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Landtag, 24. Sitzung vom 21.09.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 28 von 57

 

Landesverwaltungsgerichtshof nicht als unabhängige Schiedsinstanz angerufen werden kann, wie das in anderen Bundesländern, zum Beispiel im Burgenland, sehr wohl möglich ist. Hier würden wir auch noch zusätzliche Aufgaben sehen, die, glaube ich, der Kontrolle und der entsprechenden Möglichkeiten in dieser Stadt, was Transparenz betrifft, gut tun würden. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Ihrem Bericht, zu dem ich übrigens gratulieren darf - er ist auf Seiten sehr ansprechend geschrieben; ich bin es gewohnt, Berichte zu lesen, und dieser unterscheidet sich sehr positiv von anderen, die wir da manchmal bekommen -, ist zu entnehmen: Die Personalaufstockung ist positiv, aber nicht ausreichend, sondern so, dass zukünftig mehr Entscheidungsfristen als bisher nicht eingehalten werden können, wie wir dort nachlesen können. Das beweist also, es ist etwas notwendig. Positiv ist auch, dass Sie es geschafft haben, die Weiterbildungsmaßnahmen wieder aufzunehmen. Das ist eine große Herausforderung an das Management, aber auch an das Personal. Trotz Personalmangel wurden die Fortbildungsstunden von 1.522 auf 2.560 erhöht - Gratulation auch zu dieser Maßnahme.

 

Herr Abg. Weber hat es schon angesprochen, Handlungsbedarf besteht laut dem Bericht, was die Unabhängigkeit der Richter betrifft. Ich zitiere jetzt nicht aus dem Kapitel IV - ich hätte das hier, aber Sie kennen das, glaube ich, so gut wie wir -, aber vielleicht auch da von meiner Seite das Ersuchen an Sie, darauf einzugehen, was Sie als Regelungsnotwendigkeit für den Landesgesetzgeber sehen würden, denn dafür sind wir als Landtag ja zuständig und hätten auch die Möglichkeit, hier etwas zum Positiven zu bewegen.

 

Zur Kritik an der mangelnden Teilzeitmöglichkeit und Teilauslastung nur bis zum 7. Lebensjahr: Die Bundesregierung hat gestern die Möglichkeit bis zum 8. Lebensjahr beschlossen. Ich gehe davon aus, dass die Umsetzung hier in Wien ebenso erfolgen wird.

 

In diesem Sinne darf ich Ihnen und den Kolleginnen und Kollegen ein herzliches Dankeschön aussprechen und bin gespannt auf Ihre Ausführungen! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Stürzenbecher. Ich erteile es ihm.

 

11.47.19

Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Geschätzter Herr Präsident Kolonovits! Geschätzter Herr Landesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Wir diskutieren heute hier den Tätigkeitsbericht 2022 des Verwaltungsgerichts Wien in einer sehr sachlichen Atmosphäre, was mich sehr freut - es ist immer ein gutes Zeichen, wenn wir in diesem Ton diskutieren, denn das heißt, dass jetzt auch die Dinge am Landesverwaltungsgericht doch sehr in ruhigen Gewässern sind, auch wenn man immer noch besser werden kann und immer schauen muss, wie man es noch besser macht. Ich kann mich erinnern, am Anfang, als wir das Landesverwaltungsgericht eingeführt haben, hat es durchaus auch heftigere Diskussionen gegeben, wenn auch damals vorwiegend, wenn ich mich richtig erinnere, über einen Entwurf eines Landesverwaltungsgerichtsgesetzes, der nie umgesetzt worden ist, sondern dann durch unser aller Anstrengung ganz anders gekommen ist.

 

Wir haben also jetzt eigentlich schon das zehnte Jahr seit der Schaffung des Verwaltungsgerichtes Wien, und in einem Punkt stimme ich jedenfalls mit Kollegen Taborsky überein: Dass das eine sehr große und wichtige Reform war, eine wichtige Verwaltungs- und Verfassungsreform, die der Bundesverfassungsgesetzgeber vorgegeben hat. Es ist damit erstmals in unserer Rechtsgeschichte ein Teil der Gerichtsbarkeit in die Landeskompetenz gekommen, was natürlich in diesem speziellen Fall durchaus richtig und positiv war. Die Ziele damals, als wir das eingeführt haben, waren mehr Rechtssicherheit, raschere Entscheidungen und bürgernahe Verwaltungsentscheidungen - und im Wesentlichen, muss man sagen, hat sich das wirklich bewahrheitet, diese drei Ziele wurden also erreicht. Hinsichtlich der raschen Entscheidung kann man natürlich immer noch sagen, es kann immer noch besser werden, aber im Großen und Ganzen ist diese Reform jedenfalls gelungen. Dafür ist natürlich in erster Linie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Landesverwaltungsgericht, den Richterinnen und Richtern und auch dem nichtrichterlichen Personal, und dem Präsidenten zu danken, und ich darf mich wirklich sehr herzlich für diese ausgezeichnete Arbeit bedanken. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und GRÜNEN sowie von Abg. Thomas Weber.)

 

Vielleicht noch ein paar Worte zu den Anmerkungen meiner Vorredner - wobei, wie gesagt, das ja ohnedies sehr im Rahmen war -: Kollege Kowarik hat anerkannt, dass wir uns, also dass sich die Landesregierung bei den Ernennungen immer an die Vorschläge der Personalsenate gehalten hat. Ich glaube, das ist eine gute Praxis. Dort, wo sozusagen der GRECO-Bericht mehr richterliche Unabhängigkeit verlangt - insbesondere beim Präsidenten und beim Vizepräsidenten des Landesverwaltungsgerichts -, müssen wir halt darauf hinweisen, und das ist in der Stellungnahme des Amtes der Wiener Landesregierung ja auch festgehalten, dass wir hier schon die bundesverfassungsgesetzlichen Vorgaben einzuhalten haben. Also wenn sich die dort einmal etwas anderes ausdenken, dann können auch wir uns anderes ausdenken, aber im Sinne des Bundesstaates ist es natürlich schon logisch, dass wir uns an die Bundesverfassung halten. Natürlich, für den Fall, dass es hier landesgesetzgeberisch etwas zu tun gibt, haben ja jetzt schon mehrere Vorredner den Präsidenten gebeten, dass er Vorschläge liefert - falls es überhaupt möglich ist.

 

Dann zu den Ausführungen von Kollegen Weber: Diese Anzahl von 3.000 abgenommenen Gegenständen bei den Zutrittskontrollen klingt zunächst einmal sehr problematisch, es handelt sich da aber nicht um 3.000 Schusswaffen und Ähnliches, sondern ich glaube, da fällt sehr viel darunter, was weniger dramatisch ist, als es klingt. Aber auch da, muss ich sagen, haben wir als Landesgesetzgeber immer einvernehmlich - und wir haben uns ja immer bemüht, und das ist auch weitestgehend gelungen, die Gesetzgebung für das Landesverwaltungsgericht möglichst einvernehmlich zu schaffen -, gerade, was die Sicherheit betrifft, und das war damals auch der

 

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