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Landtag, 24. Sitzung vom 21.09.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 32 von 57

 

ist. Vor allem ist dieses Zimmer dann auch renoviert, mit neuen Möbeln ausgestattet und bietet gute Arbeitsbedingungen.

 

Am Schluss vielleicht noch das Thema Digitalisierung der Aktenbearbeitung, auch weil es angesprochen wurde: Der Landtag hat dankenswerterweise die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs beschlossen. Wir haben das, weil das eine Frage war, sofort nach der Beschlussfassung beauftragt. IKT-Dienstleister haben Programmierungen durchgeführt, die Umsetzung befindet sich in der Endphase. Es ist leider bis jetzt noch nicht umgesetzt, aber es befindet sich in der Endphase. Wir sind da von mehreren Dienstleistern abhängig, Software-Firmen, die die Aktenverwaltung umprogrammieren, IKT-Dienstleister der Stadt Wien, umgekehrt von der Einbindung in das Bundesrechenzentrum. Es ist also durchaus eine komplexe Aufgabe. Viel schwieriger als für die Bundesdienststellen, die in dieser Angelegenheit einheitlich vom Bundesrechenzentrum serviciert werden, ist es natürlich für eine Landesorganisation nicht so einfach, sich dort einzuklinken, aber wir haben es geschafft, und es ist absehbar, dass es bald möglich sein wird. Das wird dann auch zu einer Erleichterung bei der Kanzlei führen und vor allem in der Rechtsanwaltschaft wird es einen erleichterten Zugang geben. Das ist ja auch ein langer Wunsch der Rechtsanwaltskammer, dass auch die Verwaltungsgerichte über den ERV erreichbar sind.

 

Wir haben auch andere Behördenplattformen angeschlossen, die im Verwaltungsstrafverfahren, im VStV, eine Rolle spielen. Wir haben das interne System wieder an neue Herausforderungen umprogrammiert. Wir sind natürlich als Gericht ein Flaschenhals, der mit sehr vielen Behörden konfrontiert ist, also nicht nur mit dem elektronischen Akt der verschiedenen Magistratsdienststellen, sondern natürlich auch mit anderen Dienststellen, mit Bundesdienststellen sowie etwa mit der Landespolizeidirektion oder auch mit Selbstverwaltungskörperschaften. Zum Beispiel bekommen wir auch von der Ärztekammer sehr viele Beschwerden. Das Problem ist, dass die elektronischen Akten nicht immer in gleicher Weise geführt werden, nicht immer einheitlich geführt werden und wir natürlich als Gericht sehr abhängig davon sind, dass wir Vereinheitlichungen durchsetzen können.

 

Wir führen da sehr viele Gespräche, damit die Arbeit erleichtert wird, aber natürlich jetzt in der Übergangsphase, wo wir teilweise die Beschwerden in Papier hineinbekommen, teilweise elektronisch, führt das natürlich auch zu Erschwernissen. Wir arbeiten hier im Gericht auch daran, dass wir uns zu einer rein digitalen Aktenführung konsolidieren, und wenn das einmal der Fall ist, wenn wir alles elektronisch vorgelegt bekommen, intern elektronisch arbeiten, dann wird man diese Medienbrüche und auch diese hybride Aktenführung vermeiden können, die natürlich schwer ist - Teile sind in Papier vorhanden, Teile kommen elektronisch -, sie wird dann hoffentlich bald der Vergangenheit angehören.

 

Jetzt noch kurz zu den Fragen, die gekommen sind. Ich habe sie mir notiert und möchte sie auch kurz beantworten. Auf den ERV bin ich schon eingegangen. Eine andere Frage war betreffend Zimmer, das habe ich auch beantwortet. Eine andere Frage waren diese vielen Vorschläge an den Landesgesetzgeber. Ich meine, da möchte ich mich mit meinen Aussagen eher zurückhalten, weil es mir natürlich als Staatsrechtler sehr wichtig ist, damit wir die Staatsfunktionen einhalten: Einerseits die Legislative, auf der anderen Seite die Vollziehung, und die Gerichtsbarkeit ist so wie die Verwaltung ein Teil der Vollziehung, die die Gesetze zu vollziehen hat.

 

Was ich aber sagen kann: Die Bundesverfassung hat ja ein großes Kapitel über die Verwaltungsgerichtsbarkeit, und dort sind ja Vorgaben - ich glaube, Herr Abg. Dr. Stürzenbecher hat das erwähnt -, wie die Verwaltungsrichter zu bestellen sind, wie die Leitung zu bestellen ist, und diese Vorgaben werden vom Wiener Landesgesetzgeber aus meiner Sicht eingehalten.

 

Eine andere Frage ist es natürlich, dass aus dem EU-Recht, aus der EMRK, aus europarechtlichen Vorgaben natürlich zusätzliche Unabhängigkeitserfordernisse hineinstrahlen. Da wäre aber natürlich der Bundesverfassungsgesetzgeber gefordert, darauf einzugehen und Vorgaben zu machen. Was noch möglich ist, ist, dass die Bundesverfassung noch gewisse Spielräume gibt. Sie sehen das jetzt bei der Bestellung des OGH-Präsidenten, wo natürlich auch die Vorgabe der Bundesverfassung eingehalten werden muss, dass das oberste Organ, also die Bundesregierung oder beim Land die Landesregierung oder in dem Fall die Ministerin als oberstes Organ, nicht gebunden werden kann, außer die Bundesverfassung bestimmt das.

 

Bei der Bestellung des OGH-Präsidenten wurde dieser Spielraum ausgenützt, dass ein besonderer Personalausschuss eingerichtet wurde, der aber eben wieder nur einen Vorschlag machen kann. Faktisch sind diese Vorschläge dann natürlich sicher Vorgaben, die Gewicht haben, denn die Regelung ist jetzt so, dass die Ministerin dann von diesem Vorschlag nur begründet abweichen kann. Das führt also sicher zu einer Rationalisierung, aber wie gesagt: Die Bundesverfassung gibt diese Vorgaben vor, und der Landesgesetzgeber hat sie aus meiner Sicht bisher eingehalten.

 

Gut, damit habe ich, glaube ich, alles beantwortet, wenn ich nichts übersehen habe. Ich möchte mich sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken und bin sehr zuversichtlich - bisher war es auch immer so -, dass Sie sehr verantwortungsvoll mit dem Verwaltungsgericht Wien umgegangen sind. Dadurch war es dem Verwaltungsgericht Wien in den letzten Jahren auch immer möglich, einen effizienten und qualitätsvollen Rechtsschutz zu gewährleisten. Ich bedanke mich sehr herzlich dafür und auch dafür, dass Sie bei meinen Ausführungen so aufmerksam zugehört haben. Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Herzlichen Dank, Herr Präsident! Ich denke, ich darf im Namen des gesamten Landtages ersuchen, dass Sie auch Ihrem Haus unseren Dank für diese wichtige Tätigkeit überbringen werden.

 

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