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Landtag, 27. Sitzung vom 20.12.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 25

 

den Finanzausgleich, der dann jetzt im Spätherbst abgeschlossen wurde, gelegt haben.

 

Es ist auch für Sie alle schon mehrfach betont worden, es gibt ein neues Instrument, das ist der Zukunftsfonds, der wurde neu in den Finanzausgleich eingeführt. Dieser Zukunftsfonds soll sich um Themen-Settings kümmern, die uns alle angehen, die in Wien wichtig sind, in Österreich, in Europa, um die Themen, die momentan bestimmend sind, für uns als wachsende Stadt sowieso. Bei diesem Zukunftsfonds, der sich in der Höhe von 1,1 Milliarden EUR zusammensetzt und - das ist, glaube ich, sehr, sehr wichtig - eine jährliche Wertanpassung ab dem Jahr 2025 beinhalten wird, geht es um 3 Kernbereiche, das sind die Elementarpädagogik, das Thema Wohnen und Sanieren und als 3. Punkt Umwelt und Klima. So werden sich diese 1,1 Milliarden EUR aufteilen.

 

Wie diese Aufteilung erfolgt, darf ich Ihnen auch ein Stück weit mitgeben: Wir werden diesen Zukunftsfonds entsprechend valorisieren anhand der WIFO-Mittelfristprognose. Das bedeutet, dass aus den 1,1 Milliarden des Jahres 2024 am Ende der Finanzierungsperiode 2028 1,211 Milliarden EUR zur Verfügung stehen. Auch das ist, glaube ich, relativ vernünftig, um all das mitzunehmen, was wir an Inflationsthemen derzeit sehen, um eine vernünftige Bedeckung zu haben.

 

Wie wird dieser Fonds verteilt? Er wird nach der Volkszahl verteilt, die 2024 für Wien in Höhe von 21,69 Prozent besteht. So wird der länderweise Anteil berechnet. Im Bereich der Elementarpädagogik werden 45,5 Prozent dieser 1,1 Milliarden EUR zur Verfügung stehen, das sind rund 500 Millionen EUR. Da geht es um die Betreuungsquote der Unter-3-Jährigen, die von 38 Prozent zu erreichen sein soll oder zumindest eine 1-prozentige Steigerung pro Jahr beinhalten möge. Wien und das Burgenland haben erfreulicherweise diese Quote bereits erfüllt. Da wurde dann auch paktiert, dass die Mittel, wenn die Zielerreichung schon erfolgt ist, auch für den laufenden Betrieb genutzt werden können. Das ist ganz besonders für Wien ein großes Anliegen gewesen.

 

Der 2. Bereich bei diesem Zukunftsfonds ist Wohnen und Sanieren. Da hat man sich geeinigt, dass von diesen 1,1 Milliarden ein prozentueller Anteil von 27,25 Prozent entfällt oder pro Jahr in Summe 300 Millionen EUR zur Verfügung stehen. Da geht es darum, eine Renovierungsquote von öffentlichen Gebäuden in Höhe von 3 Prozent zu erreichen. Da haben auch die Länder zugesagt, dass es eigene Listen geben wird der öffentlichen Gebäude, die mehr als 250 m² Fläche beinhalten, um die Unterstützung herauszurechnen, die man zu erwarten hat.

 

Im 3. Bereich des Zukunftsfonds, Umwelt und Klima, haben wir noch einmal diese 27,25 Prozent der 1,1 Milliarden oder, anders gesprochen, 300 Millionen für ganz Österreich zur Verfügung, die zur Verteilung kommen werden. Da muss bis zum Ende der FAG-Periode in jedem Land der Prozentsatz des gesamten Bruttoendenergieverbrauchs herangezogen werden und im Sinne der Erneuerbare-Energie-Richtlinie durch erneuerbare Energien gedeckt werden, durchschnittlich mindestens 1 Prozent pro Jahr, in Ländern mit einem Deckungsbeitrag über 50 Prozent sind es mindestens noch 0,5 Prozent, die zu erhöhen sind. Das gilt auch für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs. Auch da gibt es eine Möglichkeit, dieses Thema zu berücksichtigen, wenn außergewöhnliche Rahmenbedingungen zuschlagen.

 

Am Ende ist es gelungen, mit diesem Zukunftsfonds eine klare Ansage zu machen. Wir können bei Zielerreichung der unterschiedlichen Settings davon ausgehen, dass diese Mittel für die qualitative und quantitative Erreichung allgemein herangezogen werden können. Es soll dieser Zukunftsfonds, der ja erstmals in der Form positioniert wurde, auch vor Ende der Finanzierungsausgleichsperiode evaluiert werden, um die Effekte nachzuvollziehen, die dieser Zukunftsfonds gebracht hat. Man versucht aber auch, nach dem Jahr 2028 diesen Zukunftsfonds im Finanzausgleichsinstrumentarium weiter zu bedienen.

 

Im Bereich Umwelt und Klima wurde eines ganz klar gesagt: Man bekennt sich zum Ausstieg aus fossilen Heizungsformen. Das ist ein sehr, sehr wichtiges Anliegen, gerade für Wien, und das entspricht unserer Zielsetzung, dass wir 2040 die Klimaneutralität erreichen wollen.

 

Ich darf Ihnen jetzt noch drei wesentliche Themen des Zweckzuschussgesetzes näherbringen, die insbesondere für die Unterstützung der thermisch-energetischen Sanierung und den Heizungsumstieg wesentlich sind. Man hat sich geeinigt, dass für die Jahre 2024 und 2025 jeweils 50 Millionen zur Verfügung stehen, also in Summe 100 Millionen, um ein klares Bekenntnis zum Sanierungsthema zu finden.

 

Auch die Finanzzuweisung an Länder und Gemeinden über Gesundheit, Pflege und Klima entfällt nicht, wir haben schon bisher 300 Millionen gesehen. Dieser Betrag wird verdoppelt auf 600 Millionen EUR, aufgestockt aus der Finanzausgleichsperiode 2017. Ich darf dann noch weiterkommen zur Pflege, dem essenziellen Punkt, der uns über viele Monate und auch in Zukunft natürlich sehr nahegeht. Wir haben den Pflegefonds im Jahr 2024 auf 1,1 Milliarden EUR aufgestockt. Das bedeutet auch, dass die ältere Valorisierung stattfindet, also nicht nur die normale Valorisierung, sondern plus 2 Prozentpunkte, womit man in der Pflege auf eine durchschnittliche Erhöhung pro Jahr von 4,5 Prozent kommt. Ich glaube schon, dass das ein Ansatz ist, der die Notwendigkeit widerspiegelt. Auch hier ist die Volkszahl die entscheidende, auch das ist nicht selbstverständlich, musste verhandelt werden. Aber, wie ich meine, für Wien ist auch das ein gutes Ergebnis.

 

Im Bereich der Gesundheit haben wir 6 Unterpunkte. Ohne zu lang werden zu wollen, darf ich diese 6 Punkte zumindest kurz benennen. Es ist die Stärkung des niedergelassenen Bereichs. Da werden jährlich 300 Millionen EUR, über die Laufzeit also 1,5 Milliarden EUR, zur Verfügung stehen. Das Zweite ist die Stärkung des spitalambulanten Bereichs. Auch das ist permanent bei uns in Diskussion. Auch da wird es über die Laufzeit 3 Milliarden EUR zu verteilen geben. Und wenn man sich das Gesundheitsthema in Summe hernimmt, dann wird mit der Erhöhung 2024 ein Gesamtbetrag von 550 Millionen EUR vorhanden sein, der sich 2028 sicher auf rund 656 Millionen erhöhen wird. Bleiben wir aber bei den Unterpunkten der Gesundheit. Ich darf noch einmal das Thema Digitalisie

 

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