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Landtag, 25. Sitzung vom 19.10.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 33 von 52

 

bringen werden - was ich im Übrigen nicht gut finde, da wir uns da durch ganz andere Probleme zu kämpfen haben -, sind wir da schon sehr weit unten.

 

Ich versuche, eine einfache Rechnung anzustellen: Ich habe rund 2.500 Kandidatinnen und Kandidaten bei einer Bezirksvertretungs- und Gemeinderatswahl. Wenn ich die 5 Millionen herunterbreche, habe ich 2.000 EUR pro Kandidat zur Verfügung, um die ordentlich auszustatten, mit einem Video, Wahlmaterial, damit sie überhaupt in die Lage versetzt werden, ihre Wahl auch für sich selbst gut umzusetzen. Und das ist eigentlich mein größtes Anliegen, ich sage es auch ganz ehrlich, wenn ich als Partei in der Lage bin, meine Kandidatinnen und Kandidaten gut zu servicieren, kommt auch niemand auf irgendwelche Ideen, von irgendwem anderen irgendwo irgendwas anzunehmen, sei es als Sachleistung, et cetera. Also hier gehe ich lieber auf Nummer sicher, in einem ordentlichen und geregelten Rahmen, der realistisch ist und der einen produktiven und auch guten Wahlkampf durchführen lässt. Also, zu den fünf Millionen ein klares Bekenntnis, auch zu den Wahlwerbungsberichten, die ja zwei sind. Und das ist vielleicht noch ein Spezifikum, das an dieser Stelle zu erwähnen ist, wir haben einen sogenannten kleinen Wahlwerbungsbericht und dann einen großen, umfassenden. Der kleine dient ein bisschen dazu, um auch noch vor der Wahl - denn er wird vor der Wahl veröffentlicht - die Wählerinnen und Wähler einzuladen, sich ein Bild darüber zu machen. Es wird nämlich auch interessant sein, wer diesen Bericht dann tatsächlich veröffentlicht und wer nicht und wie das dann auch gelebt wird.

 

Das, was mir noch fehlt, und das werden wir vielleicht noch schaffen, ist, das gemeinsam auch auf Bundesebene zu regeln. Wir haben noch eine kleine Lücke bei den Kleinstparteien in der Prüfkompetenz beziehungsweise bei der Veröffentlichung, wenn es darum geht, wenn man nur in einer Bezirksvertretung tätig und nicht Mitglied des Gemeinderats oder Landtages ist. Hier können wir als Landtag keine Regelung finden, diese auch in die umfassenden Meldepflichten und Prüfkompetenzen der Stadt beziehungsweise des Stadtrechnungshofes und des neuen Parteienprüfsenates mithineinzunehmen. Dazu müsste uns der Bundesgesetzgeber dementsprechend ermächtigen oder eine Lücke auf bundesgesetzlicher Ebene finden. Ich glaube, da sind wir uns aber in den Besprechungen einig geworden, dass wir versuchen, auch auf Bundesebene gemeinsam diese Lücke zu schließen, damit auch Gruppierungen, die noch nicht, wenn man so will, wirklich den Regeln unterliegen, auch was die Spendenfrage und anderes betrifft, hineingenommen werden. Das ist eine Frage der Fairness und der gleichen Bedingungen, unter denen wir auch unsere Wahlen durchführen.

 

Ich möchte mich abschließend ganz herzlich bei den Klubs auch bei den KollegInnen bedanken, mit denen wir verhandelt haben - Kollegin Emmerling, Kollege Konrad -, aber ganz besonders auch bei den Kollegen und Kolleginnen des Magistrats beziehungsweise auch bei Herrn Direktor Sedlak, Kollege Streimelweger von der Magistratsdirektion ist heute auch hier. Danke vielmals für die Zeit, auch für die vielen Erklärungen, ich als Nichtjuristin habe manchmal auch zwei oder drei Erklärungen mehr gebraucht. Ich muss sagen, ich bin immer wieder überrascht über die eine oder andere Bundesverfassungsregel, die etwas dann doch nicht so leicht möglich macht. Ich möchte mich auch beim Kollegen Finanzdirektor Maschek und seinem Team bedanken, die hier gute Expertise eingebracht haben, und bei der Kollegin Frau Dr. Bachofner von der MA 62 mit ihrem Team, die sich auch maßgeblich bei der Frage des neuen Wiener Parteiengesetzes, das vorher so nicht existierte, eingebracht hat. (Allgemeiner Beifall.) - Große Einigkeit, danke! Ich wünsche uns ein gutes Leben unserer Novellen, danke schön. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste ist Frau Abg. Nittmann zu Wort gemeldet. Bitte schön.

 

12.15.47

Abg. Mag. Ulrike Nittmann (FPÖ)|: Herr Präsident! Herr Landesrat!

 

Wie der Kollege schon angekündigt hat, werde ich mich auf die Änderung des Wiener Parteienförderungsgesetzes, Wiener Akademienförderungsgesetz und das Wiener Parteiengesetz konzentrieren. Also vielleicht beginnend mit dem Wiener Parteienförderungsgesetz, das gab es ja schon, das wird geändert.

 

Der wesentliche Punkt bei der Änderung des Wiener Parteienförderungsgesetzes ist, dass das Thema der Wahlwerbungskosten zur Gänze herausgeschält und ins neu zu beschließende Wiener Parteiengesetz übergeführt wurde. Das ist einmal ein wesentlicher Punkt, in dem Bereich ist das Parteienförderungsgesetz reduziert. Es gab dann weiters eine Änderung der Bemessungsgrundlage und des Förderungszeitraumes. Das wird vielleicht - für uns, gehe ich einmal davon aus, wird das kein Thema sein, aber - für die Parteien, die bei der nächsten Wahl etwas schlechter abschneiden, ein Thema sein, weil der Förderzeitraum dahin geändert wird, dass die Neuwahlergebnisse nicht erst im kommenden Jahr, sondern mit dem Tag der Angelobung der Mitglieder berücksichtigt werden. Das heißt, die sind alle gut beraten - auch wenn man Umfragen jetzt nicht immer trauen muss, letztendlich zählt das Wahlergebnis -, sich schon rechtzeitig darauf vorzubereiten, wie man mit den Finanzen in den Landesparteien umgeht.

 

Es ist - das ist schon angesprochen worden - eine neue Bestimmung, die aus meiner Sicht systematisch nicht dort hin passt, unter der Überschrift „Bemessungsgrundlage und Höhe“ eingeführt worden, wo es darum geht, welche Veröffentlichungen in parteinahen Medien unzulässig sind. Die Sache selbst ist aus meiner Sicht völlig richtig, wir haben da auch diesen Allparteienantrag, wo das ausgeschlossen werden soll, dass der Magistrat und dann später auch die Unternehmen, die teilweise gänzlich im Eigentum der Stadt Wien stehen, Inserate bei Medieninhabern politischer Parteien schalten sollen. Das ist in der Sache richtig, nur ist es von der Systematik aus meiner Sicht der falsche Platz, aber wie dem auch sei.

 

Die Landesregierung hat jetzt auch die Kompetenz, die Valorisierung auszusetzen. Es ist gut, dass sie die Kompetenz hat, auf der anderen Seite, da bin ich schon bei der Kollegin Novak, die Teuerung steigt. Es ist, glaube

 

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