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Landtag, 23. Sitzung vom 21.06.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 21 von 68

 

kommission jetzt gerne gehabt hätten, nämlich das operative Geschäft der Wien Energie zu prüfen, um zu sehen, ob irgendwelche Fehler passiert sind oder nicht. Das darf man nicht - kann man ändern.

 

Die Ausweitung des Interpellationsrechts - das hat sogar der frühere Bürgermeister hier gesagt - würden wir gerne ändern. Ist bis jetzt nicht passiert. Geht das? Dann kommt immer die Bundesverfassung. Ja, wenn man die Bundesverfassung ändert, ist es noch einfacher. Kann Wien auch etwas machen? Ja, kann man, wenn man will! Wie geht das? Es ist einfach, wir haben es auch schon 100 Mal durchdiskutiert. Man kann in den Gründungsakt, in den Gesellschaftsvertrag, in die Satzung hineinschreiben, dass genau das hier geprüft werden kann. Man muss es nur hineinschreiben. Wenn hier der politische Wille besteht, kann man also entweder sagen, die Bundesverfassung und warten, oder es einfach selber machen. Mit Mehrheiten in diesem Haus schreibt man einfach diese ganzen Satzungen und Gesellschaftsverträge um.

 

Letzter Punkt ist die Notkompetenz, „unverzüglich“ sind beim Bürgermeister sechs Wochen. In der „Presse“ wird heute die Frage gestellt: Darf der Bürgermeister nach Gutsherrenart Milliardenbeträge vorbei an den Gremien verschieben? Ja oder nein? Meine Antwort wäre nein. Deswegen ist es dringend notwendig, dass diese Art der Notkompetenz klar präzisiert wird und präzisiert wird, was unverzüglich heißt. Unverzüglich würde aber auch insgesamt heißen, die Spielregeln für eine Untersuchungskommission unverzüglich zu ändern, damit die nächste Untersuchungskommission nicht wieder vor dem Dilemma steht, 80 Anträge für Beweismittel abzugeben und 50 davon nicht zu bekommen. Damit kann man die Arbeit nicht so leisten, wie man möchte, und die Untersuchungskommission ist entwertet. Wer möchte, dass die UK einen Beitrag für Kontrolle und für Demokratie leistet, muss die Regeln ändern - unverzüglich. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.)

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Stürzenbecher. Ich erteile es ihm.

 

10.54.38

Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

 

Bei dieser Aktuellen Stunde geht es um Transparenz, und dazu kann ich sagen, dass wir in Wien einen besonders hohen Wert auf Transparenz legen - beide Regierungsparteien, und ich hoffe, auch die Opposition -, dass wir damit und dafür auch schon bei der Reform der Untersuchungskommission einiges und sehr vieles vorgeleistet haben und dass wir auch bei der Novelle des Stadtrechnungshofes dazu noch einmal einen großen Schub machen werden. Wenn man sich das anschaut, und das mache ich jetzt nur ganz kurz, weil meine Kollegin Mautz-Leopold zum Stadtrechnungshof noch Genaueres sagen wird: Allein die Punkte, die hier stehen - ich kann sie in den 5 Minuten leider nicht alle aufzählen -, sind 13 allein beim Stadtrechnungshof, womit die Unabhängigkeit des Stadtrechnungshofes noch einmal ganz massiv weiter gestärkt wird.

 

Dann zum Parteienförderungsgesetz, Akademieförderungsgesetz und Parteiengesetz: Diese Punktation ist so weitgehend, dass sie nach phantasievollen Anschauungen kaum mehr weitergehender sein könnte. Ich finde, es ist sehr gut, dass wir hier die Transparenz derart an die erste Stelle unserer Ziele stellen.

 

Weiters glaube ich aber, dass man sozusagen bei der Reform der Untersuchungskommission, wie wir sie vor zwei, drei Jahren gemacht haben, sehr weit gegangen ist. Es haben auch in diesem Haus immerhin, soweit ich mich erinnern kann, 70 von 100 Mandataren hier ihre Zustimmung zu dieser Reform gegeben. Wir haben jetzt auch gesehen, dass das sehr gut funktioniert. Nur eines kann keine Verfahrensordnung, keine Untersuchungsreform hervorbringen, und zwar, wenn kein Skandal vorliegt, dann kann auch eine Verfahrensordnung keinen solchen herstellen. Darum geht es! (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

 

Hier liegt kein Skandal bei der Wien Energie vor, und deshalb hat die Untersuchungskommission hier keinen feststellen können. Das ist einfach die Wahrheit, und Sie haben jetzt künstlich trotzdem einen Skandal produzieren wollen, wo es keinen gibt. Tatsache ist, dass kein einziger Cent verloren gegangen ist, obwohl Herr StR Mahrer gesagt hat, das ist der größte Finanzskandal in Wien seit 1945. Das ist überhaupt kein Skandal, weil kein Cent verloren gegangen ist. (StR Dominik Nepp, MA: Die ... ist etwas verloren gegangen!) Um dieses Fehlverhalten der ÖVP und FPÖ zu kaschieren, wollen Sie jetzt Ihre Erfolglosigkeit auf die Untersuchungskommissionsverfahrensordnung abschieben, und das ist nicht in Ordnung. (Beifall bei SPÖ und NEOS. - Abg. Mag. Josef Taucher: Bravo, Kurti! Das muss einmal gesagt werden!)

 

Zu Kollegen Krauss, der jetzt nicht hier ist, möchte ich schon sagen, dass es schon ein starkes Stück ist, dass er den Zeugen der Untersuchungskommission unterstellt hat, Unwahrheit ausgesagt zu haben. Das ist der Vorwurf einer strafbaren Handlung und das müsste man entweder belegen oder noch einmal herauskommen und sich dafür entschuldigen. (Beifall bei SPÖ und NEOS. - Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad: Sehr richtig!)

 

Grundsätzlich sind wir als SPÖ genauso wie die NEOS dafür, dass alle Unterlagen geliefert werden, wo es eine gesetzliche Basis dafür gibt. Da bin ich absolut dafür. Es ist natürlich bei dieser Untersuchungskommission, wo die Wien Energie sozusagen ein Hauptthema ist, öfter als bei anderen Untersuchungskommissionen vorgekommen, dass Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse vorliegen. Das ist aber eine Tatsache, dass wir gegen diese nicht verstoßen können. Wir können nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Da gibt es einen Spruch, der nicht von mir ist - deshalb kein Ordnungsruf hoffentlich -, aber aus der anarchophilen Szene: „Legal, illegal, scheißegal.“ - so heißt dieser Spruch. Den sollten wir nicht einhalten, und ich hoffe, dass auch ÖVP und FPÖ diesen Spruch nicht einhalten. (Beifall bei SPÖ und NEOS)

 

Wenn etwas auf legaler Basis nicht vorgelegt werden kann, dann soll man es auch nicht vorhalten, und dass man in Grundrechte und Menschenrechte eingreift, ist ebenfalls nicht wünschenswert. Wien ist eine Menschrechtsstadt, und die Untersuchungskommission darf natürlich nicht in Menschenrechte eingreifen. (Abg. Georg

 

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