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Landtag, 25. Sitzung vom 19.10.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 52

 

(Beginn um 9.01 Uhr.)

 

Präsident Ernst Woller: Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Sie nun ersuchen, die Plätze einzunehmen.

 

Die 25. Sitzung des Wiener Landtages ist damit eröffnet.

 

09.01.49Entschuldigt sind ganztägig die Abgeordneten Abrahamczik, Arnoldner, Aslan, Berner, Hungerländer und Sequenz. Zeitweise entschuldigt sind Dipl.-Ing. Al-Rawi ab 16.30 Uhr, Abg. Baxant ab 16 Uhr, Abg. Berger-Krotsch von 9 bis 10.30 Uhr, Abg. Florianschütz von 9 bis 11, Abg. Gremel von 11.30 bis 14 Uhr, Abg. Grießler ab 13.30 Uhr, Abg. Laschan von 11.30 bis 13.30 Uhr, Abg. Mörk von 9 bis 10.30 Uhr, Abg. Samel von 9 bis 11 Uhr, Abg. Schober ab 15 Uhr und Abg. Vasold von 9 bis 12 Uhr.

 

09.02.39Wir kommen nun zur Fragestunde.9.02.40†Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA - Frage|

 

Die 1. Anfrage (FSP-1263303-2023-KGR/LM) wurde von Abg. Kunrath gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. (Die MA 35 informiert auf wien.at über die notwendigen Schritte zur Beantragung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Nach der Klärung grundsätzlicher Voraussetzungen zur Erlangung der Staatsbürgerschaft wird darauf verwiesen, einen Erstberatungstermin online zu buchen. Der nächste freie Termin hierfür ist mit Stand 11. Oktober 2023 der 2. April 2024. Dass das Erstinformationsgespräch keine verpflichtende Voraussetzung für die Antragstellung auf die österreichische Staatsbürgerschaft darstellt, wird nicht erwähnt. Diese fehlende wesentliche Information führt dazu, dass ab dem Zeitpunkt des Wunsches, einen Antrag auf Staatsbürgerschaft zu stellen, bis zur tatsächlichen Antragstellung mehrere Monate verstreichen. Werden Sie dafür Sorge tragen, dass zur notwendigen Beschleunigung der Staatsbürgerschaftsverfahren auf der Website der MA 35 ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass das Erstinformationsgespräch keine verpflichtende Voraussetzung für die Antragstellung darstellt?)

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Schönen guten Morgen und vielen Dank für die Anfrage!

 

Es ist tatsächlich so, dass ein Staatsbürgerschaftsverfahren auf unterschiedliche Wege eingeleitet werden kann. Es ist auch möglich, per Post, E-Mail oder Einwurf in den Amtsbriefkasten die Anträge einzureichen. Was dann allerdings notwendig ist, ist ein persönlicher Termin, der ja auch gesetzlich vorgesehen ist. Daher gibt es entweder den persönlichen Einreichtermin, oder die Anträge werden postalisch per E-Mail oder durch Einwurf abgegeben, um dann im Nachhinein einen persönlichen Termin auszumachen.

 

Wir raten deshalb zu einem Beratungstermin, weil die Gesetzeslage, wie du weißt, ja sehr kompliziert ist und bei einer einfachen Abgabe per E-Mail oder Post oder Einwurf in den Briefkasten oft die Gefahr gegeben ist, dass viel zu wenige Unterlagen mitgegeben werden. Das heißt, ein persönlicher Austausch ist fürs Einreichen sehr zentral. Hier gibt es entweder die Möglichkeit, sich selbst zu informieren oder Informationsveranstaltungen, die wir ja neu eingeführt haben, über das Beratungszentrum für MigrantInnen in Anspruch zu nehmen.

 

Insgesamt ist es tatsächlich so, dass aktuell die Wartezeit auf den Beratungstermin zirka ein halbes Jahr ist, wir haben aber in den letzten Monaten die Anzahl der Beratungstermine massiv erhöht. Wir haben mit einem Pilotprojekt begonnen, mit dem Beratungszentrum für MigrantInnen, haben da sehr gute Erfahrungen zu diesen Beratungsterminen gemacht und haben jetzt die Anzahl der Beratungstermine massiv um 125 Prozent erhöht. Das heißt, jetzt gibt es 1.350 Beratungstermine pro Monat. Das ist massiv angehoben, weshalb ich auch davon ausgehe, wenn die Nachfrage nicht noch weiter steigt, dass auch die Wartezeit für die Beratungstermine in den nächsten Monaten wieder leicht sinken wird, weil wir mit diesen angebotenen Terminen etwas über der Nachfrage sind.

 

Wir haben neben dieser Erhöhung der Beratungstermine um 125 Prozent in den letzten Monaten auch das Angebot der Antragstermine schrittweise ab Herbst 2023 massiv erhöht, nämlich um 140 Prozent, weil dies auch notwendig ist, weil wir eben in die Zukunft planen müssen. Diese Termine sind bereits buchbar. Das heißt, ab diesem Zeitpunkt sind es deutlich mehr Termine, hoffentlich auch mehr Termine, als die Nachfrage ist, damit auch in diesem Bereich die Nachfrage sinkt.

 

Auf der Web-Seite der Stadt Wien wird auch darauf hingewiesen, dass, wenn der Antrag so abgegeben wird, per Post, E-Mail oder Einwurf in den Amtsbriefkasten, im Nachhinein ein persönlicher Termin stattfinden muss. Wir sind aber sehr darum bemüht, das Informationsangebot der MA 35 laufend zu erweitern. Wir haben ein eigenes Redaktionsteam in der Abteilung installiert, um die ganze Web-Seite auch neu zu schreiben, einfacher zu schreiben und für die Antragsstellerinnen und Antragsteller serviceorientierter zu gestalten. Da ist die Textpassage, auf die Sie sich in der Anfrage beziehen, auch dabei, nämlich eine Präzisierung, dass hier auch ohne Antragstermin abgegeben werden kann. Wir werden allerdings die Information dazu geben, dass die Unterlagen dafür vollständig vorbereitet werden sollen, um nicht das Verfahren für beide Seiten, nämlich für Behörde und AntragstellerInnen, zu verzögern, denn ein unvollständiger Antrag kann für beide Seiten wesentlich mehr Aufwand bedeuten.

 

Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung.

 

Ich möchte auch für das Protokoll noch mitteilen, dass Frau Abg. Vasold nicht entschuldigt ist und an der Sitzung teilnehmen wird.

 

Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Kunrath gestellt. Ich erteile ihm das Wort.

 

9.07.35

Abg. Nikolaus Kunrath (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter!

 

Irgendwie sind wir bei der Frage aneinander vorbeigegangen. Manchmal passiert das, das kann schon einmal vorkommen. Mir geht es nämlich um zwei Dinge. Das eine ist eine klare Verkürzung der Antragstellung, denn das, was derzeit passiert, ist, dass auf der offiziellen Website der Stadt Wien nicht ersichtlich ist, dass man gleich direkt einen Antrag stellen kann. Jetzt hast du gerade gesagt, na ja, das möchtet ihr möglicherweise umstellen. Das freut

 

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