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Landtag, 25. Sitzung vom 19.10.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 52

 

Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Herr Landesrat, wenn wir schon dabei sind, die Stadtverfassung zu zitieren: Das mache ich immer sehr gerne, wie vielleicht in diesem Haus bekannt ist. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Ja, bitte!) Sie haben von tagungsfreier Zeit gesprochen. Das gibt es nicht im Gemeinderat. § 21 Abs. 1: „Der Gemeinderat tritt zusammen, sooft es die Geschäfte erfordern.“ Vielleicht ist Ihnen das Büchel bekannt - wenn nicht, es ist zwar schon ein bissel in die Jahre gekommen, aber noch immer ganz gut. Es gibt eine Fußnote 1 zu genau dem Paragraphen, den ich Ihnen vorgelesen habe: Anders als beim Landtag gibt es beim Gemeinderat keine sitzungs/tagungsfreie Zeit. - Das nur zu Belehrung. Ich gebe Ihnen nur mit, es gibt keine tagungsfreie Zeit. Sooft es die Geschäfte erfordern, muss eine Sitzung einberufen werden. Das war übrigens auch eine Kritik an den Herrn Bürgermeister, dass er das nicht gemacht hat.

 

Zweitens: Ich habe eigentlich gedacht, dass wir uns in diesem Haus schon auf eines geeinigt haben, und zwar sind das Fragen zur Gesetzeswerdung oder zu Gesetzesvorhaben dieser Regierung. Wenn da jedes Mal die Antwort kommt, wir sind nicht zuständig, das geht mich nichts an, das ist nur der Landtag und die Landesregierung hat damit nichts zu tun, ist das erstens falsch - ich werde es gleich vorlesen - und zweitens bleibt dann nicht mehr sehr viel für die Frage, die Interpellation der Abgeordneten über. Ich glaube, das haben wir auch schon öfters behandelt. Es überrascht mich, dass das hier wieder als Argumentation vorgebracht wird, etwas nicht beantworten zu wollen. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Aber er ist zuständig für Demokratie!) Sie haben es ja dann trotzdem gemacht, aber der Zugang ist falsch. § 25 Abs. 1 unserer Stadtverfassung sieht sogar vor, und zwar in Abs. 1, dass die Landesregierung bei der Gesetzeswerdung tätig wird. Das sollte eigentlich auch selbstverständlich sein, dass man das weiß: Die Gesetzesvorlagen sind vom zuständigen Mitglied der Landesregierung in der Landesregierung einzubringen und von dieser nach Vorberatung dem Präsidenten des Landtages zu übermitteln. Die Landesregierung hat also natürlich etwas damit zu tun, und auch das zuständige Mitglied der Landesregierung hat etwas damit zu tun. Darum sind Sie heute von der ÖVP gefragt worden, nehme ich an. Es gibt also eine Kompetenz ...

 

Präsident Ernst Woller (unterbrechend): Herr Abgeordneter, Sie reden schon über zwei Minuten und haben noch keine Frage gestellt. Sie haben noch zehn Sekunden Zeit, eine Frage zu stellen.

 

Abg. Mag. Dietbert Kowarik (fortsetzend): Danke, Herr Präsident. Auch für mich gilt die Stadtverfassung, Sie haben selbstverständlich recht.

 

Welche Vorstellung haben Sie persönlich zu einer Änderung dieser Vorgaben, nämlich Unverzüglichkeit? Da werden Sie vielleicht in Ihrer Tätigkeit als Landesregierungsmitglied schon Überlegungen dazu haben. Die würden mich interessieren.

 

Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich darf vielleicht ganz kurz zu den 98 Prozent des Beitrags Stellung nehmen, die keine Frage waren, aber auch da bin ich sehr gerne da, um Ihnen weiterzuhelfen. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Ah!) Dort, wo ich die Stadtverfassung zitiert habe, habe ich auch die Paragraphen der Stadtverfassung dazugesagt. Ich weiß nicht, ob Sie sich erinnern können, Sie können das sehr gerne nachlesen. Dort, wo ich die Ergebnisse der Untersuchungskommission zitiert habe, habe ich die Ergebnisse der Untersuchungskommission zitiert, die gestern hier im Gemeinderat diskutiert worden sind. Und genau die Ergebnisse der Untersuchungskommission schlagen vor, dass es eine Erörterung über dieses Begriffsverständnis gibt. Diese Erörterung warte ich sehr gerne ab, weil es natürlich Sinn macht, auf Ergebnisse der Untersuchungskommission zu reagieren und nicht auf das, was man gerade irgendwie selbst interessant findet. Dann werden wir darüber in diesem Haus weiter beraten, und ich werde sehr, sehr gerne hier Rede und Antwort stehen.

 

Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Ellensohn gestellt. Ich erteile ihm das Wort.

 

9.30.11

Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Landesrat, da kann ich jetzt gut anschließen. Sie sind Landesrat und Sie sind Sozialdemokrat. Sie zitieren jetzt den Bericht der Untersuchungskommission, als wäre das ein neutraler Bericht. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Ja, stimmt!) Sie zitieren den Bericht der Sozialdemokratie, um zu sagen, dass aus Sicht der SPÖ in der UK nichts passiert ist, zum Beispiel Unverzüglichkeit. Woher kenne ich das? - Moment, Kleingartenbericht, machen wir auch intern. Jetzt ernsthaft: In der Untersuchungskommission hat die Stellvertretende Vorsitzende Jesionek gesagt, das steht natürlich nicht im SPÖ-Bericht der UK, dass sie unter „unverzüglich“ ganz etwas anderes versteht als der Herr Bürgermeister, die SPÖ, diese Orwell‘sche Deutung, dass „unverzüglich“ jetzt sieben Wochen bedeutet. Die gehört in Wien nur der SPÖ. Kein einziger Mensch außerhalb des Rathaus-SPÖ-Teils glaubt, dass „unverzüglich“ sieben Wochen bedeutet. Ich glaube, das war die Frage, die vorhin gestellt worden ist.

 

Die stelle ich jetzt auch: Wenn Sie in diesem Prozess einer Änderung des Begriffs „Notkompetenz“ nach §§ 92, 98, in dem Fall 92, beteiligt sein sollten: Glauben Sie, dass man „unverzüglich“ von den sozialdemokratischen 50 Tagen etwas verkürzen könnte, und haben Sie einen anderen Begriff, der näher bei der unabhängigen Richterin Jesionek liegt als beim SPÖ-UK-Bericht?

 

Präsident Ernst Woller: Ich bitte, um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Verzeihung, dass ich nicht für die Vorsitzende der Untersuchungskommission oder für irgendjemanden sonst reden kann, sondern als der, der ich bin. Deswegen habe ich auch als der, der ich bin, nämlich als Landesrat oder auch als Sozialdemokrat darauf geantwortet, bekanntlich in der Form, wie ich geantwortet habe, auch wenn Sie damit nicht zufrieden sind.

 

Zu meiner Rolle in so einem Prozess: Ich sage es gerne noch einmal. Wir haben heute auch solche Regelungen hier noch in der Landtagssitzung. Wenn es eine Materie ist, um die sich die Abgeordneten des Hauses, unterstützt von den Klubs, sehr intensiv kümmern, sie

 

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