Landtag, 22. Sitzung vom 26.04.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 55
glaube, da können wir zu Recht stolz sein, und zwar alle, die es mitbeschlossen haben, können zu Recht stolz sein. Ich glaube, darum geht es in der treffsicheren Sozialpolitik, wenn wir auf die armutsgefährdeten und armutsbetroffenen Haushalte abzielen, muss es solche Maßnahmen geben. Und ich bin auch sehr dankbar für die breite Zustimmung hier im Haus für diese Maßnahmen, bin auch wirklich stolz darauf, dass unsere Mitarbeiter das so umgesetzt haben, und möchte mich explizit bedanken auch bei der MA 40 logischerweise, bei der MA 01, die eine phantastische Programmierung auf den Tisch gebracht hat. Aber ich möchte mich auch bedanken bei den vielen Kooperationspartnern, und zwar auch deswegen, weil ich mich immer wieder an die kritischen Stimmen auch der Pensionistenvertreter und -vertreterinnen hier im Haus erinnere, die gesagt haben: Ja, funktioniert das dann überhaupt mit dem digitalen Vollzug, verlieren wir dann nicht Menschen, die sich Sorgen machen? Und das ist ja der Grund, warum wir gesagt haben, wir wollen Kooperationspartner, die vielen verschiedenen Beratungsstellen in unserer Stadt, damit die den Menschen helfen, die nicht in der Lage sind, aus welchen Gründen auch immer, den Antrag auch elektronisch voll digital abzuwickeln. Und daher mein herzlicher Dank an Einrichtungen wie das Kuratorium in den Pensionistenhäusern, in den Pensionistenklubs, die hier phantastisch geholfen haben, dem Hilfswerk mit den Nachbarschaftszentren, den Regionalstellen der MA 17, den Büchereien der Stadt, den Wohnpartnern, der Volkshilfe und vielen anderen Einrichtungen. Über 80 Partner haben wir gehabt, damit auch Menschen, die digital nicht so affin sind, das abwickeln können. Und deswegen, glaube ich, können wir mit Fug und Recht behaupten, wir haben hier einen gemeinsamen großen Erfolg erzielt. - Danke. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Präsident Ernst Woller: Die 1. Zusatzfrage stellt Abg. Seidl, ich erteile ihm das Wort.
Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Sehr geehrter Landesrat, ich kann Ihnen gern noch einmal erklären, warum und wieso wir damals dagegen waren. Ich habe das auch das letzte Mal damit begründet, weil die Einkommensgrenzen unserer Meinung nach einfach nicht passen, weil jemand, der heute Single ist, nicht mehr als 2.900 EUR brutto verdienen darf, denn sonst bekommt er das nicht mehr. Lebe ich heute allerdings mit einer Partnerin zusammen, die zum Beispiel den Haushalt macht und kein Einkommen hat, dann dürfte ich 7.100 EUR brutto verdienen und würde ihn bekommen. Es sind also die Einkommensgrenzen, die aus unserem Verständnis her nicht passen, und das war auch der Grund, warum wir eben vor Kurzem dem Gesetz und dem Energiebonus nicht zugestimmt haben. Und das, was ich Ihnen jetzt mit den Einkommensgrenzen erklärt habe: Finden Sie diese Einkommensgrenzen wirklich treffsicher?
Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Ja, ich finde die Einkommensgrenzen treffsicher. Es geht ja bei einem wirkungsvollen Vollzug von solchen Maßnahmen auch um die Nachvollziehbarkeit der Zielgruppe. Und wenn wir sagen, wir wollen zwei Drittel der Haushalte erreichen, die armutsgefährdet sind, dann brechen wir auch ein Tabu. Ich meine, sorry, wir sprechen davon, dass zwei Drittel der Haushalte in der Fragestellung armutsgefährdet sind. Da brechen wir ein Tabu, und daher muss man das auch so klar und einfach und unmissverständlich kommunizieren, dass es für die Menschen dieser Stadt auch nachvollziehbar ist. Und den Beweis haben wir erbracht. Wenn faktisch alle, die wir erreichen wollten, hier einen Antrag gestellt haben, dann ist die Frage, war die Kommunikation richtig, war die Definition in der Kommunikation richtig, war die Art und Weise, wie wir es angesprochen haben, richtig, eindeutig mit Ja zu beantworten, sonst hätten wir nicht ein solches Ergebnis. Hätten wir nur 50 Prozent der Haushalte erreicht, dann hätten sie recht, dass man darüber nachdenken muss, dann haben wir irgendetwas falsch gemacht, aber das ist hier nicht der Fall. Punkt 1.
Punkt 2, zu Ihrem Rechenbeispiel: Wenn von zwei Personen nur einer arbeiten geht, dann bleibt unter dem Strich wohl über, dass die zwei Personen von dem Einkommen dieser einer Person leben müssen, was ein Unterschied ist, als wenn von den zwei Personen die Frau nicht putzt, sondern auch arbeiten gehen kann und der Mann eben mithilft beim Putzen, was an sich nicht schaden würde. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Spielmann gestellt. Ich erteile das Wort.
Abg. Viktoria Spielmann, BA (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landesrat, danke vielmals! Ja, den Energiebonus finden wir natürlich auch super, vor allen Dingen, 2023, wie Sie wissen, zwei Drittel der Finanzierung werden ja auch vom Bund zugeschossen. Wir finden trotzdem weiterhin schade, dass es keine Neuauflage der Energiekostenpauschale gibt - haben wir beim letzten Landtag auch besprochen -, weil natürlich die Direktzahlung an die besonders armutsgefährdeten und armutsbetroffenen Personen aus unserer Perspektive noch einmal wichtig gewesen wäre. Jetzt gab es natürlich beim Energiebonus 2022 einige technische Probleme, wie es sie halt sehr oft gibt, zum Bespiel manchmal nichtfunktionierende Websites, die Passwörter waren missverständlich oder wurden zwei Mal zugeschickt, und die Adressen haben teilweise nicht gestimmt. Bis jetzt habe ich mitbekommen, dass für 2023 eh schon einige Dinge verbessert wurden, aber ich wollte noch einmal die Frage stellen, welche Maßnahmen Sie da gesetzt haben, denn wir haben sehr viele E-Mails von betroffenen Personen bekommen und mussten auch sehr viel vermitteln.
Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Ja, es ist kein Geheimnis, ich mache auch kein Geheimnis draus, wir sind natürlich auch in einem lernenden Prozess, wir haben ja darüber auch diskutiert. Wir haben ein paar kleine Bereiche - kleine in der Relation zum Gesamtvolumen 650.000 Haushalte, für die einzelnen ist es kein kleines - übersehen, die haben wir schon im jetzigen Vollzug nachgebessert und - das ist noch nicht in der Beschlussfassung, es wird gerade für die Junisitzungen vorbereitet, wenn ich mich nicht ganz täusche - wir werden im Sommer die Mittel, die der Bund zur Verfügung stellt, noch einmal aufstocken und eine gezielte Maßnahme setzen in der Unterstützung des Wohnens für wirklich armutsbetroffene
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