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Landtag, 22. Sitzung vom 26.04.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 33 von 55

 

sind, denke ich mir, ist es nicht das Zeichen von Transparenz, das uns angekündigt worden ist. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Zum Zweiten, für mich die Erkenntnis: Die Wiener NEOS haben ihre früheren Ansprüche in Sache Kontrolle und Transparenz längst über Bord geworfen. Es ist ja auch ein Zeichen, dass der Herr Vizebürgermeister und Stadtrat Wiederkehr heute gar nicht hier ist, aber er war ja auch in den sechs Wochen zwischen erster und zweiter Notkompetenz wohl da, hat aber nicht einmal Fragen gestellt, wie es heute schon angeführt worden ist, und hat sich überhaupt nicht eingebracht. Wenn Sie mich fragen - die Salzburger haben das am Wochenende beantwortet -, das Projekt NEOS ist aus meiner Sicht vollends gescheitert. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Eine klare Erkenntnis für mich ist auch, meine sehr geehrten Damen und Herren, Bgm Dr. Michael Ludwig hat die Notkompetenz zu Unrecht gezogen.

 

Meine Damen und Herren, wir sind uns ganz, ganz sicher. Die Untersuchungskommission war richtig und notwendig, aber wir wissen jetzt auf Grund dieser Erkenntnisse, inklusive der Frage der Notkompetenz durch den Bürgermeister wirklich genug. Ich würde diese Erkenntnisse in einem großen Satz zusammenfassen: Es geht eigentlich um ein Kollateralversagen. Es geht um ein Versagen beim Risikomanagement, es geht um ein Versagen beim Krisenmanagement, es geht um ein Versagen in der Kommunikation und es geht auch um ein Versagen in der politischen Verantwortung von SPÖ und NEOS. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Jetzt geht es aber natürlich auch um die Frage der Schlussfolgerungen und welche Lösungen es jetzt geben kann, damit es das nicht mehr gibt, mit dem wir Ende August konfrontiert worden sind. Wir haben fünf Punkte dazu ausgearbeitet, und die möchte ich Ihnen kurz darstellen.

 

Der erste wesentliche Punkt ist eine Professionalisierung des Beteiligungsmanagements. Da geht es nicht nur um die Aufstockung von Vollbeschäftigungsäquivalenten, sondern da geht es vor allem auch um die Frage, wie eine künftige Beteiligungsholding gestaltet sein soll, damit wir unabhängige Manager und unabhängige Aufsichtsräte haben.

 

Zum Zweiten: Wir brauchen eine Reform der Bestellung der Aufsichtsräte. Es ist schon angesprochen worden, wir brauchen mehr Fachexpertise, wir brauchen internationales Know-how und wir sollten uns auch international tätiger Headhunter-Unternehmen bedienen, die auch entsprechend dafür sorgen, dass es künftig ein objektives Auswahlverfahren von Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräten gibt.

 

Drittens brauchen wir die Reform der Reform der Untersuchungskommission. Da spreche ich insbesondere die NEOS an, die ja immer mit dem zufrieden waren, was geschaffen worden ist. Ich glaube, dass die Untersuchungskommission ganz deutlich gezeigt hat, sie muss reformiert werden, massiv reformiert werden, und wir brauchen neue, ergänzende Verfahrensregeln für diese Untersuchungskommission, die sich daran anschließen, was wir im Bund und im Nationalrat an Regeln haben. Wir brauchen auch Aktenlieferungsverpflichtungen von Geschäftsorganisationen der Stadt Wien, von Stellen der Stadt Wien, von Behörden der Stadt Wien und über die Stadt Wien hinaus.

 

Wir brauchen aber letztlich - darum geht es auch in der Diskussion - eine Beobachtung und eine Diskussion über die Geschäftsfelder und über die Geschäftsmodelle der Wien Energie. Es kann doch nicht sein, dass wir weiter zuschauen, dass die Wien Energie weiter mit einem nach oben offenen Risiko bei Termingeschäften vorgeht und wir bei einer Veränderung am Energiemarkt und an den Börsen wieder damit konfrontiert sind, dass die Wien Energie wenige Stunden vor der Insolvenz steht. Das heißt, eine Änderung des Geschäftsmodells muss diskutiert werden. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Der fünfte und heute wesentliche Punkt ist die weitere Verschärfung der Notkompetenz. Diese steht heute im Mittelpunkt der Debatte, und Klubobmann Dr. Wölbitsch hat es ja schon detailliert angeführt. Unabhängig davon - ich halte es noch einmal fest - scheint es nach der bislang vorliegenden Indizienkette klar und ist für uns klar, dass Bgm Ludwig die Notkompetenz zu Unrecht gezogen hat. (StR Dominik Nepp, MA: Beweise!)

 

Unabhängig davon brauchen wir aber auch Verschärfungen, deutliche Präzisierungen in den Begründungs- und Informationspflichten in den Notkompetenzakten. Warum sind diese Änderungen so wichtig? Diese Änderungen sind deshalb so wichtig, weil wir jetzt auch gesehen haben, welche politische Tragweite und manchmal finanzielle Tragweite Notkompetenzakte haben. Diese Regelungen müssen daher klar und unmissverständlich sein. Ich glaube, die derzeit formulierten Begründungen haben auch mit dazu beigetragen, dass Geschehnisse in der Causa Wien Energie überhaupt erst möglich gemacht worden sind. Sie haben es auch insbesondere bei der Informationspflicht möglich gemacht, dass es in dieser Stadt möglich ist, dass der Bürgermeister in seiner Notkompetenz, die er angenommen hat, 1 Mal 700 Millionen EUR, das 2. Mal 700 Millionen EUR freigibt und von der 1. Notkompetenz bis zur erfüllten Information ganze 2 Monate vergehen. Die Freigabe von hunderten Millionen Euro an Steuergeld wird in dieser Stadt als Geheimsache verwaltet. Meine Damen und Herren, das darf es in Zukunft nie wieder geben. (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN.)

 

Für uns sind daher diese weiteren Verschärfungen beim Notkompetenzrecht sehr, sehr wichtig, damit begründet werden muss, warum überhaupt eine Dringlichkeit besteht und deswegen eine Einberufung einer regulären Sitzung des Gemeinderates beziehungsweise Stadtsenats nicht abgewartet werden kann, dass, wenn schon eine Dringlichkeit gegeben ist und schnell entschieden werden muss, die vorrangige Notkompetenzzuständigkeit des Stadtrats beziehungsweise Stadtsenats auch tatsächlich vorrangig zum Tragen kommt und damit eben nicht die Möglichkeit besteht, dass diese derzeit geltenden Bestimmungen vorschnell zu Gunsten der Notkompetenz des Bürgermeisters ausgelegt werden können.

 

Drittens, meine Damen und Herren, damit klargestellt wird, dass Notverfügungen beziehungsweise auch die Vorberatungen anstelle des Ausschusses durch den

 

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