«  1  »

 

Landtag, 26. Sitzung vom 23.11.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 29 von 68

 

das alles sind nicht nur Worte auf dem Papier, sie sind ein Bekenntnis zu unserer Verantwortung gegenüber unserer Umwelt, gegenüber unserer Geschichte, gegenüber unserer Zukunft und für die kommenden Generationen. Die Entscheidung, Flächen, die bei Zu- und Umbauten und umfangreichen Sanierungen als G - Garten - gewidmet werden, wenn mehr als 25 Prozent vom Gebäudevolumen betroffen sind, zu entsiegeln, ist ein Symbol für unseren Willen, die Natur in die zubetonierten Innenhöfe unserer Stadt zurückzuholen, um so die Umwelt zu schützen und das Mikroklima zu verbessern. Auch die konkrete Definition der Bebauungsbestimmungen, gärtnerische Ausgestaltung, wo wir festgeschrieben haben, dass zwei Drittel dieser Fläche unversiegelt bleiben müssen, ist ein wichtiger Beitrag dazu. Auf dem verbleibenden Drittel können dann noch die Zufahrten, Abstellplätze oder ähnliche Zubauten errichtet werden, aber zwei Drittel der gärtnerisch ausgestalteten Fläche müssen in Zukunft unversiegelt sein. Das heißt, das ist tatsächlich ein Aus für diese Gärten des Grauens, wir kennen alle diese Fotos und wir wollen sie einfach in dieser Stadt nicht mehr haben, weil sie keinen Beitrag zu unserer Stadt leisten. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Kurt Wagner und Abg. Mag. Andrea Mautz-Leopold.)

 

Darüber hinaus geht es auch um die Bauplätze im Wohngebiet und gemischten Baugebiet, wo zumindest 40 Prozent der Grundstücksfläche vor jeglicher unterirdischer Bebauung freizuhalten sind. Das hat es bisher auch in dieser Deutlichkeit nicht gegeben. Und dann geht es einfach darum, dass das Niederschlagsgewässer besser versickern kann, dass wir auch den Grundwasserspiegel anheben können. Außerdem haben wir das erste Mal in die Bauordnung hineingenommen - und ich glaube, die GRÜNEN habe das auch sehr positiv hervorgehoben -, dass die Niederschlagsgewässer auf einem Grundstück zu versickern haben. Das heißt, wir führen sie nicht in den Kanal ab und belasten so den Kanal, sondern sie versickern auf dem Grundstück beziehungsweise können auch weiteren Nutzungen zugefügt werden, wie zum Beispiel der Bewässerung oder WC-Spülung oder was auch immer.

 

Der Schutz von Bäumen mag auf den ersten Blick eine sehr einfache Maßnahme sein, aber das ist wirklich ein Akt der Anerkennung für diese großen Riesen, die einen wirklich wichtigen Beitrag in unserer Stadt leisten. Sie sind nicht nur Spender von Schatten und Sauerstoff, sondern sie sind auch Hüter der Biodiversität und Zeugen unserer Geschichte. Deswegen sind der Baumschutz und der Erhalt und die Erweiterung der grünen Infrastruktur nun Ziel bei der Festsetzung und Änderung von Flächenwidmungen, das heißt, in den Flächenwidmungen nehmen wir einfach Rücksicht auf den Baumbestand, was wirklich wichtig ist. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Marina Hanke, BA und Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Des Weiteren geht es um die Verpflichtung für die Installation von PV-Anlagen, da wird mein Kollege Gara noch näher darauf eingehen, aber das ist auch ein Zeichen für die richtige Vorgangsweise beziehungsweise wie wir die Dekarbonisierung auch in der Stadt umsetzen wollen. Es gilt einfach, unseren Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen zu leisten und wir setzen hier auf die erneuerbaren Energien.

 

Das nächste Thema, Fassadenbegrünung, mag vielleicht in erster Linie irgendwie als eine ästhetische Zielsetzung verstanden werden, aber die Fassadenbegrünungen haben tatsächlich eine tiefgehende Wirkung. Erstens schützen sie das Gebäude, also es ist eine gute Isolierung von Bestand, und zweitens geht es auch darum, dass die Hitzeinseln in der Stadt reduziert werden und des Weiteren die Artenvielfalt mitten in der Stadt gesteigert wird. Da geht es auch um kleinere Maßnahmen, die tatsächlich wichtig sind, vielleicht am Anfang auch klein erscheinen, aber letztendlich in der Ausführung wichtig sind. Wir haben jetzt die Auskragtiefe von den Rankhilfen auf 20 cm erhöht und für die ersten 3 Obergeschoße - und da komme ich zu Ihnen, Herr Kowarik - sind sie bewilligungsfrei, das ist dann wieder eine Vereinfachung des Verfahrens. (Beifall bei den NEOS.)

 

Aber nicht nur die Fassaden, sondern auch die Dächer wollen wir begrünen, denn da ist auch irrsinnig viel Potenzial dahinter. Bisher ist es möglich, dass der oberste Gebäudeabschluss um 30 cm angehoben werden kann, wenn aus bestimmten Gründen beim Dachgeschoßausbau die Dächer auch gedämmt werden müssen. Wir sagen, wenn diese Dächer dann auch begrünt werden, darf, kann man diesen obersten Gebäudeabschluss noch um weitere 15 cm anheben. Das heißt, ich habe dann 45 cm Fläche für die Begrünung, wo ich auch wirklich eine sinnvolle Begrünung umsetzen kann.

 

Der nächste Punkt ist zum Beispiel der Schutz von Gebäuden vor Abbrüchen. Und das ist jetzt nicht nur ein Akt des Bewahrens, sondern es ist auch tatsächlich ein Versprechen für die Zukunft. Die Bestandsgebäude, ganz besonders die aus der Gründerzeit, erzählen die Geschichte eines in dieser Stadt noch nie dagewesenen Wachstums von Wien und sie verdienen es, geschützt und bewahrt zu werden. Aber nicht nur aus diesen baukulturellen Gründen, möchte ich wirklich betonen, sondern es geht wirklich auch darum, dass wir jetzt aus Gründen der Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung, also sprich, graue Energie, das tun müssen. Das ist wirklich am Puls der Zeit. Und deswegen sollen jetzt nicht nur die Abbrüche von den Gebäuden in den Schutzzonen - ich glaube, das ist ein Antrag der ÖVP -, sondern auch von allen Gebäuden, die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden, erschwert werden. Da geht es einfach darum, dass es in der Zukunft keine Abbruchreife geben soll, die durch die Vernachlässigung herbeigeführt wurde. Zu diesem Zwecke haben wir in der Bauordnung auch festgeschrieben, dass der bestehende Niederschlagswasserschutz - das ist recht technisch, aber ganz wichtig - erst dann abgetragen werden muss, wenn es einen Ersatz dafür gibt, und das betrifft aber auch die leerstehenden Gebäude. Also es geht jetzt nicht darum, dass ich ein Gebäude leer kriege und es verfallen lasse, sondern ich muss auch ein leerstehendes Gebäude in Zukunft vor den Schäden des Niederschlagswassers schützen, was wirklich ganz wichtig ist. Außerdem soll auch das Bauwerksbuch so geführt werden, dass ich nachweise, dass ich meinen Wartungspflichten in Zukunft

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular