«  1  »

 

Landtag, 24. Sitzung vom 21.09.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 31 von 57

 

Gericht sind, zugeteilt. Das heißt, das ist natürlich dann auch eine zusätzliche Belastung.

 

Wie gesagt, sind wir sehr froh über die Verjüngung der Richterschaft, die ja mit der Neubestellung von Kolleginnen und Kollegen einhergeht. Was sich jetzt aber gezeigt hat, ist, dass es natürlich in diesem Lebensalter - das ist auch ganz natürlich und verständlich, aber wir sind trotzdem davon betroffen - zu sehr signifikanten und auch langfristigen Ausfällen durch Elternkarenzen und durch daran anschließende Teilzeitbeschäftigungen kommt. Trotz der erwähnten Personalaufstockung, also 13 RichterInnen klingt ja sehr viel, haben wir in der Liste - und da sehen Sie es eindeutig - heuer nur 81,8 Vollzeitäquivalente an Richterinnen und Richtern zur Verfügung gehabt. Und die Tabelle auf Seite 16 zeigt auch anschaulich, dass zum Beispiel diese Werte 2019, 2020 höher waren. Deshalb ist es, glaube ich, sehr wichtig - und diese Bitte möchte ich hier deponieren -, dass man diese rasche Nachbesetzung der frei werdenden Richterstellen weiterhin gut im Blick behält, damit man diesen Generationenwechsel auch möglichst friktionsfrei über die Bühne bringt.

 

Nur ein kurzer Blick auf das laufende Jahr: Seit Jahresbeginn 2023 sind bereits wieder 5 Richterinnen und Richter in den Ruhestand getreten, in den nächsten 3 Jahren erreichen weitere 8 KollegInnen das gesetzliche Ruhestandsalter von 65 Jahren. Das heißt, wir sind unmittelbar mit 13 vorhersehbaren Pensionierungen konfrontiert, wobei in der Praxis zu beobachten ist, dass durchaus Anträge gestellt werden und die Kolleginnen und Kollegen bereits mit 62, 63 Jahren in Pension gehen. Das heißt, diese Anzahl von 13 Pensionen kann sich durchaus auch früher realisieren.

 

Ich habe schon genannt, die Verjüngung freut uns alle, führt aber quasi zu anderen Themen. Auch wieder ein aktuelles Bild: Derzeit fehlen uns zehn Vollzeitäquivalente an Richterinnen und Richtern durch Elternkarenzen und Teilzeitbeschäftigungen zur Pflege des Kindes. Die Teilzeitbeschäftigung ist ja jetzt auch aus guten Gründen - die Stadt Wien hat das ja in der Dienstrechtsnovelle im Juni schon beschlossen - auf Grund EU-rechtlicher Vorgaben bis zum 8. Lebensjahr zulässig. Das heißt, die Ausfälle, mit denen wir im Gericht rechnen müssen, sind dann durchaus im Durchschnitt von drei bis vier Jahren, weil sich an der klassischen Rollenverteilung leider noch nicht sehr viel geändert hat und die Kolleginnen die in Elternkarenz gehen, also bis zu zwei Jahren, dann typischerweise und regelmäßig laut unseren Aufzeichnungen dann auch Teilzeitbeschäftigung beantragen und dadurch wirklich für einen längeren Zeitraum ausfallen.

 

Bei Gericht ist es anders als in den Verwaltungsdienststellen. In den Verwaltungsdienststellen können all diese Posten durch Karenzvertretungen nachbesetzt werden, bei Gericht ist das nicht möglich, weil die Richter natürlich auf Lebenszeit auf einen Dienstposten ernannt sind und man keine Richter auf Karenzvertretungen ernennen kann. Daher sollten die Vorbereitungen für die Nachbesetzung von Richterinnen und Richtern sehr rasch aufgenommen werden, um diese gravierende Lücke, die sich da jetzt wieder auftut, rechtzeitig zu schließen. Ich freue mich, dass es dazu mit den Entscheidungsträgerinnen und -trägern der Stadt Wien bereits gute Gespräche gibt und dass man Lösungen anstrebt, die sehr pragmatisch sind, wie wir es auch letztes Jahr gemacht haben.

 

Das Ganze braucht natürlich auch eine gewisse Vorlaufzeit, also wenn man zum Beispiel heuer ausschreibt, sind die Richterinnen und Richter, auch wenn wir uns alle sehr anstrengen, frühestens Mitte nächsten Jahres oder im Herbst nächsten Jahres im Gericht.

 

Ich habe jetzt auch wieder sehr lange gesprochen, Sie haben auch in Ihren Beiträgen immer wieder die Personalfragen angesprochen. Die sind halt wesentlich. Das Gericht ist in Wahrheit ein Dienstleistungsbetrieb. Wir leisten Entscheidungen, wir verhandeln, das heißt, es sind Dienstleistungen, die durch Menschen für Menschen erbracht werden. Insofern sind die Menschen das wichtigste Kapital, auf Englisch heißt es ja so schön „human resources“. Die spielen bei uns halt die größte Rolle, viel mehr als die Computer und das Papier, weil eben der direkte Austausch mit den Menschen bisher nicht durch KI sehr gut durchgeführt werden kann, sondern bei uns immer noch durch Menschen. Wobei ich gestern bei einem sehr interessanten Vortrag war und es wirklich erstaunlich ist, was die KI schon alles leisten kann, ich meine, vor allem auch im rechtlichen Bereich, aber es wird natürlich notwendig sein, dass jedenfalls am Schluss der Mensch diese Dinge überprüft. Vor allem dieser direkte Austausch, den wir in Verhandlungen haben - und das ist ja das Kennzeichen der Gerichtsbarkeit - kann sicher nicht ersetzt werden.

 

Es gibt neben diesen Personalfragen noch andere wichtige Dinge, einerseits den räumlichen Standort, die Muthgasse. Sie ist gut erreichbar, und es ist ein großes Amtshaus, wo auch andere Dienststellen untergebracht sind. Das war in der letzten Zeit auch gut, weil die Dienststellen sehr kooperativ waren und wir uns dort ausbreiten konnten, als Personalaufstockungen gekommen sind. Jetzt war der Raum kurzfristig durch die Bestellungen wieder etwas zu klein, aber wir haben dann gesagt, im Hinblick auf die Anforderungen der Energiekrise, auch im Hinblick auf die Einsparung laufender Mietkosten haben wir versucht, andere Dinge anzudenken. Das ist im Bericht genannt, wir haben nämlich Richterzimmer verkleinert, wobei man sagen muss, dass diese Richterzimmer ursprünglich so ausgelegt waren, dass dort Verhandlungen stattfinden können, das heißt, ein größeres Ausmaß hatten als typischerweise üblich.

 

Jetzt haben wir Verhandlungssäle geschaffen, es wird nicht mehr in den Zimmern verhandelt, und es waren auch viele Zimmer zu renovieren. Wir haben versucht, zusammenzulegen, dass bei diesem Umbau die Zimmer etwas verkleinert werden, aber sie sind noch immer ausreichend groß. Es ist natürlich im laufenden Dienstbetrieb eine Belastung, das ist sicher der Fall. Wir haben das in viele kleine Bauabschnitte gegliedert, und es sind schon einige Bauabschnitte fertig. Natürlich ist es eine Belastung, aber eine kurzfristige Ausdehnung im Amtshaus wäre nicht zu bewerkstelligen gewesen und hätte sicher auch länger gedauert. Durch diese Maßnahme haben jetzt in absehbarer Zeit - und die meisten haben das schon - jede Richterin und jeder Richter sein eigenes Zimmer, was auch wichtig

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular