das heißt auch, dass das Betreuungssystem immer nur den aktuellen Stand kennt. Ich kann Ihnen keine rückwirkende Auswertung machen, und das kritisiert der Rechnungshof mit unmissverständlich deutlichen Worten.
Deswegen fordern die Bundesländer seit ewigen Zeiten eine Überarbeitung des Systems, unter anderem schriftlich in einem gemeinsamen einstimmigen Beschluss 2016, 2017. Der Rechnungshof 2021. Ich kann nur bitten, vielleicht können Sie fraktionsintern dazu beitragen, dass endlich die Meinungsbildung im Innenministerium so weit kommt, dass wir diese Frage, die ich an sich verstehe, auch wirklich beantworten können. - Danke.
Präsident Ernst Woller: Bevor ich zur 1. Zusatzfrage komme, möchte ich noch mitteilen, in meiner schriftlichen Unterlage war ein Fehler. Der Abg. Neumayer ist nicht bis 12 Uhr, sondern ab 12 Uhr entschuldigt. Er ist aktuell auch anwesend.
Die 1. Zusatzfrage stellt die Frau Abg. Hungerländer. Ich erteile ihr das Wort.
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