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Landtag, 22. Sitzung vom 26.04.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 18 von 55

 

auch inhaltlichen Grenzbereichen. Jetzt kann man schon sagen, okay, wir wollen aus dem Grenzbereich heraus, aber dann ganz. Und das ist es, was ich vermisse.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von der ÖVP gestellt und kommt von Herrn Abg. Ing. Holawatsch. Bitte.

 

10.34.07

Abg. Ing. Erol Holawatsch (ÖVP): Ja, vielen lieben Dank. Lieber Herr Landesrat!

 

Meine Frage ist, wie du das siehst: Die Teuerung, genauso wie die Inflation und die Energiekosten, trifft Menschen mit Behinderung natürlich sehr, sehr stark, jene, die auf eine Persönliche Assistenz angewiesen sind, noch mehr. Jetzt ist meine Frage, ob du eine Möglichkeit siehst, dass wir, bis diese Richtlinie umgesetzt wird, den Stundensatz von 22 EUR, den es derzeit gibt, erhöhen könnten.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Das orientiert sich nicht an der Dimension des Einkommens der jeweils betroffenen Person, sondern am Pflegegeld. Wir haben daher gesagt, wir gehen jetzt mit, und ich hoffe, dass wir eine ordentliche Pflegegelderhöhung zusammenbringen. Ich will das jetzt nicht lange ausführen und die Zeit jetzt noch weiter strapazieren, aber das Pflegegeld ist halt leider dramatisch unter Inflation erhöht worden.

 

Dass der Ausgleichszulagenrichtsatz unter Inflation erhöht und nur durch Einmalzahlungen aufgepeppt worden ist, damit die Mindestpensionisten wenigstens einen halbwegs vertretbaren Satz bekommen - das ist aber nur durch die Einmalzahlung und nicht perpetuierend -, das schmerzt mich ein bisschen. Dieser Ausgleichszulagenrichtsatz zieht sich aber dann als Richtschnur quer durch alles. (Zwischenrufe von Abg. Georg Prack, BA.) Die Pflegegelderhöhung genauso wie die Mindestsicherungserhöhung orientiert sich am Ausgleichszulagenrichtsatz.

 

Also ja, ich bin schon einverstanden, ich sehe das wie Sie. Das habe ich schon zuvor zum Thema Energiebonus lang referiert. Ich wäre sehr froh, wenn wir eine Diskussion hätten, wie wir ernsthafte Armutsbekämpfung machen und nicht über Höchstsätze im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz. Das wäre mir tatsächlich lieber. Ich gebe Ihnen recht, die Frage besteht zu Recht. Aber die Zusatzleistung Pflegegeldergänzungsleistung, die sich an der Pflegegeldhöhe orientiert: Ich halte es für nicht gut, wenn wir da über Einkommensersatzleistung reden, da geht es schon wirklich um Geld für spezifische Leistungen.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 3. Zusatzfrage wird von der FPÖ gestellt, von Frau Abg. Matiasek, und ich erteile ihr das Wort. Bitte.

 

10.36.07

Abg. Veronika Matiasek (FPÖ): Danke. Herr Landesrat, guten Morgen!

 

Ich möchte auf ein Thema zu sprechen kommen, das den Beziehern Persönlicher Assistenz ein großes Anliegen war, nämlich die Mitnahme der Persönlichen Assistenz ins Spital, in die Krankenhäuser. Da gibt es ja jetzt gegenüber der Vertretung eine positive Stellungnahme von Ihnen, aber auch vom WIGEV, dass eben der Zutritt nicht verwehrt sein darf beziehungsweise die Persönlichen Assistenten in keinem Fall daran gehindert werden dürfen, die Kranken zu begleiten und zu unterstützen.

 

Gespießt hat es sich ja nicht grundsätzlich daran, dass die ins Spital mitgekommen sind, sondern in den Fällen, von denen ich weiß, dass sich eben diese Begleitung über viele Stunden oder über den ganzen Tag im Spital gezogen hat und es offensichtlich vom diensthabenden medizinischen Personal nicht immer Verständnis gegeben hat.

 

Das ist jetzt eine Stellungnahme. In welcher Form ist jetzt abgesichert, dass die Patienten ihre Persönliche Assistenz wirklich über den Zeitraum in Anspruch nehmen dürfen, wo sie auch eine Unterstützung des im Moment sowieso sehr belasteten Spitalpersonals darstellt. Wie ist es abgesichert, dass diese Leistung auch im vollen Umfang erbracht werden kann?

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Abgesichert ist es durch eine klare Dienstanweisung, die an alle Einrichtungen des Wiener Gesundheitsverbundes gegangen ist, mit unmissverständlicher Klarheit. Das Problem ist ein bisschen, dass Persönliche Assistenz ein Begriff ist, wo es im Vergleich zu vielen anderen Berufen keinen Ausweis für den Persönlichen Assistenten gibt. Das macht es immer ein bisschen schwierig, datenschutzrechtlich ganz schwierig. Der Zugriff auf Gesundheitsdaten ist im Datenschutzrecht besonders eingeschränkt, und es muss daher logischerweise die Zustimmung des Patienten geben, dass der Persönliche Assistent, der ja an sich datenschutzrechtlich eine fremde Person ist, auch Zugang dazu hat.

 

Wie gesagt, es gibt eine unmissverständliche Dienstanweisung. Ich halte es für gescheit und nachvollziehbar, ich hoffe, dass es gelingt, das umzusetzen. Wir haben ja schon darüber geredet. Wenn Sie irgendwo hören, dass es nicht funktioniert, was bei 30.000 Beschäftigten schon passieren kann, dann bitte ich, uns das einfach auf kurzem Wege zu sagen.

 

Dann werden wir entweder nachschulen oder die Dienstanweisung noch einmal nachbessern oder das direkte Gespräch führen. An sich sollte es funktionieren. Das ist mein definitiver politischer Wille, dass das umgesetzt wird. Wie gesagt, bei 30.000 Leuten verstehe ich es, dass man die Sachen nicht 100 Prozent von einem Tag auf den anderen umschalten kann, aber es sollte an sich funktionieren. Die Dienstanweisung ist jedenfalls klar und unmissverständlich.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Die Fragestunde ist somit beendet.

 

10.39.02Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Der Grüne Klub im Rathaus hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema „Wiener Wohnbeihilfe hilft immer weniger Menschen, immer weniger!“ verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt.

 

Ich bitte den Erstredner, Herrn Abg. Prack, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass seine Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist.

 

10.39.25

Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

 

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