Landtag, 26. Sitzung vom 23.11.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 68
Begutachtungsverfahren unterschrieben, so wie wir das im letzten Ausschuss besprochen haben.
Ich bitte also für ein paar Tage um ein bisschen Geduld: Dann wird das Thema draußen sein zur Begutachtung. Wir werden natürlich im Vollzug der Mindestsicherung mit dem Modell gleichschalten, das wir jetzt in der Wohnbauförderung eingeführt haben.
Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg Korosec. Ich erteile ihr das Wort.
Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann! (Zwischenrufe.) Ach so, Entschuldigung! (Heiterkeit und Zwischenrufe.) Guten Morgen, Herr Landesrat!
Laut Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ist die Auszahlung von Mindestsicherung an ausreisepflichtige Fremde untersagt. Im Wiener Gesetz ist das explizit überhaupt nicht angeführt. Daher meine Frage: Wie ist die Regelung bei den Wiener Behörden? Wird hier etwas ausbezahlt beziehungsweise wie viel wird ausbezahlt?
Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Wir können gerne das Wiener Mindestsicherungsgesetz lesen. Darin gibt es ganz restriktive und sehr präzise Regelungen über die Frage, wer bezugsberechtigt ist und wer nicht.
Um den allgemeinen Mythos einmal ganz allgemein zu beantworten: Nein. Man kann nicht nach Wien kommen, einen Antrag stellen und Sozialhilfe bekommen. Klar ist, dass es in dem Gesetz ein Aufenthaltsgebot gibt, wenn man das so ausdrücken will. Das ist so wie in ganz Österreich. Und selbstverständlich gibt es vor allem eine Bevorzugung von Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt bereits Geld verdient haben und zum Beispiel arbeitslos geworden sind. Bekannterweise sind der überwiegende Teil der Bezieher von Mindestsicherung - wenn wir die Kinder, die Pensionisten und die behinderten Menschen weglassen, also all jene, die nicht in der Lage sind, am Arbeitsmarkt teilzuhaben - die Menschen, die einen Arbeitslosengeldbezug haben oder Lohn beziehungsweise Gehalt verdienen, davon aber zu wenig haben, unter den Grenzen der Mindestsicherung liegen und daher Aufstocker sind. Das ist Ihnen ja bekannt, das ist keine Neuigkeit.
Um also den Mythos zu zerstreuen: Nein. Man kann nicht nach Wien kommen, einen Antrag stellen und sein Geld mit dem Touristenvisum bekommen. Das ist nicht möglich. Es braucht eine ordentliche Aufenthaltsberechtigung, es braucht eine Arbeitsberechtigung, und es braucht auch den Nachweis, dass man schon gearbeitet hat, wenn man nicht österreichischer Staatsbürger ist. Das ist völlig klar. Das ist unverändert. Das können wir gerne gemeinsam im Wiener Mindestsicherungsgesetz nachlesen.
Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung.
Die 4. Anfrage (FSP-1397324-2023-KVP/LM) wurde von Herrn Abg. Dr. Wölbitsch-Milan, MIM an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gestellt. (In der Sitzung des Wiener Gemeinderates am 18. Oktober 2023 wurde der Bericht der Untersuchungskommission betreffend „Missstände bei der Wahrnehmung der Eigentümerrechte und der Ausübung der Anteilsverwaltung des Bürgermeisters und des Finanzstadtrates bei der Wien Energie GmbH beziehungsweise der Wiener Stadtwerke GmbH, der Behebung von Liquiditätsengpässen des Unternehmens durch die einer politischen Verantwortlichkeit unterliegenden Organe sowie damit im Zusammenhang stehende Verfügungen im Rahmen der Notkompetenz durch den Wiener Bürgermeister“ zur Kenntnis genommen. Eine der wesentlichen Schlussfolgerungen und Empfehlungen im Bericht betraf die Weiterentwicklung der landesgesetzlichen Rahmenbedingungen der Untersuchungskommissionen. Wie ist der aktuelle Stand der legistischen Vorbereitungen für eine entsprechende Novelle der Wiener Stadtverfassung betreffend eine Reform der Verfahrensregelungen der Untersuchungskommissionen?)
Peter Hacker ist fertig. (Zwischenrufe und Heiterkeit.) Bitte, Herr Landesrat.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: So fertig schaut er gar nicht aus!
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Abgeordneter!
Bei einem ähnlichen Thema habe ich an selber Stelle schon einmal freundlich, aber bestimmt angemerkt, dass die vorliegende Anfrage die Landesgesetzgebung betrifft und daher bekanntlich der Landtag und nicht ein einzelner Landesrat zuständig ist. Ich bin aber selbstverständlich bereit, wenn es Vorschläge und Entwicklungen gibt, die auf Klub- und Landtagsebene besprochen werden, meinen Beitrag dazu zu leisten, allfällige Änderungen, die in diesem Zusammenhang erfragt werden, in eine legistische Form zu gießen.
In diesem Sinn möchte ich kurz auf die Frage antworten, vor allem mit einem Hinweis darauf, dass viele Bestimmungen betreffend die UK bekanntlich erst vor Kurzem geändert worden sind. Ziel bei diesen Änderungen war eine klare Stärkung wichtiger Kontrollinstrumente. Klar ist aber, so wie bisher auch: Wenn es neue Vorschläge beziehungsweise Vorschläge gibt, die auch im Zusammenhang mit der gerade abgelaufenen UK diskutiert werden, dann muss man diese natürlich auch sorgfältig auf rechtliche Machbarkeit prüfen. Das auch deshalb, weil der Wiener Landtag auf Grund der Kompetenzen, die ihm nach der Bundesverfassung eingeräumt werden, grundsätzlich eine ganz andere Ausgangssituation hat, als es vergleichsweise beim Nationalrat auf Bundesebene der Fall ist. Bei einer Reform müssen genau diese Grundsätze bedacht werden. Wir sind diesbezüglich ja an die Vorgaben der Bundesverfassung gebunden.
Wie gesagt: Erkenntnisse einer Untersuchungskommission an sich sind natürlich zuerst einmal dahin gehend interessant, ob es zum eigentlichen Untersuchungsgegenstand Erkenntnisse gibt. Die Erfahrung zeigt aber, dass eine durchgeführte Untersuchungskommission bei vielen in diesem Haus auch Vorschläge entstehen lässt, wie die Untersuchungskommission an sich geregelt beziehungsweise besser geregelt werden soll. Das finde ich auch richtig und wichtig.
Wie bereits gesagt: Es steht diesem Haus nicht an, darüber auch nach Ablauf der Untersuchungskommission zu diskutieren. Ich habe den Eindruck, diese Diskussion
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