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Landtag, 27. Sitzung vom 20.12.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 25

 

kurz auf ein Novum für mich zu sprechen kommen. Wir haben gestern die Situation gehabt, dass wir im Gemeinderat zur Beschlussfassung einen Vertrag als einen Tagesordnungspunkt hatten, der den Infrastrukturkostenbeitrag innerhalb eines Planungsgebietes - konkret die Berresgasse - festlegen soll. Das ist quasi auch der Titel dieses Vertrages. Für mich sieht das aus wie ein städtebaulicher Vertrag. Auch in den Ausschüssen, im Umweltausschuss und im Innovationsausschuss, wurde bestätigt, dass es sich um einen städtebaulichen Vertrag handelt, auch wenn er nicht so ausgewiesen ist.

 

Bislang wurden aber sämtliche städtebaulichen Verträge, die auch so heißen, in den Tagesordnungen so ausgewiesen, und es wurde auch auf § 1a der Bauordnung verwiesen. Jetzt ist meine Frage: Werden solche Verträge, die so aussehen und sich inhaltlich wie städtebauliche Verträge verhalten, auch in diese Regelung fallen, die jetzt in der Bauordnung Richtung Veröffentlichung geht, oder fallen solche Verträge dann aus dieser Regelung heraus, weil sie nicht explizit als § 1a städtebaulicher Vertrag ausgewiesen sind?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Gute Frage. (Allgemeine Heiterkeit.) Wie Sie wissen, Frau Kollegin Olischar, werden die städtebaulichen Verträge in der Baudirektion, genauer gesagt, im Immobilienmanagement, behandelt. Dort werden die unterschiedlichen Dienststellen gefragt, welche Ansprüche, welche Notwendigkeiten - so wurde es in der Beantwortung auch gesagt - notwendig sind für dieses Planungsgebiet. Und das wird dann mit den jeweiligen Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern beschlossen. Ich bin, ehrlich gesagt, in meinem Ressort nur deshalb mit den städtebaulichen Verträgen in Kontakt, weil sie ein Teil der Bauordnung sind. Ich bin da in der Regel nicht involviert und kann ehrlicherweise diese Frage so nicht beantworten. Deshalb: Gute Frage, aber ich bin die Falsche, die man fragt.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Guggenbichler. Ich erteile ihm das Wort.

 

9.08.39

Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Frau Stadträtin, guten Morgen. Gute Frage von der Kollegin Olischar. Da Sie sich nicht damit befasst haben: Werden Sie sich schlau machen und den Gemeinderat darüber informieren? (Heiterkeit bei FPÖ und ÖVP. - Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Wahnsinn! Sehr stark, sehr stark!)

 

Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Ich könnte eine Gegenfrage stellen: Machen Sie sich schlau, fragen Sie die zuständige Stadträtin? Die kann Ihnen das wahrscheinlich besser beantworten als ich. Denn, wie gesagt, wir haben in der Bauordnung die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass in Zukunft mehr Transparenz möglich ist mit den wesentlichen Inhalten, die dann veröffentlicht werden. Das steht auch in § 4. Das sind die Vertragspartner, das sind die wesentlichen Inhalte, das sind die Fristen, wann die jeweiligen Projekte umgesetzt werden. Ich bin dafür wirklich nicht zuständig.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Sequenz. Ich erteile ihr das Wort.

 

9.09.29

Abg. Mag. Heidemarie Sequenz (GRÜNE): Guten Morgen, Frau Stadträtin. In der Anfrage der Kollegin Olischar steht genau definiert: materielle Vertragsinhalte. Meine Frage ist: Was kann man darunter genau verstehen? Und wer bestimmt, was diese sind? - Ich weiß, das sind jetzt vielleicht zwei Fragen, aber es ist ein Paket. Vielen Dank.

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Nachdem ich bis jetzt noch nicht so viel beantworten konnte, ist es okay, dass es zwei Fragen sind. Wie gesagt, wir haben jetzt neu in der Bauordnung in § 1a Abs. 4 Inhalte, die auf jeden Fall veröffentlicht werden müssen. Das sind, wie gesagt, zum Beispiel die Vertragspartner, das ist die Festlegung der jeweiligen Leistungspflichten, die zu erfüllen sind, das sind auch die Fristen, wann diese Pflichten zu erfüllen sind, die werden in Zukunft auf jeden Fall online nachlesbar sein. Für die Abgeordneten dieses Hauses sind die städtebaulichen Verträge ja sowieso im Akt beigelegt, die können sowieso Einsicht nehmen. Alles andere wird dann, wie gesagt, beim Immobilienmanagement liegend mit den Vertragspartnern vereinbart und dann wird auch vereinbart, was wesentlich ist. Aber wie gesagt, es gibt jetzt in der Bauordnung Themenbereiche, die fix veröffentlicht werden.

 

Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung.

 

9.09.59†Amtsf. StR KommR Peter Hanke - Frage|

Die 4. Anfrage (FSP-1501909-2023-KSP/LM) wurde von Herrn Abg. Neumayer gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke gerichtet. (Den Medien war zu entnehmen, dass Wien aus dem neuen Finanzausgleich über 500 Mio. EUR zusätzlich bekommen soll. Es war die Rede davon, dass es mehr Geld vor allem für die Elementarpädagogik, das geförderte Wohnen, die Pflege und Gesundheit geben soll. Können Sie präzisieren, in welchen Bereichen das Land Wien - und in Folge dann auch die Gemeinde Wien - durch den neuen Finanzausgleich finanziell gestärkt wird?)

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Einen wunderschönen guten Morgen von meiner Seite!

 

Es geht um den Finanzausgleich und das Ergebnis, das Wien dabei erzielen konnte. Ich würde es einen guten Kompromiss nennen, das bringt es auf den Punkt. In der Frage wurde schon klar gesagt, es geht um rund 500 Millionen. Ich darf noch einmal konkretisieren, es geht um 537 Millionen EUR per anno für Wien, und das für das Jahr 2024.

 

Wir alle wissen, dass es eine Fülle von Verhandlungspunkten gab, ich werde versuchen, so wie es sich gehört für den 20.12., eine Zusammenfassung dieses Themas zu bringen, die die wesentlichsten Inhalte widerspiegelt, darf aber darauf hinweisen, dass wir eine lange Verhandlungsdauer hinter uns gelegt haben und dass wir insbesondere mit einem Verhandlungspapier der Länder, das wir im November 2022 vorlegen konnten, eigentlich die Basis für

 

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