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Landtag, 23. Sitzung vom 21.06.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 68

 

rund 1.800 Änderungsmeldungen eingegangen, heuer waren schon über 4.400 Änderungsmeldungen.

 

Ich glaube, es ist wirklich eine große Herausforderung für das Team, die Sie ja auch angesprochen haben, und es wird wirklich alles getan, um diese Herausforderung zu meistern. Ich glaube, da gibt es keine falsche Antwort. Auf allen Ebenen muss natürlich gearbeitet werden. Das wird es auch. Die Stadt hat auf der einen Seite - Sie haben das ja selber, was die Nachforderungen betrifft, erwähnt, die Leute kennen sich teilweise nicht aus - sehr, sehr viel getan, um umfassende Informationen zur Verfügung zu stellen, mit einer eigenen Broschüre und auf der Website, um eben entgegenzuwirken, dass es Nachforderungen gibt.

 

Es gibt auch den sogenannten Wohnbeihilfe-Checker, der deshalb sehr wichtig ist, weil Leute relativ einfach erkennen können, ob überhaupt Anspruch auf Wohnbeihilfe vorliegt. Interne Abläufe sind bereits verändert und adaptiert worden. Es ist ein Callcenter implementiert worden, ein neues EDV-Programm entwickelt, um das in Zukunft noch effizienter abwickeln zu können. Sie sehen, es wird also wirklich alles getan, um der Situation Herr zu werden. Ich möchte auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr, sehr herzlich dafür danken.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. Damit ist die 3. Anfrage beantwortet.

 

9.57.00†Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky - Frage|

Die 4. Anfrage (FSP-748251-2023-KVP/LM) wurde von Frau Abg. Olischar gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gerichtet. (Nachdem im Mai das EuGH-Urteil betreffend einer möglichen UVP-Pflicht beim so genannten „Heumarkt Projekt“ gefällt wurde, berichteten mehrere Medien über eine laufende so genannte Feststellungsprüfung der MA 22 zum Projekt „Heumarkt Neu“. Abgesehen davon wurden medial mehrere, zum Teil unterschiedliche Expertenmeinungen zur weiteren Vorgehensweise in dieser Angelegenheit geäußert. Was ist der aktuelle Stand hinsichtlich einer allfälligen UVP-Pflicht gemäß Umweltverträglichkeitsgesetz beim „Heumarkt Projekt“?)

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Entschuldigung! Ich bin heute in der Fragestunde in so einem „loop“! Bitte, verzeihen Sie meine fehlende Aufmerksamkeit! Vielen Dank für die Frage.

 

Es ist tatsächlich so, dass es im Mai ein EuGH-Urteil zum Thema Heumarkt gegeben hat. Das ist im Übrigen ein Urteil zum Projekt „Heumarkt Alt“, das ist die ursprüngliche Version, die - mit Turm deutlich höher - in diesem Haus ja auch sehr, sehr oft diskutiert wurde, aber eben wirklich alt. Es ist auch so, dass diese EuGH-Prüfung bezüglich des alten Heumarkt-Projektes daher jetzt für das neue Heumarkt-Projekt, was das Projekt betrifft, keine Relevanz hat, es sehr wohl aber recht umfassende Vorgaben für Prozesse, eben die UVP-Verfahren betreffend, gibt.

 

Ein solches Verfahren ist derzeit im Gange, es gibt ein Feststellungsverfahren auf Grund eines Antrags der WertInvest Hotelbetriebs GmbH betreffend das Vorhaben Heumarkt Neu. Recht flapsig zusammengefasst, ist es ein auch hier schon öfter umfassend diskutiertes Vorhaben, das deutlich niederere Höhen hat, ohne Turm auskommt, mit Scheiben kommt, et cetera. Dieses Feststellungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es ist ein Feststellungsverfahren, ob bezüglich der Lage des Vorhabens im schutzwürdigen Gebiet UNESCO-Welterbe-Stätte der Schutzzweck, für den dieses Gebiet festgelegt wurde, durch ein solches Projekt wesentlich beziehungsweise erheblich beeinträchtigt wird.

 

Das wiederum ist als zu prüfender Sachverhalt auch insgesamt relevant, weil eine solche Prüfung seit 23. März 2023 im UVP-G 2000 vorgesehen ist. Bis dahin sah dieses Gesetz keine derartige Verpflichtung vor, das heißt, bis dort hin gab es eine Rechtsunsicherheit, die ganz besonders auf Drängen des Landes Wien durch den Bundesgesetzgeber beseitigt worden ist, eben durch den neugeschaffenen Tatbestand Bauvorhaben UNESCO-Welterbe-Stätten Kernzone.

 

Jetzt mache ich es noch komplizierter: Es ist aber ohnehin so, dass diese Vorgabe, so wie alle anderen Vorgaben auch, von der MA 22 antizipiert worden sind und daher auch in den laufenden Feststellungsverfahren eben mitgeprüft wurden, auch schon, bevor der österreichische Gesetzgeber am 23. März 2023 das UVP-G 2000 novelliert hat, auch schon, bevor der EuGH zum Vorhaben Heumarkt Alt gesprochen hat.

 

Vielleicht, weil es spannend oder relevant ist, noch einmal zum aktuell laufenden Feststellungsverfahren: Zur Klärung dieser Frage, eben jener Frage bezüglich UNESCO-Welterbe-Stätte, hat die Stadt eine international renommierte Professorin von der Universität Aachen, Frau Prof. Reicher, als nichtamtliche Sachverständige für den Fachbereich Architektur, Stadtgestaltung und Stadtbild mit Bescheid bestellt und mit der Erstellung eines umfangreichen Gutachtens beauftragt. Im derzeitigen Feststellungsverfahren Heumarkt Neu ist eben genau dieses Gutachten Grundlage. Es ist darüber hinaus im Feststellungsverfahren Heumarkt Neu auch der Tatbestand Freizeit- oder Vergnügungsparks, Sportstadien oder Golfplätze, Einkaufszentren, Beherbergungsbetriebe, Errichtung öffentlich zugänglicher Parkplätze oder Parkgaragen für Kraftfahrzeuge und Neuerrichtung von Freiflächenparkplätzen in Anhang 1 UVP-G 2000 geprüft.

 

Kurz zusammengefasst: Es ist eine sehr breite Prüfung, die alle Dinge, die in der Zwischenzeit als Vorgaben dazugekommen sind, antizipiert. Wie bereits gesagt, das Verwaltungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, aber das Ermittlungsverfahren zu diesem Feststellungsverfahren ist abgeschlossen, auch das Parteiengehör, das selbstverständlich gewahrt wurde.

 

Präsident Ernst Woller: Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Olischar gestellt. Ich erteile ihr das Wort.

 

9.58.18

Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat! Vielen Dank für Ihre Ausführungen.

 

Ihre Beantwortung hat schon gezeigt, dass es ein hochkomplexes Thema ist. Da uns das Thema ja grundsätzlich mit unterschiedlichen Entwicklungsphasen und Komplexitätsleveln auch schon sehr lange Zeit beschäftigt, wäre jetzt meine Frage an Sie, um jetzt auch wieder Licht in die Sache zu bringen, damit wir einmal wissen, wovon wir überhaupt alle sprechen. Ich habe nämlich das

 

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