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Landtag, 25. Sitzung vom 19.10.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 38 von 52

 

worden und ich mache es jetzt einfacher, ich schließe mich all denen an, die vorher genannt wurden, und bedanke mich auch bei ihnen, es war wirklich ein großartiges Zusammenarbeiten. Aber es war, wie es halt immer ist im Leben, auch ein Lernen, was geht, was geht nicht und wie können wir Dinge auch weiterentwickeln. Ich möchte auch dazusagen, diese Geschichte, die wir heute schon gehört haben, ein Jahr verhandelt, zwei Jahre verhandelt, drei Jahre verhandelt, ist ein permanenter Prozess. Jetzt darf ich nur für die Zeit sprechen, in der ich im Stadtrechnungshofausschuss tätig bin, der sich in der letzten Funktionsperiode ja auch weiterentwickelt hat: 2017 oder 2018 hat der Peer-Review stattgefunden, dann hat der Stadtrechnungshof ein Symposium abgehalten, wo viele der Fragen, die heute im Gesetz stehen, in den Entwürfen drinnenstehen, diskutiert worden sind. In der Folge hat es dann ein Papier zum Thema Fortschrittskoalition gegeben, das Koalitionsübereinkommen, wo auch wieder viele dieser Punkte aufgenommen worden sind. Und dann ging es sozusagen ans Eingemachte, an die Verhandlungen, und diese Verhandlungen haben jetzt zu diesen Papieren geführt, die heute hier vorliegen.

 

Wir reden über den Wiener Stadtrechnungshof, und dieser - und das muss man, glaube ich, auch noch einmal erwähnen - ist der aktivste Rechnungshof aller Einrichtungen, die wir in Österreich haben. Noch einmal zum Vergleich, wir haben im Jahr 2022 alleine schon 71 Erstberichte vom Stadtrechnungshof diskutieren können, plus 162 Maßnahmenbekanntgaben, 17 Prüfungen der Maßnahmenbekanntgaben und 7 Stellungnahmen zu den Prüfungen. Im Vergleich dazu die Erstberichte in den anderen Bundesländern, in Niederösterreich waren es im Jahr 2022 12 und in Oberösterreich waren es 20. Da sieht man schon, wie aktiv der Wiener Stadtrechnungshof ist und wie toll die Leistung ist, die die Kolleginnen und Kollegen des Stadtrechnungshofes erbringen.

 

Da der Herr Abg. Kowarik auch angesprochen hat, dass man zu lange oder vielleicht vermeintlich zu lange braucht für Prüfberichte oder Prüfersuchen der Parteien, die an den Stadtrechnungshof gerichtet worden sind: Es waren im Jahr 22 immerhin 26 Prozent Prüfersuchen, die beantwortet werden konnten, und ich kann hier aber auch nur in Kenntnis der Anträge oder der Prüfersuchen, die von den Oppositionsparteien gestellt wurden, festhalten, wenn man 17 Seiten mit 300 Punkten an Prüfersuchen stellt, dann wird es halt ein bisschen dauern, bis der Stadtrechnungshof das beantwortet. Also vielleicht kann man sich da auch selbst ein bisschen auf die Dinge fokussieren, die man wirklich wissen möchte, dann wird es vielleicht das eine oder andere Mal auch entsprechend schneller gehen.

 

Es sind viele Punkte heute bereits angesprochen worden. Jetzt könnte ich sagen, aber nicht von mir. Das erspare ich Ihnen, ich werde sicherlich nicht wiederholen, was zum Thema Stadtrechnungshof bereits alles gesagt wurde. Ich möchte nur zwei, drei Dinge erstmalig hervorheben, weil sie heute in der Diskussion noch gar nicht aufgetaucht sind. Es ist ja jetzt das Recht des Stadtrechnungshofdirektors, dass er sich seine Prüferinnen und Prüfer selbst aussuchen kann. Ich glaube, das ist auch im gesamten Organisationsgesetz ein Meilenstein und auch immer einer der Kritikpunkte in der Vergangenheit gewesen. Was aber bis jetzt untergegangen ist, ist, dass wir diese Prüfer in Zukunft auch besser bezahlen werden, denn wir haben auch festgestellt, dass wir, wenn wir uns qualifizierte Prüfer, Prüferinnen aus der Privatwirtschaft holen wollen, mit dem Bedienstetengesetz nicht das Auslangen finden. Daher haben wir entsprechend die Bezüge im Wiener Bedienstetengesetz angehoben, und das ist auch ein nicht unwesentlicher Punkt, den wir hier gemacht haben.

 

Auch noch einmal zu dieser Überschreitung, ob es in der Zeitleiste oder im Betrag ist, wo Dienststellen, Abteilungen, Bereiche jetzt bereits selbst die Meldung machen müssen, ob sie hier im Plan sind, sowohl in der Kosten- als auch in der Leistungsfrist, weil das auch in den letzten Tagen zur Untersuchungskommission ja ein heftiges Thema war: Das war auch eines der Ergebnisse der UK über das Krankenhaus Floridsdorf, dass man damals gesagt hat, hätten wir doch einige Dinge bereits früher gemeldet, dann hätten wir zwischenzeitlich bereits feststellen können, ob diese Überschreitung gerechtfertigt gewesen wäre oder nicht. Und auch das ist einer der Punkte, die jetzt aufgenommen worden sind. Es ist keine begleitende Kontrolle, auch das ist hier ja schon vielfach gesagt worden, sondern eine Kontrolle im Nachhinein, aber auch Erkenntnisse von Untersuchungskommissionen finden sich hier in Gesetzen wieder.

 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrte Abgeordnete, noch zwei, drei Punkte: Der Stadtrechnungshof kann jetzt externe Gutachten selbst anfordern, auch das ist jetzt möglich und liegt in der Entscheidung des Stadtrechnungshofes. Ich denke, auch das ist ein guter Schritt. Und da auch berechtigte Kritik gekommen ist, wir debattieren irgendwann einmal im 23er oder 24er Jahr die Akten des 22er Jahres: Auch das werden wir ändern, es wird in Zukunft zwei Mal im Jahr die Möglichkeit geben, über Stadtrechnungshofberichte hier im Haus zu debattieren, ein Mal als Schwerpunkt, wenn der Jahresbericht kommt, und ein Mal wahrscheinlich am Ende des Jahres, damit auch da die Frist kürzer wird, um die Akten, die wir auch im Ausschuss besprechen, gut besprechen, hier auch im Gemeinderat gut besprechen können.

 

Der Antrag zum Thema Einkommen von nicht amtsführenden Stadträten wurde auch schon besprochen. Diese Lücke, die ja auf der bundesgesetzlichen Ebene passiert ist - ich glaube, das ist ja keine Absicht -, gehört geschlossen, und es ist gut, dass wir diesen Antrag heute auch stellen. Man muss auch dazusagen, wir konnten nicht alles regeln, über das wir diskutiert haben, was auch uns ein bissel schmerzt, etwa - vielleicht können wir das auch noch irgendwann in einen gemeinsamen Antrag fassen -, dass wir zum Beispiel Kleinparteien, die zwar Förderungen bekommen, aber nicht im Gemeinderat sitzen, nicht in die Parteienprüfung hineinbekommen, weil es einfach rechtlich nicht möglich ist. Da muss der Bundesgesetzgeber auch noch was ändern. Aber vielleicht schaffen wir auch noch einen gemeinsamen Antrag, dass wir das auch in diese Richtung noch abändern können.

 

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