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Landtag, 23. Sitzung vom 21.06.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 67 von 68

 

sich trennt und plötzlich keine Wohnung mehr hat und vor der Türe steht oder wenn man einen befristeten Mietvertrag hat und dieser, obwohl der Vermieter die Verlängerung zugesagt hat, plötzlich doch nicht verlängert wird und man aus der Wohnung geschmissen wird. Daher muss es eben im Interesse der Allgemeinheit und nicht nur im Sinne der gerechten Sozialpolitik sein, dass wir Wohnungs- und Obdachlosigkeit hier in Wien beenden.

 

Für mich ist das wirksamste und nachhaltigste Mittel dagegen der sogenannte Housing-First-Ansatz. Worum handelt es sich bei Housing First? - Dieser Ansatz kommt aus den USA und bedeutet nichts anderes als: Wohnen zuerst. Er wird seit 2012 in Wien umgesetzt, also seit der ersten rot-grünen Regierung. Darauf sind wir auch sehr stolz, dass wir den Druck erhöhen konnten, dass das auch die Stadt Wien jetzt umsetzt. Seit 2020 ist es auch Teil der Strategie des FSW. Wohnungs- und obdachlose Menschen erhalten dabei sofort einen Zugang zu einer eigenen Wohnung und werden dabei von einem mobilen Betreuungsteam unterstützt. Das ist auch deshalb so wichtig, weil, wie Sie sich vorstellen können, obdach- und wohnungslose Menschen es besonders schwer haben, leistbaren Wohnraum zu finden und diesen vor allem auch zu erhalten, denn sie befinden sich ganz, ganz oft in Krisen, die oft mit gesundheitlichen Problemen, mit ganz, ganz schlimmer psychischer Belastung und vor allen Dingen mit Angst vor Ausgrenzung und Armut einhergehen.

 

In Wien sind es insgesamt über 11.000 Menschen - Stand 2021 laut Statistik Austria -, das heißt, dass sich fast 60 Prozent der wohnungs- und obdachlosen Menschen in Wien aufhalten. Das ist wenig überraschend, da ja Wien die Hauptstadt ist und hier dennoch das beste soziale Auffangnetz gegeben ist. Es gibt das P7, das ist die zentrale Erstanlaufstelle für Wohnungslose ab dem 18. Lebensjahr. Diese betreut jährlich nahezu 4.500 Menschen, davon nehmen etwas mehr als 2.800 Menschen das Angebot erstmalig an. Dem gegenüber stehen jetzt in Wien etwa 1.300 Housing-First-Wohnungen. Laut dem Neunerhaus beziehungsweise der Neunerimmo, die auch dafür zuständig ist, bräuchte es zusätzlich noch mindestens 300 bis 400 Wohnungen. Das heißt, wir haben sehr, sehr viel Bedarf in diesem Bereich, und es gibt mehr Wohnungslose, die auf diese Wohnungen angewiesen sind, als es Wohnungen am Markt gibt.

 

Es muss daher die oberste Priorität und das oberste Ziel der Stadt Wien sein, die Wohnungslosigkeit zu verhindern und vor allen Dingen alle Instrumente der Stadt Wien zu nützen, um mehr geförderte Wohnungen für Housing First zur Verfügung zu stellen. Das ist übrigens auch in der Mission des FSW bezüglich der Wiener Wohnungslosenhilfe aus 2022 festgehalten: „Wir ermöglichen obdach- und wohnungslosen Menschen in Wien, selbstbestimmt zu wohnen.“ Deshalb schlagen wir eben vor, dass ein ausreichender Anteil der Anbotswohnungen - also der geförderten Wohnungen, die über das Wohnservice Wien vergeben werden - für einen Ausbau von Housing First zur Verfügung gestellt wird. Die Höhe des Anteils richtet sich wie gesagt nach dem Bedarf - und der ist ja gegeben - für die Umstellung der Wohnungslosenhilfe auf Housing First, und er soll vor allen Dingen in Zusammenarbeit mit ExpertInnen aus der Wiener Wohnungslosenhilfe festgelegt und erarbeitet werden. Die NGOs müssen damit ganz, ganz dringend beauftragt werden.

 

Ja, zu guter Letzt: Setzen wir Housing First in Wien wirklich ganz, ganz konsequent um! Stimmen Sie unserem Antrag zu! Der Bedarf ist da. Alle ExpertInnen sagen, dass Housing First das wirksamste Mittel ist, um Wohnungslosigkeit zu beenden. Und nicht zuletzt brauchen die wohnungslosen Menschen in Wien unsere volle Aufmerksamkeit und Unterstützung. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN und von Abg. Mag. Josef Taucher.)

 

Präsident Ernst Woller: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Abg. Sittler. Ich erteile ihm das Wort.

 

16.24.43

Abg. Dr. Peter Sittler (ÖVP)|: Herr Präsident! Frau Vorsitzende!

 

Eigentlich bin ich jetzt vor dem nach Hause Gehen der letzte Redner - sofern sich nicht noch jemand zu Wort gemeldet hat. Ich habe nicht vor, meine Redezeit - die es ja nicht gibt - auszunutzen. Machen wir es kurz!

 

Es geht um das Wiener Wohnungsvergabegesetz für die Vergabe von Mietwohnungen im städtischen Bereich bei den Gemeindebauten, aber auch die Vermittlung von geförderten Wohnungen bei Anbotswohnungen. Dieses Gesetz führt zu einer effizienteren Vergabe, es regelt den Zugang zu den kommunalen Wohnungen und gewährleistet die raschere Prüfung, und es kommt zu einer noch strukturierteren Regelung in Bezug auf die Wohnungsansuchen. Da ist auch die Transparenz ganz wichtig. Das war auch immer eine Forderung von uns, dass alles, was im Bereich der Wohnungsvergabe gemacht wird, transparenter wird, und in diesem Gesetz ist auch geregelt, dass das in einer jederzeit zugänglichen Art und Weise veröffentlicht werden muss.

 

Es geht in diesem Fall aber nicht nur - was auch im Ausschuss diskutiert wurde - um die Transparenz, sondern auch um den Datenschutz. Ganz wichtig ist hier, dass geregelt wird: Was ist im Bereich Datenschutz zu regeln, was ist nicht zu regeln? Beziehungsweise: Welche Daten sollen verarbeitet werden? - Das ist hier festgeschrieben. Ein Punkt, den wir hier bekritteln - nicht bei der Datenschutzverordnung, sondern im Gesetz -, ist, dass im Gesetz steht: „mittels verbindlicher Richtlinien oder Dienstanweisungen.“ Hier könnte man natürlich mit einer Verordnungsermächtigung ganz einfach nur die Richtlinien heranziehen, die Dienstanweisungen weniger. Was in diesem Fall aber gemacht wird, ist, die derzeitigen Richtlinien nicht zu verändern - das heißt, das bleibt gleich, da tut sich nichts Neues, es ist einfach eine Festschreibung der Dinge, die jetzt schon da sind. Hier besteht Bedarf - die Kollegin von den GRÜNEN hat das auch schon angesprochen -, hier kann noch in wesentlicher Weise verbessert werden.

 

Eines ist auch schon angesprochen worden: dass das ein Initiativantrag ist. Auch wenn das erst der zweite Initiativantrag der letzten fünf Jahre ist - es ist trotzdem ein Initiativantrag, und natürlich ohne Begutachtung durch die Opposition beziehungsweise die externen Organisationen, das ist in diesem Fall auch ein Punkt -, so ist das

 

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