Landtag, 23. Sitzung vom 21.06.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 20 von 68
(Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Aber das entscheiden nicht Sie, wo ich mitrede, das entscheide schon noch ich!) - auch gesagt, wir setzen uns danach zusammen und können darüber diskutieren, wie wir auch in Zukunft eine Untersuchungskommission noch detaillierter gestalten können, um solche Fragen zu lösen. Ich glaube aber, das wird Sie nicht interessieren, weil es einfach reiner Populismus ist, mit dem Sie an diese Sache herangehen. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Oh ja, bitte! Jetzt diese Keule!)
Zum Stadtrechnungshof: Wir sind am Ende unserer Verhandlungen, wir haben die Allparteiengespräche geführt. Ich habe einhellig auch in dieser Runde, wo Sie nicht dabei waren, Herr Wölbitsch, gehört, dass es eine großartige Reform ist, dass es riesengroße Schritte für eine Unabhängigkeit des Stadtrechnungshofs sind. Es gibt mehr Weisungsfreiheit, es gibt mehr Prüfkompetenzen, er wird als eigenes Organ herausgelöst, und schon das ist einmal ein riesengroßer Schritt. Es gibt eine Neuregelung bei der Bestellung des Direktors, er entscheidet selbst über die Aufnahme von Prüferinnen und Prüfern, es werden die Kontrollbefugnisse, was die Verwendung von Fördergeldern betrifft, ausgebaut, es gibt eine Meldepflicht bei Großvorhaben, wenn es eine Kostenüberschreitung gibt. Da wird gerade diskutiert, ob wir auch noch eine Dauerüberschreitung machen können. Das wäre ebenfalls auf jeden Fall wichtig. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Oh ja!)
Ich glaube, in Summe kann man uns bei zwei so riesengroßen Reformen Untätigkeit im Transparenzthema nicht vorwerfen, denn das hat in dieser kurzen Zeit vor uns keine andere Partei geschafft. (Beifall bei NEOS und SPÖ. - Zwischenrufe von Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM und Abg. Mag. Dietbert Kowarik.)
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster ist Abg. Ellensohn zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
„Wien braucht eine Transparenzoffensive - umfassende Reform der Untersuchungskommission und des Stadtrechnungshofes.“ Zum Stadtrechnungshof haben wir eine Arbeitsgruppe mit allen Fraktionen, Gespräche aller Parteien. Das lasse ich aus, aber die Untersuchungskommission gibt eh genügend Stoff für fünf Minuten in der Aktuellen Stunde.
Die aktuelle Untersuchungskommission: Jetzt geht es natürlich immer hin und her. Ich kenne das ja, die Regierung neigt dazu, die eigenen Erfolge übertrieben darzustellen und die Opposition macht auf der anderen Seite das Gleiche. Jetzt probieren wir es halt ein bisschen in der Mitte mit einer echten Bewertung. Die Untersuchungskommission wurde in der laufenden Periode verbessert, so wie fast jedes Mal. Alle paar Jahre gibt es Schritte in die richtige Richtung. Fertig wird man nicht so schnell, deswegen gibt es ja auch weitere Vorschläge. Das wäre weder ein Grund, so zu tun, als ob man für die Vergangenheit ein Sehr gut bekommen würde, noch muss man jetzt dringend ein komplettes Nicht genügend für die bisherige Arbeit ausstellen. Dass es aber genug zu tun gibt, sieht man an der Untersuchungskommission Wien Energie.
Fangen wir einmal mit den Beweismitteln an. Die UK beschließt einstimmig, dass Beweismittel beim Magistrat oder bei der Wien Energie oder bei den Wiener Stadtwerken beantragt werden. Jetzt würde man doch annehmen, wenn das dort beschlossen wird, muss es geliefert werden. So ist es aber nicht. Man bekommt Antworten, und ich nehme nur eine exemplarisch, wo die geprüfte Stelle selbst entscheidet, ob sie glaubt, dass sie geprüft werden möchte und ob ihr das passt oder nicht. Das haben wir ein paar Mal vom Magistrat bekommen, ich nehme jetzt die Wiener Stadtwerke.
Da gibt es auf ein Ersuchen, es ist egal, worum es geht, weil es wirklich exemplarisch ist und oft als Antwort vorgekommen ist. Wir haben es gehört, über 50 Beweisanträge, wo es um Inhalte geht, sind nicht beantwortet oder mit „ihr kriegt nichts“ beantwortet worden. Über 50 Anträge - null Information für die gesamte Untersuchungskommission.
Erster Punkt, sehr geehrte Damen und Herren, an die UK, an den Vorsitzenden, warum wir es nicht kriegen: keine Verpflichtung zur Vorlage. Da haben sie leider recht, keine Verpflichtung: Nach den rechtlichen Vorgaben, die für das Beweisverfahren vor der Untersuchungskommission maßgebend sind, besteht keine Verpflichtung, dass wir irgendetwas schicken. Darum schicken wir auch nichts. Der Herr Vorsitzende der Untersuchungskommission hat es auch gesagt, er kann den Brief fünf Mal schreiben, er kann anrufen oder sonst etwas, er hat null Möglichkeiten, durchzusetzen, dass diese Unterlagen herbeigeschafft werden.
Das AVG, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz, ist ganz offensichtlich nicht ausreichend. Warum hat man das das letzte Mal nicht korrigiert? Weil wir das Problem so noch nicht gekannt haben. Das ist noch nicht passiert, das ist echt neu in der Untersuchungskommission, dass einfach die Stellen sagen: Ich schick‘ es euch nicht.
Die zweite Begründung lautet: Das entscheiden dann wieder wir. Die geprüfte Stelle sagt, ich sage, das ist nicht vom Untersuchungsgegenstand umfasst, also liefere ich euch das nicht. Dann kommt als Drittes, das hören wir eh öfter, Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Wie hat das früher ausgeschaut? Früher hast du die Unterlage bekommen und was als Betriebsgeheimnis angesehen wurde - das war auch oft eine Diskussion-, war geschwärzt. Jetzt kriegst du einfach nichts! Man sagt einfach: Nein, ich gebe dir diesen Akt nicht, denn da drinnen sind Betriebsgeheimnisse. Wo die sind, sage ich dir nicht, und den Rest darfst du auch nicht lesen.
Solche Antworten an die Untersuchungskommission haben wir ja nicht eine, sondern mehrere. Das geht nicht, offensichtlich wird hier jede Möglichkeit, die wir davor nicht überlegt haben, ausgenutzt, deswegen muss man das ändern. Kann man das ändern? Natürlich kann man das durch neue Spielregeln ändern. Operatives Geschäft von ausgegliederten Unternehmungen darf bis jetzt auch nicht geprüft werden. Auch das kann man leicht ändern. Wir haben am 22. September letztens einen Antrag eingebracht, der abgelehnt wurde. Wenn wir das nicht haben, bekommen wir genau das nicht, was wir bei der Untersuchungs
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