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Landtag, 25. Sitzung vom 19.10.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 26 von 52

 

Stadtrechnungshofdirektor! Die Novelle, die wir heute verhandeln und dann auch beschließen werden, betrifft ja unter anderem vor allem auch Sie.

 

Nach der emotionalen Debatte jetzt ein bisschen ein trockenerer Themenbereich. Wir ändern die Wiener Stadtverfassung. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Ja, du hast recht, liebe Frau Kollegin. Für mich ist das auch sehr spannend. Für manche natürlich nicht.

 

Wir ändern also die Wiener Stadtverfassung, das Wiener Bedienstetengesetz und das Wiener Parteienförderungsgesetz. Es gibt dann neue Gesetze, nämlich unter anderem das Gesetz über die Organisation des Stadtrechnungshofes. Außerdem gibt es dann noch das Wiener Akademieförderungsgesetz und das Wiener Parteiengesetz. Ich werde mich in meiner Wortmeldung auf den Stadtrechnungshof konzentrieren. Meine liebe Kollegin Nittmann wird dann die anderen Themenbereiche abdecken.

 

Ja, worum geht es? - Es werden der Stadtrechnungshof beziehungsweise die Regeln des Stadtrechnungshofes weiterentwickelt. Das freut uns sehr. Das darf ich hier ausdrücklich festhalten. In den Erläuternden Bemerkungen des von der Landesregierung in Begutachtung geschickten Gesetzesentwurfes wird festgehalten und darauf hingewiesen, dass man auf die Deklaration von Lima über die Leitlinien der Finanzkontrolle und die Deklaration von Mexiko über die Unabhängigkeit der Obersten Rechnungskontrollbehörden Bezug nimmt. Dort steht drinnen, dass diese Einrichtungen sowie der Stadtrechnungshof möglichst unabhängig sein sollen und dementsprechend auch von der zu prüfenden Stelle eine gewisse Trennung geschehen soll. Ich darf nur darauf hinweisen: Diese Deklaration von Lima ist, glaube ich, aus dem Jahr 1977. Wir schaffen es also, ihr im Jahr 2023 gerecht zu werden. Das nur so nebenbei. Es freut mich aber, dass wir das jetzt schaffen.

 

Worum geht es im Konkreten? - Es geht um die Stärkung der Unabhängigkeit des Stadtrechnungshofes. Wie wird das geschafft? - Auch das ist nichts Neues. Das darf ich Ihnen hier mitteilen. Es ist eine langjährige Forderung. Ich bin jetzt seit 2006 im Landtag zugegen, und wir haben das, nämlich die organisatorische Unabhängigkeit, seitdem ich im Landtag bin, immer gefordert. Das heißt, es wird jetzt ein eigenes Organ in der Stadtverfassung eingerichtet, das ist unser Stadtrechnungshof. Das ist gut so. Damit gehen auch noch manch andere unterstützende Maßnahmen einher, wenn man so will: Die Stärkung der Weisungsfreiheit des Stadtrechnungshofdirektors, der eine noch stärkere Stellung bekommt. Wir haben auch die Stellung des Stadtrechnungshofdirektors als solches geändert. Seine Wahl wurde nämlich entsprechend angepasst. Er ist für zwölf Jahre und nicht mehr für sechs Jahre zu wählen. Wiedergewählt zu werden, geht nicht mehr.

 

Wir haben den Ausbau der Kontrollbefugnisse. Insbesondere gibt es da diese neue Meldepflicht an den Stadtrechnungshof bei Großvorhaben. Da war ich persönlich am Anfang etwas kritisch, muss ich zugeben, weil der Stadtrechnungshof nach meinem Verständnis und auch nach dem Verständnis des Stadtrechnungshofs, so wie ich es immer verstanden habe, eine nachprüfende Kontrolle und nicht eine begleitende Kontrolle sein soll. Das ist etwas anderes. Es wurde aber im konkreten Gesetzestext eine Regelung gefunden, die in Ordnung ist und die man so heranziehen kann. Ich komme dann vielleicht noch ganz kurz im Konkreten darauf zu sprechen.

 

Was mich besonders freut - auch das sei hier gesagt -, ist, dass jetzt auch gesetzestechnisch etwas festgeschrieben wurde, was inzwischen auch schon gemacht wird und was, glaube ich, auch seit 2006 eine Forderung der FPÖ und von mir im Konkreten ist, nämlich die nähere Darstellung des Verfahrens zur Berichterstattung - das ist die eine Sache - und die Stärkung der finanziellen Unabhängigkeit durch die gesetzliche Anordnung. Das bedeutet also in Wirklichkeit, dass die Budgetmittel des Stadtrechnungshofes im Voranschlag gesondert auszuweisen sind. Damit ist einmal sichtbar gemacht, welches Geld im Budget für den Stadtrechnungshof vorgesehen ist. Das ist wichtig, das ist gut. Es freut mich, dass das jetzt auch ins Gesetz Eingang findet. Wie gesagt: Das ist eine fast schon jahrzehntelange Forderung der FPÖ und meinerseits. Jetzt wird es etwas damit.

 

Außerdem bekommen wir ein eigenes Organisationsgesetz. Das macht wohl auch Sinn, weil ja doch viele Organisationsvorgänge und Verfahrensabläufe des Stadtrechnungshofes sehr speziell oder eben unabhängig von den Magistratsverfahrensabläufen sind. Es ist, glaube ich, gut gewählt worden, dass man da jetzt eben ein eigenes Gesetz für diese Vorgänge sieht. Früher waren wir auch in der Geschäftsordnung des Magistrates enthalten. Da ist, glaube ich, bis jetzt noch das Kontrollamt vorgesehen. Jetzt hat es der Stadtrechnungshof endlich geschafft, als solcher auch anerkannt zu werden, und bekommt ein eigenes Gesetz. Die Lösung ist in Ordnung.

 

Ich habe es schon gesagt: Auf manche Dinge wird dann konkret im Gesetzestext hingewiesen. Also bis jetzt wurde der Stadtrechnungshofdirektor alle fünf Jahre gewählt - ich habe geglaubt, sechs -, jetzt sind es zwölf Jahre. Eine Wiederbestellung ist nicht mehr zulässig. Das stärkt auch die Unabhängigkeit und die Stellung des Stadtrechnungshofdirektors an und für sich, der jetzt überhaupt sehr viele Aufgaben hat, die er auch schon vorher hatte. Jetzt hat er sie noch ein bisschen besser normiert. Das erhöht also die Unabhängigkeit des Stadtrechnungshofdirektors und verstärkt natürlich auch die Verantwortlichkeit des Stadtrechnungshofdirektors. Wir gehen davon aus, dass das so wie bisher seriös wahrgenommen wird.

 

Was interessant ist - wir haben schon ein bisschen darauf hingewiesen -, ist diese Kontrolle der Mittelverwendung und der Einhaltung der Leistungsfrist bei Großvorhaben. Das ist jetzt etwas, was in § 73d der Wiener Stadtverfassung ganz neu ist. Da ist bei laufenden Abrechnungen und natürlich erst ab einer gewissen Betragsgrenze - das macht bei irgendwelchen Kleinvorhaben keinen Sinn, aber bei einer gewissen Betragsgrenze - bei Vorhaben, bei denen die laufenden Abrechnungen eben eine Überschreitung der Auftragssumme um 30 Prozent erreichen, eine automatische Mitteilungspflicht an den Stadtrechnungshof vorgesehen, der sich das genau anschauen kann und der - wenn er will - auch eine entsprechende

 

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