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Landtag, 24. Sitzung vom 21.09.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 23 von 57

 

muss man besonders laut schreien - so habe ich das Gefühl gehabt -, und wenn man in den dunklen Wald geht, dann muss man laut pfeifen, damit man sich nicht fürchtet. Es ist offensichtlich die Furcht vor einer freiheitlichen Regierungsbeteiligung. Derweil sind wir noch nicht in der Regierung, weder auf Bundesebene noch in Wien, aber was noch nicht ist, kann noch werden. - Lassen wir es einmal dabei. (Beifall bei der FPÖ. - Ruf bei den GRÜNEN: Hoffentlich nicht!) - Das entscheiden in dieser Republik Gott sei Dank im Wesentlichen die Wählerinnen und Wähler, und das ist gut so. Als Demokrat sollte man das akzeptieren. Schauen wir einmal, was rauskommt! Wir wissen es nicht.

 

Gehen wir jetzt aber zu Wichtigerem, das ist das Verwaltungsgericht Wien. Es liegt der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 vor. Interessant in dem Zusammenhang sind natürlich immer die Ausführungen des Gerichtes über den Personalstand, was es da für Veränderungen oder für positive oder negative Entwicklungen gegeben hat. Man soll es nicht glauben: Im Jahr 2022, also im Berichtszeitraum, hat es tatsächlich 13 neue Richter gegeben. Das ist erfreulich und ist sicherlich auch eine Erleichterung oder eine Verbesserung des Personalstandes und damit insgesamt der Arbeit des Gerichtes. Das ist erfreulich. Die Bestellung der Richter dürfte auch sehr zügig vorangegangen sein, wie man nachlesen kann, was auch wichtig ist und was auch gut ist, und ich glaube, in allen Fällen wurde von der Landesregierung auch dem Vorschlag des Personalsenates des Gerichtes Rechnung getragen. Auch das lässt ein gewisses gutes Gefühl zurück, dass da die Einschätzungen der zu bestellenden Richter übereinstimmen.

 

Dass beim Personal nicht alles zum Besten bestellt ist, überrascht jetzt auch nicht. Vor allem, wenn man sich die Tätigkeitsberichte der letzten Jahre zu Gemüte führt und das nachliest, ist es nicht überraschend, dass die personelle Aufstockung zwar positiv bewertet wird, dass aber laut Bericht auf Grund der bestehenden Rahmenbedingungen noch immer nicht ausreichende personelle Ausstattung, vor allem in den Geschäftsabteilungen, vorhanden ist. Da gibt es also noch Nachholbedarf. Es ergeht abermals und zum wiederholten Male der Appell an die Landesregierung, die entsprechenden Ressourcen auch wirklich zur Verfügung zu stellen, damit das Gericht anständig arbeiten kann.

 

Es wurde auch ausgeführt, dass jetzt die schwierige Zeit der Pandemie zwar grundsätzlich vorüber ist, aber noch nachwirkt mit den entsprechenden Verfahren, die natürlich noch aufliegen und die das Gericht noch beschäftigen. Es ist auch interessant, was das Gericht alles für Vorabentscheidungsanträge an den Verfassungsgerichtshof gestellt hat. Wenn ich sehe, was da alles angefochten wurde, so kann ich das durchaus nachvollziehen. Ich weiß jetzt nicht, ich habe es nicht nachvollzogen, was da der Verfassungsgerichtshof dann wirklich daraus gemacht hat, es ist aber schon auch nicht ganz unbezeichnend, wie ein Gericht die Maßnahmen sieht, die hier in Wien getroffen wurden und teilweise, ja, nicht wirklich gut waren, um es einmal vorsichtig auszudrücken. Zum Beispiel die Verordnung des Magistrats betreffend eine Maskentragepflicht an stark frequentierten öffentlichen Orten, das war ein Schmarrn, das wissen wir inzwischen, auch aus gesundheitspolitischer Sicht war das vollkommen uninteressant. Schön, dass das Gericht das offensichtlich auch so gesehen hat - ich sage das jetzt einmal so.

 

Wir kommen zur Gerichtsorganisation. Also der personelle Stand ist besser geworden, es gibt zwar noch Nachholbedarf. Hinsichtlich der Gerichtsorganisation ist schon auch bezeichnend, dass die Richterzimmer verkleinert werden müssen, um dem Platzbedarf gerecht zu werden. Das ist vielleicht auch nicht der richtige Zugang. Vielleicht schaffen wir es, dass wir da mehr Platz kriegen. Das ist nicht immer einfach, das gebe ich zu.

 

Mich hat sehr interessiert - und das ist ja nicht zuletzt auch Ausfluss der Arbeit des Landtages -, dass festgestellt wird, dass im Berichtszeitraum, eben mit einem Landesgesetzblatt, die gesetzliche Grundlage für den elektronischen Rechtsverkehr geschaffen wurde. Ja, da kommen wir nicht daran vorbei. Kein Gericht wird sich auf Dauer davor drücken können - unter Anführungszeichen. Wir wissen aber auch aus dem eigenen Bereich - Stichwort DigiPol -, wie mühsam so etwas ist, diese Umsetzung voranzutreiben. Oder auch jeder Unternehmer, der digitalisiert, weiß, was das bedeutet und welche Umsetzungsprobleme es da noch gibt. Auch das kann man im Bericht nachlesen. Also da gibt es auch noch ein paar Sachen zu machen. Vielleicht haben Sie, Herr Präsident, Gelegenheit, in Ihrer Stellungnahme dann auch kurz zu sagen, wie sich das inzwischen vielleicht schon eingelaufen hat oder welche Entwicklung das jetzt im Jahr 2023 genommen hat. Wir werden es ja dann spätestens im Tätigkeitsbericht 2023 nachlesen können.

 

Nicht uninteressant ist auch die Feststellung des Tätigkeitsberichtes über die richterliche Unabhängigkeit, wo auf eine dringende Notwendigkeit hingewiesen wird, das Organisationsgesetz zu ändern. Es ergeht also der Auftrag an den Landesgesetzgeber, dahin gehend vorzugehen - mit Bezug auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte -, dass im Ernennungsverfahren die Stellungnahme eines von der Politik unabhängigen Gremiums eingeholt wird. - Ja, das sollten wir uns anschauen. Ich glaube, das ist ein guter Hinweis und ein Hinweis an den Gesetzgeber, hier tätig zu werden und sich das anzuschauen.

 

Im Punkt V. Rechtlicher Rahmen werden auch noch einige landesgesetzliche Grundlagen, die vielleicht auch noch der Umsetzung harren, ausgewiesen und angerissen. Ich darf nur eine davon herausgreifen, nämlich auf der Seite 11 das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien. Dazu heißt es hier: Zu § 3 ist anzumerken, dass nach einer Novelle des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes dieses für die Spitzenfunktionen eine möglichst objektive und transparente Besetzung vorsieht. - Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass vorzusehen wäre, dass die Dreiervorschläge ausschließlich durch von Richtern besetzte Ausschüsse erstellt werden.

 

Also das sollen wir uns anschauen, das ist durchaus interessant. Denn, und dieser Schlenker sei mir erlaubt, das hat jetzt nichts mit dem Verwaltungsgericht Wien zu

 

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