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Landtag, 26. Sitzung vom 23.11.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 68

 

nachkomme und dass es hier keine herbeigeführte wirtschaftlich Abbruchreife, wie man das nennt, durch die Vernachlässigung des Gebäudes gibt. (Beifall bei den NEOS.)

 

Dann gibt es auch andere kleinere Punkte und größere Punkte, die wir in der Bauordnung geändert haben, ich gehe nur oberflächlich darauf ein, aber sie beinhalten wirklich viel. Es geht auch in die Richtung der Nachverdichtung. Bisher war es nicht möglich, wenn ich ein Dachgeschoß ausbaue, dort eine Büronutzung hineinzubringen, und das haben wir jetzt geändert. Warum? Weil dadurch viele Dachbauten auch durch diese Zusatznutzung ausgebaut werden können und wir diese Nachverdichtung auch in die Stadt hineinbringen beziehungsweise ermöglichen. Dann geht es auch um den § 69, der ganz wichtig ist. Das kennen unsere Bezirksrätinnen und Bezirksräte, ich kenne das aus meiner Zeit als Bezirksrätin, da geht es um die Ausnahme von den Bebauungsbestimmungen, wodurch ich, wenn ich bestimmte Kriterien erfülle, die bestehenden Bebauungsbestimmungen ausreizen beziehungsweise auch darüber hinaus bauen kann. Jetzt haben wir in diesen Paragraphen auch hineingenommen, dass bestimmte Abweichungen auch dann möglich sind, wenn sie dauerhaft dem Klimaschutz oder der Klimawandelanpassung dienen. Das ist wirklich ganz wichtig für die Bestandsbauten. (Beifall bei den NEOS.)

 

In Bezug auf die städtebaulichen Verträge haben wir NEOS in der letzten Legislaturperiode auch als Oppositionspartei immer darauf gepocht, dass sie transparenter werden. Jetzt ist das auch gesetzlich verankert, die städtebaulichen Verträge werden mit ihren haupt- und maßgeblichen Inhalten auch auf der Homepage der Stadt Wien veröffentlicht, und dieser Zugang wird in Zukunft auch barrierefrei sein.

 

Die weiteren Themen sind Stellplatzverpflichtungen, die Gestaltung von Parkplätzen, Vorschriften zur Dekarbonisierung und der Schutz des Welterbes, um nur einige Punkte dieser Bauordnung hier zu erwähnen. Ich gehe, wie gesagt, nicht darauf ein. Ich möchte aber wirklich sagen, dass diese Novellierung insgesamt ein Zeichen unserer Entschlossenheit ist, die Verantwortung für unsere Umwelt und für kommende Generationen wahrzunehmen. Sie markiert auch wirklich einen Wendepunkt auf unserem Weg zu einer nachhaltigeren, lebenswerteren und klimaneutralen Stadt. Das muss ich hier wirklich betonen: Ich feiere das gemeinsam mit vielen, die hier mitgewirkt haben.

 

Nun mache ich einen Punkt und gehe nur kurz auf die Anträge der ÖVP ein. Weil das Angebot, hier zuzustimmen, auch an die FPÖ gerichtet wurde, kann ich das genauso an die ÖVP richten, weil wir viele Themen, die auch Sie in Ihren Anträgen ansprechen beziehungsweise fordern, tatsächlich umgesetzt haben. Es gibt in Bezug auf die städtebaulichen Verträge auch Forderungen, die auf die Transparenz abzielen. Das haben wir schon eingebaut. Das wäre zum Beispiel ein Punkt, der hier abgehandelt wurde.

 

Dann geht es auch um den Bestandschutz. Ich kann nur darauf verweisen, dass wir in § 2 Abs. 4, § 7 Abs. 1a, § 67 Abs. 2, § 69 Abs. 1 Z 5, § 85 und in vielen anderen Paragraphen darauf eingehen. Abgesehen davon haben wir auch den UNESCO-Welterbe-Schutz viel stärker in die Bauordnung eingebracht und darin verankert. Dadurch sollte eigentlich auch diese Forderung der ÖVP abgedeckt werden. Dann geht es zum Beispiel auch um diesen Punkt: Wenn es um Klimaschutz und lebenswerte Stadt geht, wird gefordert, dass thermische Sanierungen im Altbau schneller in die Umsetzung kommen. Ja, einerseits ist es ein Thema der Bauordnung. Das haben wir auch vor. Schauen Sie sich bitte § 118 Abs. 3 an! Da geht es einerseits darum, dass bei Neu-, Zu- und Umbauten bei Veränderungen, die mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle betreffen, auf alternative Energieheizsysteme zu setzen ist.

 

Andererseits ist aber, wenn ich mich richtig erinnere, auch unsere Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung, die wir in einem der nächsten Landtage beschließen werden, gerade in der öffentlichen Auflage. Da ist wirklich auch sehr viel drinnen, was das Thema der Sanierung und der Anreizschaffung für die Sanierung von Bestand betrifft.

 

Dann geht es in dem Antrag auch um den achtsamen Umgang mit Grünflächen und darum, dass die massive Versiegelung verhindert wird. Ich möchte auch auf § 69 Abs. 6 verweisen, wo es darum geht, dass wir anhand einzelner Punkte darüber, was eben dazuzählt und was nicht, die gärtnerische Ausgestaltung näher definieren. Das ist wirklich ganz gut aufgezählt worden. Ich würde Ihnen wirklich empfehlen, sich das anzuschauen, weil ich glaube, dass das in diesem Paragraphen wirklich gut abgedeckt worden ist, was auch im Sinne der ÖVP ist.

 

Dann geht es auch um die landwirtschaftlichen Flächen und diesen effektiven Schutz der landwirtschaftlichen Flächen. Erst gestern haben wir auch den AgSTEP 2025 beschlossen. Von daher ist das eigentlich auch schon beinhaltet. Diesen AgSTEP 2025 haben Sie auch mitgetragen. Er wurde auch mit der Landwirtschaftskammer abgestimmt. Von daher sollte das, glaube ich, eigentlich so passen.

 

Dann geht es jetzt auch um den Wohnbau in der bebauten Stadt. Es sind nur noch zwei, drei Punkte, dann bin ich eh gleich fertig. Worum geht es da? - Ja, der Ersatzflächenausgleich für Ausnahmen in Wohnzonen soll für neugeschaffene Wohnflächen im gleichen Bezirk sein. Das ist genau so in der neuen Bauordnung umgesetzt worden.

 

Dann geht es auch um eine Forderung, dass in Wohnzonen keine touristischen Kurzzeitvermietungen möglich sein werden. Das ist tatsächlich so: Die Wohnzone ist von diesen Kurzzeitvermietungen auch schon vorher ausgeschlossen worden. Wir haben das jetzt nicht geändert. Von daher ist das auch ein Punkt.

 

Dann gibt es auch noch einen letzten Punkt: Die Forderung nach der Sanierung der Wiener Gemeindebauten. Da muss ich Sie enttäuschen. Das ist nicht das Thema der Bauordnung. - Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster ist StR Kraus zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

12.04.48

StR Peter Kraus, BSc|: Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin - heute!

 

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