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Landtag, 24. Sitzung vom 21.09.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 24 von 57

 

tun, aber mit einem verwandten Gericht, darf ich einmal sagen, mit dem Bundesverwaltungsgericht: Also was wir da sehen, diese Postenbesetzung, dieses Hickhack zwischen Schwarz oder Türkis, ich weiß es nicht genau, also zwischen ÖVP und GRÜNEN ist beschämend. Das kann man nicht anders sagen. Das ist ein Trauerspiel, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.)

 

Und weil Sie immer gerne mit dem Finger - die GRÜNEN sind ja, wie wir wissen, die größten Moralapostel - auf alle möglichen anderen Staaten und Organisationseinheiten und Parteien und was weiß ich zeigen: Also da bleibt einem fast die Spucke weg, wenn man sieht, was Sie dort aufführen. - Soll so sein.

 

Wir können im Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien auch über die Arbeitsbelastung, über neu angefallene Rechtssachen beziehungsweise über das, was abgearbeitet wurde, nachlesen. Wen es interessiert, der kann es gerne nachlesen, es ist sehr interessant. Was mich besonders interessiert und was ich ein bisschen herausgreifen möchte, das sind auch - zum wiederholten Male - die eingelangten Säumnisbeschwerden, die vor allem eine Magistratsabteilung bei uns in Wien betreffen - wir kennen das -, das ist die MA 35. Da geht noch immer nichts weiter, um es einmal vorsichtig zu sagen, und das Verwaltungsgericht weist, nicht ganz zu Unrecht, auf die Probleme für das Gericht hin, dass es ein aufwändiges Ermittlungsverfahren durchführen muss, weil das die Behörde nicht zusammenbringt.

 

Das ist im Berichtsjahr 2022 noch immer der Fall, und ich hoffe, dass sich da 2023 ein bisschen etwas ändert. Wir hören vom zuständigen Stadtrat ja immer, was er alles versucht und dort einsetzt, also irgendwann muss sich das dann auch hier widerspiegeln. Meine Damen und Herren, insbesondere von den NEOS, derweil spiegelt es sich noch nicht wider, und es wird auch zu Recht zu dieser höchst problematischen Situation Stellung genommen, dass dem Rechtsschutzsuchenden in Wirklichkeit eine Rechtsschutzinstanz genommen wird, wenn die Instanz das Ermittlungsverfahren durchführen muss und nicht beurteilen kann. Also dieses Problem sehe ich, und da gilt es endlich, endlich, endlich in die Gänge zu kommen, damit das dort gemacht wird, wo es hingehört, und nicht das Gericht belastet, das dann in Wirklichkeit das nacharbeiten muss, was die Behörde - auf gut Wienerisch - nicht zusammengebracht hat.

 

Wir sehen also, die Arbeit des Gerichtes ist noch immer angespannt, würde ich einmal sagen. Es gibt einige Aufgaben, die zu erfüllen sind. Es wurde - zugegebenerweise - auch etwas in die Hand genommen und es wurde etwas verbessert. Nichtsdestotrotz gilt es, nicht nur im Personalstand, sondern auch bei den technischen Ressourcen und Hilfsmitteln weiterhin die Aufgaben zu erfüllen.

 

Ich darf im Namen meiner Fraktion und persönlich dem Gericht für die Arbeit danken und insbesondere Ihnen, Herr Präsident, unseren Dank aussprechen und Sie auch bitten, dass Sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gerichtes die besten Grüße übermitteln.

 

Ich möchte wie immer am Schluss meiner Rede meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass es möglich ist, dass unser Gericht die verantwortungsvolle Tätigkeit tatsächlich in der Art und Weise durchführen kann, wie es in einem modernen Rechtsstaat notwendig ist. - Danke schön, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Weber. Ich erteile es ihm. Bitte.

 

11.21.36

Abg. Thomas Weber (NEOS)|: Sehr geehrte Herren Präsidenten - Herr Präsident Kolonovits! Sehr geehrter Herr Landesrat! Hoher Landtag!

 

Ich möchte Sie, Herr Präsident Kolonovits, bei uns im Wiener Landtag herzlich begrüßen. Es ist nicht nur - wie ich das jedes Jahr sage - schön und gut, dass Sie bei uns sind, sondern es ist auch schön und gut und wichtig und richtig, dass Sie bei uns auch ein Rederecht haben, denn wir halten den Austausch der drei Säulen Legislative, Exekutive und Judikative auch tatsächlich für extrem wichtig, extrem wichtig für unsere Rechtsstaatlichkeit und - als Liberaler sage ich auch dazu - extrem wichtig für die Gewährleistung unserer Freiheitsrechte und unserer Freiheiten.

 

Das Verwaltungsgericht hat mit Sicherheit eine enorm wichtige Aufgabe, nämlich im Anlassfall die Gebarung der gesamten Verwaltung zu überprüfen, Stichwort Bescheidbeschwerden, Säumnisbeschwerden, Maßnahmenbeschwerden, aber auch im schlicht hoheitlichen Handeln etwa bei Vergabeangelegenheiten oder in Dienstrechtsangelegenheiten. Der Tätigkeitsbericht, den Sie uns übermittelt haben, gibt uns - und das kann ich Ihnen sagen, denn ich habe ihn gelesen, nämlich zur Gänze gelesen - einen tiefen Einblick in Ihre Arbeit, aber vor allem auch, und das finde ich besonders gut, einen für mich als - unter Anführungszeichen - Außenstehenden Ihrer Behörde auch gut lesbaren Einblick in die Arbeit Ihrer Behörde. Der Tätigkeitsbericht zeigt auch sehr schön nicht nur Ihre Tätigkeit auf, sondern er zeigt auch, wie ich meine, sehr schön die tatsächlichen Bedürfnisse auf, die es auch in Ihrer Behörde aus der Behörde heraus gibt - Stichwort Dienstposten. Der Tätigkeitsbericht hat auch eine enorm wichtige Feedback-Funktion an uns als Gesetzgebung in Richtung Verwaltung und in Richtung Gesetzgebung.

 

Ich möchte mich bei Ihnen, Herr Präsident, und bei Ihrem gesamten Team namens meiner Fraktion für den Tätigkeitsbericht bedanken, aber natürlich auch für die enorm wichtige und enorm gute Arbeit, die Sie in Ihrer Behörde leisten, für das Bundesland Wien und vor allem für die Demokratie im Bundesland Wien und für das gute Miteinander, das gute Funktionieren des Miteinanders der Gewalten in unserem Bundesland.

 

Ich habe mir ein paar Details rausgenommen, die ich erwähnen mag. Als Anmerkung für alle, die nicht mit der Materie vertraut sind: Dem Tätigkeitsbericht wird auch immer die Stellungnahme des Amts der Wiener Landesregierung zum Tätigkeitsbericht beigelegt, und in den Punkten, die ich jetzt ausführe, habe ich versucht, bei dem einen oder anderen Punkt beides anzuführen und dann auch, wenn es offene Fragen gibt, eine Frage an Sie zu

 

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