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Landtag, 24. Sitzung vom 21.09.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 40 von 57

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung ebenfalls mehrstimmig mit den Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP, FPÖ und des Abg. Kieslich beschlossen.

 

13.07.30Postnummer 6 betrifft die Anfrage des Magistratischen Bezirksamts für den 1./8. Bezirk vom 23. Juni 2023 um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Wiener Landtag Maximilian Krauss, MA wegen einer Übertretung gemäß § 30 Abs. 1 Z 4 Immissionsschutzgesetz-Luft BGBl. I Nummer 115/1997. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Abg. Stürzenbecher, die Verhandlungen einzuleiten.

 

13.08.00

Berichterstatter Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Also, es geht in dieser Anfrage des Magistratischen Bezirksamtes 1/8 vom 23. Juni 2023 um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Herrn Abg. Maximilian Krauss wegen einer Übertretung gemäß § 30 Abs. 1 Z 4 Immissionsschutzgesetz.

 

Das Immunitätskollegium hat diese Materie gestern behandelt und einstimmig festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit besteht. Es hat weiters einstimmig festgestellt, dass es der Anfrage zur behördlichen Verfolgung zustimmt, dass dem also stattgegeben wird. Ich empfehle, im Sinne des Immunitätskollegiums vorzugehen.

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Zu Wort ist dazu niemand gemeldet.13.08.50 Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die dem Antrag des Immunitätskollegiums zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Danke, das ist einstimmig so beschlossen.

 

13.09.00Postnummer 1 der Tagesordnung betrifft den 44. Bericht der Volksanwaltschaft 2022 an den Wiener Landtag. Ich frage, ob die Volkanwälte schon im Saal sind. Ich höre gerade, dass wir in Erwartung sind. (StR Dominik Nepp, MA - erheitert: In freudiger Erwartung!) In freudiger Erwartung, ja. Ich würde dennoch einmal mit der Diskussion beginnen. (Abg. Mag. Josef Taucher: Manfred, wir machen weiter!) Gut, ich höre gerade, dass wir jetzt einmal mit der Debatte beginnen und die Volksanwälte am Ende zu uns stoßen werden. Gut, so soll es sein.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Abg. Seidl zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm, würde mir aber ausbedingen, dass ich kurz unterbreche, wenn die Volksanwälte in den Saal kommen, wenn es genehm ist. - Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

 

13.10.22

Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ)|: Selbstverständlich, Herr Präsident! Ja, es ist ungewohnt: Ein Volksanwaltschaftsbericht ohne Volksanwälte, aber warum nicht?

 

Den Volksanwaltschaftsbericht 2022 habe ich natürlich genauso wie alle hier Anwesenden, wie ich annehme, ganz genau gelesen. Auf 113 Seiten ist ja wieder über jeden Bereich etwas drinnen. Im letzten Jahr haben wir Österreich-weit 24.000 Beschwerden gehabt, so viele wie bisher noch nie. 11.115 Mal wurden dann Prüfverfahren eingeleitet, davon betrafen 1.446 Beschwerden Wien.

 

Jetzt ist es wahrscheinlich nicht sehr verwunderlich, dass ich nicht großartig über die Themen Bildung, Wohnen, Verkehr, Umwelt oder Finanzen sprechen werde, denn es ist auch - zwar nicht sehr ausführlich, aber doch über ein paar Seiten - auch etwas über das Thema Soziales drinnen. Jeder, der ihn gelesen hat, wird wissen, was jetzt kommt.

 

Wir haben auf Seite 86 doch einen sehr, sehr interessanten Absatz, der insgesamt aus vier Sätzen besteht. Den möchte ich natürlich auch ganz kurz vorlesen. Das Ganze beginnt damit: „Verfassung ist auch bei nicht erwünschten Auswirkungen zu beachten. Im Hinblick auf Art. 15 Abs. 6 ist unbestreitbar, dass das Wiener Mindestsicherungsgesetz in jenen Bereichen, in denen es den grundsatzgesetzlichen Vorgaben immer noch nicht entspricht ...“

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka (unterbrechend): Entschuldigung, Herr Abgeordneter, wenn ich ganz kurz unterbreche. Jetzt sind wir vollständig. Ich begrüße die Volksanwälte Mag. Achitz und Dr. Rosenkranz ganz herzlich bei uns im Wiener Landtag. - Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

 

Ich habe beide Herrschaften begrüßt. Mag. Achitz wird gleich nach einer Videokonferenz, die er noch abhandeln muss, zu uns kommen. Zumindest aber haben wir mit Dr. Rosenkranz einen der Volksanwälte hier. Ich freue mich, dass die Debatte zum Bericht dieser Volksanwaltschaft jetzt sozusagen auch unter Präsenz von Volksanwälten stattfinden kann.

 

Herr Abg. Seidl, ich höre gerade, Volksanwältin Schwarz ist erkrankt. Sie wird daher auch später nicht zu uns stoßen. Ich freue mich aber jetzt auf eine lebhafte Debatte und bitte Sie um Verzeihung, dass ich Sie unterbrochen habe. Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.

 

Abg. Wolfgang Seidl (fortsetzend): Kein Problem. Herzlichen Dank, Herr Präsident! Herzlich willkommen in unserer Mitte, sehr geehrter Herr Volksanwalt! Wie gesagt, Kollege Mag. Achitz kommt danach noch. Es wäre eben genau ein Thema für ihn. Es geht um die Wiener Mindestsicherung.

 

Ich weiß jetzt nicht, wie weit ich bei den vier Sätzen war. Ich beginne noch einmal von Neuem: „Im Hinblick auf Art. 15 Abs. 6 ist unbestreitbar, dass das Wiener Mindestsicherungsgesetz in jenen Bereichen, in denen es den grundsatzgesetzlichen Vorgaben immer noch nicht entspricht, seit 1. Jänner 2020 verfassungswidrig ist. Die Volksanwaltschaft wies bereits mehrfach“ - Klammer auf - „so zuletzt im Wien Bericht 2021, Seite 81, darauf hin, dass es in rechtsstaatlicher Hinsicht mehr als bedenklich ist, wenn in Teilen verfassungswidrige Gesetze jahrelang in Geltung stehen. In einem Rechtsstaat können politische Erwägungen keine Missachtung der Bundesverfassung rechtfertigen. Die Bundesverfassung ist auch dann zu beachten, wenn das zu unerwünschten Auswirkungen führen kann.“

 

Meine Damen und Herren, das waren die vier Sätze, in denen es um das Wiener Mindestsicherungsgesetz geht.

 

Als Sozialsprecher haben wir doch zumindest ein bis zwei Mal im Jahr hier herinnen eine Wiener Mindestsicherungsdebatte. (Abg. Viktoria Spielmann, BA: Nur ein bis zwei Mal?) Jedes Mal ersuche ich in dem Fall Herrn LR

 

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