Landtag, 24. Sitzung vom 21.09.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 56 von 57
Eingangs möchte ich sagen: In meinem Geschäftsbereich sind es tatsächlich, wie bereits angesprochen wurde, die kleinen Probleme, die manchmal sogar in die Rubrik fallen könnten: Es gibt nichts, was es nicht gibt. In diesem Zusammenhang möchte ich auch das, was der momentan aktuelle Vorsitzende der Volksanwaltschaft, Kollege Achitz, gesagt hat, unterstreichen. Die Zusammenarbeit in diesen einzelnen Fällen ist eine äußerst gute und konstruktive. Insbesondere möchte ich, da dieser auch erwähnt wurde, den Bildungsbereich ansprechen. Hinsichtlich des Bereichs der Bildung ist es mir und auch meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Volksanwaltschaft ein besonderes Anliegen, für die Integration und Inklusion behinderter Kinder einzutreten. Es geht darum, dass man für das 10. und vor allem für das 11. und 12. freiwillige Schuljahr Rechtsansprüche bekommen soll beziehungsweise dass es entsprechende Plätze gibt.
In Bezug auf diesen Bereich verläuft es so, dass zur Sendung „Bürgeranwalt“, die ja auch entsprechend für die Bekanntheit der Volksanwaltschaft sorgt, insbesondere dann, wenn es um Wiener Probleme geht - was nicht im negativen, sondern eindeutig im positiven Sinn auffällig ist -, Bildungsdirektor Mag. Himmer im Einzelfall eigentlich immer kommt und sich der Diskussion stellt. Dabei wird versucht, mit den Eltern der Kinder gemeinsam zu Lösungen zu kommen. Das ist ein absoluter Schwerpunkt.
Es wurde auch erwähnt, dass der Bericht selbst ausgesprochen gut lesbar und nachvollziehbar ist und der Sachverhalt gut zu erfassen ist. - Danke dafür! Das Lektorat erfordert auch eine gewisse Arbeit.
Aber genauso ist es für uns wichtig, dass wir in unseren Erledigungen, in unseren Schreiben an die Beschwerdeführer klar und verständlich sind, denn nicht selten kommt es vor, dass Beschwerdeführer zu uns kommen, uns ein behördliches Schriftstück - also nicht nur aus Wien - zeigen und wir müssen dort quasi als Dolmetscher auftreten, was dort an sich drinnensteht. Ein Beispiel: Eine Beschwerdeführerin bekommt ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts und sagt, das ist alles eine Katastrophe, was da alles bei der BH passiert ist und das ist alles furchtbar. Und dann habe ich gesagt: Schauen Sie mal in Ihren Bescheid, in Ihr Erkenntnis, Ihnen ist komplett recht gegeben worden, alle Ihre Argumente, die Sie mir heute dargelegt haben, hat das Verwaltungsgericht aufgenommen. Sie haben recht bekommen. - Und sie sagt: Ah so, das habe ich gar nicht so verstanden. - Das heißt auch hier, diese Dolmetscherfunktion nehmen wir gerne und notwendigerweise wahr.
Auch in unseren Erledigungen versuchen wir, durch Unterstreichungen, durch Sätze im Fettdruck, dass wir das in irgendeiner Form so machen, dass es ins Auge springt, denn eine präzise Erledigung hat oft vielleicht sogar drei oder fünf Seiten. So etwas im Juristendeutsch kann auch einen Geübten unter Umständen ein wenig ermüden und wenn dann ganz zum Schluss erst die gute Nachricht für den Beschwerdeführer drinnensteht und vorher steht drinnen, das geht nicht, das geht nicht, das geht nicht, da drehen wir es eher um, denn manchmal ist halt die Geduld bei einem Behördenschriftstück enden wollend. - Also auch ein Anliegen der Volksanwaltschaft als Institution.
Es ist angesprochen worden der Bereich der Energie, im letzten Punkt, wo es auch um eine Resolution gehen soll. Na ja, Energie selbst ist schon ein Thema in der Volksanwaltschaft, weil hier bemerkt wurde, es gäbe hier nichts im Bericht. Was die Bundeszuständigkeit betrifft, so ist es halt in einem Bericht an den Wiener Landtag nicht auffindbar, aber ich kann Sie versichern, zwei Mitarbeiter meines Geschäftsbereiches, eine Juristin und ein jusstudierender Praktikant, haben sich bereits an 1.100 Akten Klimabonus abgearbeitet in diesem Jahr, genau das Ähnliche auch mit der Frage der Förderung zum Beispiel von Photovoltaik, aber es ist eine Bundeszuständigkeit und nicht hier.
Und wenn Sie sagen, Energie, natürlich bekomme ich auch Beschwerden über zu hohe Energiekosten in der Stadt Wien, aber das gilt nicht nur für Wien selbst, sondern für das ganze Bundesgebiet und die Bundesländer. Die Energieversorgungsunternehmen sind zum Großteil sogenannte ausgegliederte, privatwirtschaftlich Handelnde und fallen daher nicht in die Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft. Es gibt durchaus Bestrebungen, auch ausgegliederte Unternehmungen in die Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft zu geben, ich denke jetzt zum Beispiel an die Asfinag, was uns da auch an Mautvergehen, und so weiter - weil es hier Fehler gegeben hat - ereilt. Ja, das gibt es eben alles.
Ein Bereich ist mehrfach angesprochen worden, es ist die Magistratsabteilung 35. Ja, wir stehen in einem guten Austausch mit den Verantwortlichen der MA 35, wir lassen uns laufend auch berichten. Und ja, es gibt einige Punkte, die durchaus verbessert worden sind, zum Beispiel das telefonische Servicecenter. Diese Rückrufe dürften wirklich funktionieren, und es kommt nicht mehr zu den Situationen, die auch medial bekannt worden sind, dass einfach die Beamten dort das Telefon gar nicht mehr abgehoben haben. Das ist auf der Seite. Es hat natürlich auch den Zuwachs gegeben in der MA 35, was die Staatsbürgerschaft von Nachkommen des Holocaust betrifft, wo der Bundesgesetzgeber einfach gesagt hat, so, die Universalzuständigkeit für ganz Österreich wird die MA 35 machen, und es waren 20.000 Akten auf einmal, die gekommen sind. Also diese Personalplanung sollte man einmal vorhüpfen, wenn so etwas ohne flankierende Maßnahmen kommt.
Zum Wunsch, keine Beschwerden mehr aus der MA 35 zu haben: Ich habe mir jetzt soeben die aktuellen Zahlen des Jahres 2023 herausholen lassen. Es sind insgesamt 707 Beschwerden bis jetzt - über die MA 35 gemeinsam, also sowohl Aufenthaltstitel als auch Staatsbürgerschaft - eingelangt. Beschwerde allein wäre wahrscheinlich statistisch zu wenig, denn es gibt ja auch unbegründete Beschwerden, aber die berechtigten Beschwerden alleine in diesem etwas mehr als Halbjahr sind 372 gewesen. Also diesbezüglich, was die Beschwerden betrifft, sehen wir keine Entspannung. Wir sehen natürlich, vor allem bei den unberechtigten Beschwerden, dass sie
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