Landtag, 25. Sitzung vom 19.10.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 4 von 52
mich, wenn meine Initiative auch bei der Regierung ankommt.
Das Zweite ist, dass ich wirklich auch bedauernd finde, dass das ja eine wesentliche Problematik mit sich bringt, nämlich eine deutliche Verlängerung der Antragstellung. Ich möchte nämlich heute einen Antrag zur Staatsbürgerschaft stellen, kriege derzeit einen Erstantragstermin mit März, April des nächsten Jahres. Das ist ein bisschen länger als das halbe Jahr, aber immerhin. Bis vor Kurzem war es sogar der Herbst des nächsten Jahres. Dann muss ich einmal warten, bis der Erstantragtermin ist. Das heißt, die Behörde schiebt nach eurem offiziellen Papier ein halbes Jahr auf, damit ich überhaupt den Antrag stellen kann. Und das ist das, was mich irritiert.
Deswegen meine Zusatzfrage: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, werden Sie dafür Sorge tragen, dass die Antragsformulare für die österreichische Staatsbürgerschaft direkt auf der Website herunterladbar sind, so die Verfahren wesentlich früher starten können und somit die Einhaltung der sechsmonatigen Entscheidungspflicht, die ja derzeit oft nicht eingehalten wird - das ist ja ein Problem, warum dann die Menschen sich bei uns melden -, durch die Behörde wieder gewährleistet werden kann?
Präsident Ernst Woller: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, ich bitte um Beantwortung.
Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Aus meiner Sicht bin ich genau darauf eingegangen, was die Frage war, nämlich ob die Information zur Verfügung gestellt wird, dass Anträge auch abseits eines Beratungstermins abgegeben werden können. Die Antwort ist: Ja. Die rechtliche Möglichkeit gibt es, und die textliche Präzisierung wird auf der Website noch vorgenommen werden.
Ich finde es aber nicht gut, weil viele einfach den Antrag, auch wenn er irgendwo zu finden ist, nicht so abgeben werden, dass er korrekt abgegeben worden ist, denn die Anzahl der Unterlagen, die vorzulegen sind, sind je nach Fall so komplex und so unterschiedlich, dass es ohne persönliche Beratung einfach schwierig ist. Das heißt, ich werde weiter darauf hinwirken, dass wir die Beratungsangebote ausbauen und nicht die Leute animieren, alles sofort abzugeben, denn dann beginnt vielleicht das Verfahren, schneller zu laufen, aber die Probleme entstehen dann im Verfahren selber, wenn die Dokumente beim Abgeben einfach unvollständig sind. Das heißt, mein Ansatz ist nicht, die Leute zu motivieren, alles sofort abzugeben, auch wenn es möglich ist, sondern eine gute Beratung zu bekommen und dafür die Ressourcen aufzubauen.
Das heißt, wir haben dazu die Kooperation mit dem Beratungszentrum massiv ausgebaut. Wir haben jetzt die Anzahl der Beratungstermine verdoppelt. Wir haben auch die Anzahl der Einreichungstermine massiv erhöht, und mein Ansatz ist, wenn das nicht ausreicht - wir haben gute Prognosen, die indizieren, dass es vermutlich auf hohem Niveau bleiben wird, - dann müssen wir die Kapazitäten weiter ausbauen. Das heißt, ich möchte auf der Seite ansetzen und nicht die Beratungsleistung für die Kundinnen und Kunden verschlechtern und damit die Behördenerfahrung verschlechtern. Mein Ansatz ist, Verfahren zu beschleunigen und entsprechende Termine anzubieten.
Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Die 2. Zusatzfrage wird von Abg. Taborsky gestellt. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Hannes Taborsky (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, ich bin ganz anderer Ansicht als Sie. Ich glaube, dass wir grundsätzlich irgendwann im 21. Jahrhundert anlangen müssen. Der Bund hat das durch Digitalisierungsprojekte vorgemacht, wie zum Beispiel bei Steuerausgleichen im Finanzministerium, wo man direkt einbringen kann. Ein Steuerverfahren ist nicht unbedingt das einfachste Verfahren, und die Menschen schaffen das ganz gut und bekommen dann eine sofortige Erledigung, weiters bei Planbescheinigungsverfahren, wo wir in der Zwischenzeit eine Durchlaufdauer von zwei Wochen haben und uns nur auf jene Fälle beschränken, die auch kompliziert sind. Ich glaube, wenn man sagt, man muss mit jedem Menschen, der etwas einbringt, ein Gespräch führen, werden Sie nie eine vernünftige Verfahrensdauer und Bearbeitungsbeschleunigung zusammenbekommen, denn das wird nicht so funktionieren. Sie beschränken sich in Ihrer Argumentation auch auf jene Menschen, die offensichtlich ein Problem haben, das Ding zu erfassen, die Dinge abzugeben. Das kann schon sein, dass das so ist, aber wir sollten nicht auf jene vergessen, die das sehr gut beherrschen und ihre Dokumente auch entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorlegen können. Da stellt sich wirklich die Frage, warum die dann sechs Monate oder ein Dreivierteljahr auf einen Termin warten sollen, also das kann mir keiner vernünftig erklären.
Deswegen meine Frage: Werden Sie dafür sorgen, dass die Digitalisierung und ein modernes Kundenservice bei Ihrer Behörde Einzug halten, damit auch eine Verfahrensbeschleunigung für jene Menschen gegeben ist, die durchaus in der Lage sind, die gesetzlichen Hürden von sich aus zu umschiffen?
Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung.
Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Noch einmal die Präzisierung: Jeder, der die Dokumente vollständig beisammen hat, kann abgeben, auch wenn er oder sie glaubt, sie vollständig beisammen zu haben. Aber so einfach, wie Sie es darstellen, ist es nicht. Ich weiß nicht, ob Sie sich den Staatsbürgerschaftsakt und ein Verfahren einmal genau angeschaut haben, was da alles einzureichen ist, mit Wohnortbestätigungen der vergangenen Jahre bis zu Lohnzetteln bis zu Strafregisterbescheinigungen und 20 weiteren Dokumenten. Es ist tatsächlich ein nicht einfaches Verfahren, was auch bewusst vom Bundesgesetzgeber so vorgesehen ist.
Auf Ihre zweite Frage zu einer weiteren Digitalisierung kann ich zweierlei antworten. Erstens arbeiten wir massiv daran, die Möglichkeiten der Digitalisierung auch in der MA 35 zu nützen, beispielsweise indem wir jetzt zum Glück auch mit letztem Jahr auf einen elektronischen Akt umgestiegen sind, der die Voraussetzung für weitere Digitalisierungsschritte ist. Meine mittelfristige Vision ist eine Echtzeitdarstellung für die Antragstellerinnen und Antragsteller, nämlich eine volldigitalisierte Behörde, wo man digital in Echtzeit in Kommunikation mit der Behörde sein kann. Dafür gibt es aber zwei Voraussetzungen. Die erste
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