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Landtag, 26. Sitzung vom 23.11.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 45 von 68

 

vor ganz anderen Herausforderungen als die Innenbezirke, und aus meiner Sicht ist nicht die Frage, ob ich dort Stellplätze wegstreiche oder Regulative einziehe oder verändere. Das hat ganz, ganz viel mit der Attraktivität des Grätzls zu tun. Habe ich die Infrastruktur vor Ort, die ich brauche? Es hat auch ganz maßgeblich damit zu tun, wie gut der öffentliche Verkehr ausgebaut ist.

 

Diese Dinge dürfen in der Mobilitätsdebatte nicht vergessen werden, sehr geehrte Damen und Herren. Wenn wir diese Debatte sachlich und nicht ideologisch führen wollen, dann wäre mir wichtig, dass man sich diese Zahlen, diese Umstände, diese Kriterien gut anschaut, um das in einer Entscheidungsentwicklung mit einzubeziehen, damit wir die besten Möglichkeiten, die beste Attraktivität für diese Stadt, für die Bevölkerung schaffen können. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Stürzenbecher, und ich erteile es ihm.

 

13.44.20

Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau stellvertretende Landeshauptfrau! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Wir haben heute einen wirklich großen Wurf, nämlich eine Reform der Bauordnung. Die Bauordnung ist für uns als Landesgesetzgeber insofern schon etwas Besonderes, als dass sie - meiner Ansicht nach - das wichtigste Gesetz ist, das wir überhaupt als Landesgesetzgeber behandeln können. Wir haben ja eine Kompetenzaufteilung in der Gesetzgebung in unserem Bundesstaat, nach der der Schwerpunkt doch beim Bund liegt. Die Landesgesetzgebung ist eher schmal und die Bauordnung da so ziemlich das Wichtigste, sicher wichtiger als das Tanzschulgesetz, das wir beispielsweise auch haben. (Heiterkeit bei StR Peter Kraus, BSc.)

 

So gesehen, ist es natürlich für mich und für uns und für meine Fraktion sehr wichtig, dass wir bei diesem wichtigen Gesetzesvorhaben geschaut haben, dass wir eine größere Mehrheit haben als nur die beiden Regierungsparteien, und es freut mich besonders, dass wir im Dialog mit der Grünen Fraktion und nach Änderungen, die wir auf deren Vorschlag hin vorgenommen haben, jetzt doch eine große Mehrheit haben werden, die diesem Gesetz zustimmt. Bedauerlich ist, dass die ÖVP nicht zustimmen kann und auch die FPÖ, das ist halt so, aber es ist doch erfreulich, dass wir voraussichtlich eine sehr große Mehrheit dafür haben werden, wobei ich auf einige ganz wenige Punkte - damit ich es nicht zu sehr in die Länge ziehe - eingehen möchte, die auch von der FPÖ vorgebracht worden sind, von denen ich nicht meine, dass sie stichhaltig sind.

 

Zum Beispiel eben diese Änderung, die der Kollege Sittler kritisiert hat, mit dem fahrlässig - dass der Hauseigentümer dafür verantwortlich ist, dass sein Haus immer in gutem Zustand ist, und wenn das nicht der Fall ist, kann es eine Verwaltungsübertretung sein. Wir haben jetzt festgeschrieben, dass das auch fahrlässig geschehen kann, wobei die leichte Fahrlässigkeit meiner Ansicht nach kein stichhaltiges Argument war. Ich will jetzt aber keine juristische Debatte führen, sondern eher eine praktische. Ich finde, es ist ein bisschen lebensfremd, wenn man hergeht und sagt, na ja, es kann ja dem Hauseigentümer passieren, dass das Haus irgendwie verkommt. Also, das passiert nicht einfach. So wie bei einer leichten Fahrlässigkeit irgendwo etwas passieren kann, kann das nicht passieren. Dem Hauseigentümer, der auch noch von der Hausverwaltung unterstützt wird, muss man schon zumuten können, dass er einen gewissen Sachverstand hat und dass es dann nicht einfach passiert, dass das Haus verkommt und dann diese Verwaltungsübertretung greift. Insofern war dieses Argument von Kollegen Sittler nicht stichhaltig.

 

Zu Kollegin Olischar, die sich auch sehr intensiv mit der Materie beschäftigt hat, was sehr erfreulich ist: Ich weiß nicht, ob das gerechtfertigt ist, dass sie ihren Fokus in dem Ausmaß auf die städtebaulichen Verträge gelegt hat. Natürlich kann man auch die städtebaulichen Verträge in einer Bauordnung mitbehandeln, und wir haben ja auch beispielsweise die Pflicht zur Veröffentlichung der wesentlichen Inhalte von städtebaulichen Verträgen auf der Homepage der Stadt Wien drin - also ein Teilaspekt ist mitberücksichtigt. Aber ich glaube, die Bauordnung grundsätzlich hat nicht als Kernelement die städtebaulichen Verträge in all ihren Details zu regeln. Man kann sie theoretisch auch darin mitregeln, aber es ist nicht ein Kernelement der Bauordnung, sondern die Bauordnung hat eben ganz andere sehr wichtige Gesichtspunkte, die diesmal geregelt worden sind, deshalb meine ich nicht, dass es gerechtfertigt ist, mit dem Argument „zu wenig zu städtebaulichen Verträgen“ nicht zuzustimmen. Aber es ist Ihre Entscheidung, ob Sie zustimmen oder nicht, insofern will ich mich da nicht zu viel aufregen. Die vorgebrachten Argumente scheinen mir nicht wirklich zwingend zielführend, das möchte ich schon betonen.

 

Sonst, würde ich sagen, ist - durchaus in der Tradition des Wohnbauausschusses und des Wohnbauressorts - auch diese Bauordnung sehr, sehr gut vorbereitet worden. Man hat heute schon mehrfach diese Enquete erwähnt und auch die doch hohe Anzahl von Stellungnahmen - 163 -, auf die teilweise durchaus eingegangen worden ist. Ich kann ja nicht auf jede eingehen, aber dort, wo es sehr gute Gründe gegeben hat, hat man dann auch noch Veränderungen vorgenommen, und, so gesehen, ist das jetzt wirklich ein großer Wurf.

 

Meine Kollegin Karner-Kremser hat schon zu sehr vielen wichtigen Teilen dieses Gesetzes Stellung genommen, deshalb kann ich mich jetzt auf wirklich ganz wenige konzentrieren, zu denen ich noch etwas hervorheben möchte. Besonders wichtig, weil 2018, als wir damals novelliert haben, die Bauordnung noch unzureichend war, war die Regulierung von Kurzzeitvermietungen. Das haben wir damals auf die Wohnzonen beschränkt, und jetzt gehen wir doch deutlich darüber hinaus, was ich für sehr wichtig halte - diese Bestimmung, dass es keine Einschränkung von Homesharing gibt für bis zu 90 Tage im Jahr, aber dass dann bei über 90 Tagen eine sehr strenge Eingrenzung gegeben ist für darüberhinausgehende Kurzzeitvermietungen. Das scheint mir sehr wichtig, weil es eben nicht sein soll, dass Wohnraum durch diese Kurzzeitvermietungen entzogen wird, wobei wir das berühmte Beispiel der Studentin haben, die ihre Privatwohnung in

 

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