Landtag
21. Wahlperiode
27. Sitzung vom 20. Dezember 2023
Sitzungsbericht
(Beginn um 9.02 Uhr)
Vorsitzende: Erster Präsident Ernst Woller und Zweiter Präsident Ing. Christian Meidlinger
Schriftführerinnen bzw. Schriftführer: Abg. Dr. Katarzyna Greco, MIEM, Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad, Abg. Dr. Josef Mantl, MA, Abg. Yvonne Rychly, Abg. Mag. Stefanie Vasold und Abg. Harald Zierfuß
Präsident Ernst Woller eröffnet die Sitzung.
1. Entschuldigt sind Abg. Mag. Michael Aichinger, Abg. Patricia Anderle, Abg. Stefan Berger, Abg. Marina Hanke, BA, Abg. Silvia Janoch, Abg. Sabine Keri, Abg. Mag. Dietbert Kowarik, Abg. Mag. Ulrike Nittmann, Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia, Abg. Ömer Öztas und Abg. Wolfgang Seidl sowie zeitweilig Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara, Abg. Dr. Jennifer Kickert und Abg. Mag. Thomas Reindl.
2. In der Fragestunde werden von Präsident Ernst Woller folgende Anfragen aufgerufen und von den Befragten beantwortet:
(FSP-1499962-2023-KFP/LM) Gemäß § 34 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien entfällt die Beantwortung der 1. Anfrage von Abg. Stefan Berger an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz:
"Art. 3 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern über die Elementarpädagogik 2018/2019 bis 2021/2022 enthielt die Verpflichtung für die Bundesländer, Kindern das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Kleidung zu verbieten, die mit der Verhüllung des Hauptes verbunden ist ('Kopftuchverbot'). In der nachfolgenden Vereinbarung über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/2023 bis 2026/2027 wurde diese Bestimmung entfernt. Der EuGH entschied nun vor kurzem in einem Fall aus Belgien und stellte klar, dass ein solches Verbot des Tragens weltanschaulich oder religiös geprägter Kleidung innerhalb einer öffentlichen Verwaltung im Sinne der Durchsetzung einer 'Politik der strikten Neutralität' für alle Beschäftigten gemäß EU-Recht als 'sachlich gerechtfertigt' gelte. Wird das Land Wien dieser Entscheidung des EuGH im Kindergartenbereich folgen und das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Kleidung verbieten?"
(FSP-1498573-2023-KGR/LM) Gemäß § 34 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien entfällt die Beantwortung der 2. Anfrage von Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal:
"Auf der Liegenschaft Felixgasse 6/Jaunerstraße 5 in Wien 13 soll unmittelbar angrenzend an das Naturdenkmal Nr. 177 'Napoleonwald' ein Bauprojekt umgesetzt werden. Die BauwerberInnen wurden seitens der Behörde schon darauf hingewiesen, dass auch Bauführungen neben einem Naturdenkmal eine naturschutzrechtliche Bewilligung notwendig machen können. Mittlerweile ist ein Verfahren beim Verwaltungsgericht Wien zu diesem Projekt anhängig. Welche konkreten Maßnahmen hat das Land Wien bzw. die für den Umweltschutz zuständige MA 22 zur Sicherung des Naturdenkmales Nr. 177 - Eichenbestand Napoleonwald gesetzt?"
(FSP-1505564-2023-KVP/LM) 3. Anfrage von Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen:
"Im geltenden Koalitionsübereinkommen haben sich die Regierungsparteien darauf geeinigt, die Nachvollziehbarkeit und die Transparenz von städtebaulichen Verträgen zu verbessern. Dazu gehören neben einem Leitfaden und Kriterienkatalog auch die Veröffentlichung der Verträge. Die demnächst in Kraft tretende Gesetzesnovelle der Bauordnung für Wien kann dahingehend nur als eine Minimalvariante verstanden werden. Konkret soll künftig gemäß § 1a Abs. 4 lit. g Wr. BauO eine 'Zusammenfassung der wesentlichen materiellen Vertragsinhalte' Teil der Verträge werden. Diese Zusammenfassung soll weiters gemäß § 1a Abs. 6 Wr. BauO im Internet zugänglich gemacht werden. Eine entsprechende Definition, was unter 'materiellen Vertragsinhalten' zu verstehen ist, liegt nicht vor, was massive Interpretationsspielräume zulässt. Werden Sie als zuständiges Mitglied der Landesregierung künftig einen Gesetzesentwurf für eine Novelle der Bauordnung für Wien dahingehend erarbeiten lassen und dem Wiener Landtag zur Beschlussfassung vorlegen, dass die Nachvollziehbarkeit und Veröffentlichungspflicht von städtebaulichen Verträgen ausgebaut und eindeutig geregelt werden?"
(FSP-1501909-2023-KSP/LM) 4. Anfrage von Abg. Jörg Neumayer, MA an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke:
"Den Medien war zu entnehmen, dass Wien aus dem neuen Finanzausgleich über 500 Mio EUR zusätzlich bekommen soll. Es war die Rede davon, dass es mehr Geld vor allem für die Elementarpädagogik, das geförderte Wohnen, die Pflege und Gesundheit geben soll. Können Sie präzisieren, in welchen Bereichen das Land Wien - und in Folge dann auch die Gemeinde Wien - durch den neuen Finanzausgleich finanziell gestärkt wird?"
(FSP-1498966-2023-KGR/LM) 5. Anfrage von Abg. Georg Prack, BA an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen:
"Die Allgemeine Wohnbeihilfe gemäß §§ 60 ff WWFSG ist ein wichtiges Instrument, um Menschen mit niedrigen Einkommen bei der Bestreitung der Mietkosten zu unterstützen. Im Jahr 2022 ist die Zahl der BezieherInnen auf ein Rekordtief von 34 129 Personen, die Ausgaben sind auf 45,7 Mio EUR gesunken. Die hohen Nominallohnsteigerungen lassen auch für 2023 ein weiteres Sinken der BezieherInnenzahlen und damit der Ausgaben für Wohnbeihilfe befürchten. Wie hoch ist die Anzahl der BezieherInnen, die für 2023, ausgehend von den bereits vorliegenden Zahlen, erwartet wird?"
(FSP-1505899-2023-KVP/LM) Gemäß § 34 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien entfällt die Beantwortung der 6. Anfrage von Abg. Sabine Keri an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport:
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