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Landtag, 25. Sitzung vom 19.10.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 31 von 52

 

zum Beispiel der Posten der Daseinsvorsorge für die Ex-Stadträtin Brauner, Sonderdienstverträge in der MA 56 oder auch Werbeaktivitäten unter - damals noch - Wohnbaustadtrat Ludwig vom Wohnfonds Wien.

 

Deswegen finde ich es auch gescheit, dass es jetzt auf Anregung von Jörg Konrad einen gemeinsamen Beschlussantrag gibt. Es gibt einen Allparteienantrag, dass man eben bei allen Unternehmen, die mehrheitlich oder gesamt der Stadt Wien gehören, ein Inseratenverbot an politische Parteien oder nahestehende politische Vereine machen soll. Wir unterstützen das. Das ist ja etwas Gescheites. Wir fordern das ja auch schon seit Längerem. Ich glaube, das ist auch ein gutes Mittel, um transparent zu sein und diesen Inseratentransfer zu verhindern.

 

In den letzten Jahren wurden auch mehrfach die Staatsanwälte beschäftigt, zum Beispiel bei der Koordinierung der Wiener Pensionisten-Wohnhäuser. Sie erinnern sich an den Kindergartenbetreiberskandal bei der MA 10 sowie an die Preisabsprachen der Fernwärme Wien. Auch Wiener Wohnen war schon ein Thema in der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Laufend sind zum Beispiel Großbauprojekte immer wieder Thema beim Stadtrechnungshof, wie beim Ausbau der U-Bahn. Die Wien Holding-Arena haben wir jetzt vor Kurzem wieder in der Zeitung gehabt. Auch der Gesundheitsbereich ist immer wieder Thema beim Stadtrechnungshof. Deswegen ist eine unserer Forderungen, dass man Großbauprojekte auch immer abschnittsweise überprüft, um ausufernde Baukosten zu vermeiden. Wir haben das als einen Punkt in unseren Anträgen drinnen.

 

Dann geht es auch weiters um Privilegien wie höhere Pensionen. In Wien haben wir zum Beispiel die höchste Anzahl an vorzeitigen Ruheständen. 80 Prozent aller Magistratsbeamten gehen vor dem geregelten Pensionsalter in Pension. Wir haben also eine sehr großzügige Pensionsregelung in Wien und auch im Kulturbereich, zum Beispiel bei den Vereinigten Bühnen Wien.

 

Was durch den Stadtrechnungshof auch immer wieder aufgezeigt wird, ist teilweise schlechtes Management, wenn man die Bäume in den Gemeindebauten anschaut, wo 40 Prozent nach 2 Jahren sterben - auch darauf ist der Stadtrechnungshof gekommen -, Investitionsprogramme, die nicht ausreichend abgerufen werden, oder Pumpspeicherkraftwerke, die nie in Betrieb gehen. Wir haben also jede Menge von Themen in diesem Stadtrechnungshof, die durchaus spannend sind und die gesamte Palette durch alle Ressorts bieten, von riskanten Geschäften über Schildbürgerstreiche wie Lärmschutzwände, die gebaut werden, wo es daneben überhaupt keine Straße gibt, oder bei den 38 Oldtimern bei der MA 48, die auch von Angehörigen der Stadtregierung gerne benutzt werden.

 

Wir sind als größte und stärkste Oppositionspartei schon viele Jahre für die Unabhängigkeit und Ausweitung der Prüfkompetenz des Stadtrechnungshofes. Sie erinnern sich: Es gab dazu sogar im Dezember 2019 einen einstimmigen Beschluss des Gemeinderates. 2019, knapp vier Jahre später, kommen wir jetzt zu dieser Gesetzesvorlage. Es hat lange gedauert, bis die Änderung mit der Stadtverfassung funktioniert und in die richtige Richtung gestellt wird. Jetzt kommt es endlich dazu, dass der Stadtrechnungshof ein eigenes Organ wird, dass er Weisungsfreiheit und vor allem eine eigene Personalhoheit sowie das Recht über die Aufnahme der Prüfer bekommt, was ja sehr gut ist. Wir werden das natürlich auch unterstützen. Der Stadtrechnungshofdirektor soll auch auf zwölf Jahre bestellt werden. Das ist durchaus sinnvoll, denn er braucht keine Wiederbestellungsphase zu durchlaufen und damit ist auch mehr Unabhängigkeit gewährleistet.

 

Ich möchte mich auch vor allem bei Kollegen Konrad und Frau Kollegin Novak bedanken, die die Vorgespräche sehr gut vorbereitet haben. Es gab zwar nur ein Gespräch, aber das war sehr intensiv, und deswegen wurde dieses Gesetz auch gut vorbereitet. Trotzdem sind viele unserer Vorschläge nicht akzeptiert worden oder sind nicht eingegangen, zum Beispiel bei der Prüfung von Großbauvorhaben. Wir haben es schon gehört, bei einer Überschreitung von 30 Prozent oder 5 Promille des Gesamtbudgets der Stadt Wien, das sind 16 Milliarden EUR, soll es zu einer Prüfung kommen, also ab 83 Millionen Überschreitung. Unser Vorschlag wäre ein anderer gewesen, ab 20 Prozent Kostenüberschreitung oder wie es in den anderen Bundesländern ist, zum Beispiel wie in Kärnten, bei 2 Promille, das sind 33 Millionen. Das ist auch ausreichend, wenn man eine Kostenüberschreitung hat, dass man hier zu prüfen beginnt. Genauso, und das habe ich schon gesagt, die abschnittsweise Kontrolle von Großbauvorhaben, dass man, wenn ein Abschnitt passiert ist, zum Beispiel ein Rohbau, eine Zwischenkontrolle macht, und dann kann man weiterbauen, um rechtzeitig zu erkennen, wenn etwas schiefläuft. Eine wichtige Forderung, auch von den NEOS damals noch als Oppositionspartei gestellt, ist die Prüfbefugnis des Stadtrechnungshofes bei Unternehmen mit einer Minderheitsbeteiligung von 25 Prozent. Das sind einige Betriebe, die hier noch nicht inkludiert wurden, wie der Verkehrsverbund Ostregion oder die Wiener Volkshochschulen. Dazu gehören natürlich auch alle Tochtergesellschaften, die diesen Unternehmen angehören.

 

Was mich auch ein bisschen wundert im Ausschuss, ist, bei den Prüfberichten werden dann die Stellungnahmen eingeholt. Und bei den Stellungnahmen werden immer die Magistratsbeamten aufgerufen, die jeweiligen Dienststellen, das heißt, dass der oder die jeweilige zuständige Ressortchefin oder Ressortchef als Stadträtin oder Stadtrat danebensitzt und meistens abnickt. Deswegen fordern wir, da beim jeweiligen Ressortleiter oder Ressortleiterin auch eine Stellungnahme einfordern zu können, um auch ein bisschen die politische Verantwortung dieser teilweise zum Fremdschämen bestimmten Missstände einholen zu können. Auch die Frist der Maßnahmenbekanntgaben sollte rechtzeitig erfolgen, nämlich innerhalb von sechs Monaten. Und auch, wenn diese Maßnahmenbekanntgaben, also die Verbesserungsvorschläge, die der Stadtrechnungshof gibt, nicht einmal zu 25 Prozent umgesetzt werden, sollte es automatisch zu einer Nachprüfung kommen. Und zuletzt sollten auch Bezirksvertretungen die Möglichkeit haben, an den Stadtrechnungshof ein Mal pro Jahr ein Prüfansuchen zu erstellen.

 

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