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Landtag, 29. Sitzung vom 25.01.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 31

 

Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Selbstverständlich ist in solchen schwierigen Situationen, die auf jeden Fall in Schulen stattfinden - es gibt oft problematische Situationen mit Kindern und Jugendlichen, in denen Lehrpersonen auch überfordert sind, in denen es auch einen Beitrag der Eltern braucht -, die MA 11 eine unterstützende Behörde auch der Schule. Es gibt dort eigene Schulkooperationsteams, das sind mobile Teams innerhalb der MA 11, die in der Sozialarbeit an die Schulen kommen und das Bindeglied sind zu weiteren Maßnahmen, die auch in der MA 11 stattfinden. Da muss man immer kindesbezogen schauen: Was ist denn das Richtige? Ist es eine Sozialarbeit, oder sind es Auflagen für die Familie, oder ist es ein Zusammenarbeiten der Familie auch mit den Kindern?

 

Hier möchte ich darauf hinweisen, dass wir eine Form der Schulklassen massiv ausweiten - diese heißen „Familie in der Schule“ -, wo sowohl Eltern als auch Kinder mit externer Unterstützung und dem Lehrpersonal begleitet werden, wo Eltern zumindest ein Mal die Woche auch in die Schule kommen, um in der Erziehungsarbeit unterstützt zu werden, und wo auch klar erläutert wird, was die Anforderungen und auch die Erwartungshaltungen sind.

 

Das heißt, es gibt hier unterschiedliche Möglichkeiten für die Schule, auf Unterstützung und Hilfe der MA 11 zuzugreifen.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Pipal-Leixner gestellt. Ich erteile ihr das Wort.

 

9.53.26

Abg. Mag. Angelika Pipal-Leixner, MBA (NEOS): Guten Morgen, Herr Landesrat! Gibt es bei der Kindesabnahme durch die MA 11 einerseits interne Kontrollen, und wird sie andererseits auch durch externe Stellen überprüft?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Auf jeden Fall. Es gibt sehr vielseitige Kontrollen, sowohl intern als auch extern. Wenn man sich zum Beispiel die sozialpädagogischen Einrichtungen der MA 11 anschaut, so gibt es zur Zeit fünf Prüfungsinstanzen und fünf unterschiedliche Institutionen - interne und externe -, die hier kontrollieren.

 

Das ist erstens das Referat Aufsicht über sozialpädagogische Einrichtungen - das ist innerhalb der MA 11 -, wo wir gesetzlich vorgeschrieben haben, dass jede Einrichtung ein Mal im Jahr überprüft und kontrolliert wird und die Qualitätsstandards überprüft werden. Das ist zweitens das Referat Sozialpädagogische Einrichtungen, hier die Stabsstelle Qualitätssicherung und Organisationsentwicklung, die überprüft, ob die Qualitätsstandards nach den Handlungsanleitungen und Erlässen eingehalten werden. Das sind die zwei internen Prüfinstanzen, wo dann möglicherweise als dritte noch die Interne Revision dazukommt.

 

Zu den externen Prüfungsinstanzen, die es gibt: Das ist erstens die Ombudsstelle der Kinder- und Jugendanwaltschaft, die für alle Kinder und Jugendlichen in sozialpädagogischen Einrichtungen Ansprechpartner ist und auch die sozialpädagogischen Einrichtungen besucht und mögliche Mängel meldet. Die zweite externe Stelle ist die OPCAT-Kommission der Volksanwaltschaft. Diese überprüft regelmäßig alle sozialpädagogischen Einrichtungen der MA 11 sowie private Träger nach den Aspekten, ob der Kinderschutz dort gewährleistet ist. Und die dritte externe Stelle ist schlussendlich die BewohnerInnenvertretung. Diese überprüft auch sozialpädagogische Einrichtungen auf Grund des Heimaufenthaltsgesetzes, hier insbesondere, ob freiheitsbeschränkende Maßnahmen angemessen sind oder diese überschritten worden sind.

 

Ich kenne kaum einen Bereich, der so gut kontrolliert ist wie sozialpädagogische Einrichtungen, und halte das auch für richtig, weil dort eine besonders sensible Situation für die Kinder entsteht, wenn sie ohne Eltern in Wohngemeinschaften aufwachsen. Da braucht es einen engmaschigen Schutz, und ich bin froh, dass dieser in Wien sehr gut aufgestellt ist, aber mein Anliegen ist es, noch weitere Schritte zu unternehmen.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. Die 4. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Berner gestellt. Ich erteile ihr das Wort.

 

9.56.01

Abg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE): Herzlichen Dank für die Ausführungen bisher. Wir gehen jetzt noch einmal zurück zu diesem Stadtrechnungshofbericht, den wir auch wieder mit gewissem Erschrecken gelesen haben. Es waren nicht nur schöne Sachen, die da drinnengestanden sind, ganz im Gegenteil, und wir wissen ja eh schon länger, dass die Bedingungen für SozialarbeiterInnen bei der MA 11 sehr herausfordernd sind - Sie wissen das auch -, sowohl, was psychische Belastungen als auch, was die Arbeitszeiten betrifft.

 

Was haben Sie konkret gemacht, um diese Situation zu verbessern? Also konkret: Wie viele Vollzeitäquivalente sind jetzt immer noch offen in den WGs genauso wie in der Administration? - Herzlichen Dank.

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Dem kann ich nur beipflichten, nämlich: Das ist ein sehr herausfordernder Beruf, aber ein für die Gesellschaft sehr wichtiger und ein sehr sinnstiftender, weil man hier wirklich die Zukunft von Kindern, die nicht das Privileg haben, mit ihren Eltern aufzuwachsen, begleiten kann. (Der Geräuschpegel im Saal ist sehr hoch.)

 

Präsident Ernst Woller (unterbrechend): Ich würde darum ersuchen, dass hinten im Saal die Gespräche reduziert oder leiser abgehalten werden, denn wir können den Redner nicht verstehen. - Bitte.

 

Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA (fortsetzend): Danke sehr. - Dementsprechend ist es mir wichtig, das Personal hier entsprechend zu unterstützen. Welche Maßnahmen gibt es? Die Gehaltsentwicklung der letzten Jahre in diesem Bereich ist eine, die für das Personal spricht. Zweitens: Begleitende Unterstützung beispielsweise über Supervision oder andere Unterstützungsangebote für das Personal, die ausgebaut worden sind und weiter ausgebaut werden. Und drittens: die Frage, wie viel Personal insgesamt zur Verfügung steht. In diesem Bereich haben wir schon unterschiedliche Unterstützungspakete geschnürt, einerseits in der Zentrale der sozialen Arbeit, wo in den Regionalstellen mit den betroffenen Familien gearbeitet wird. Es hat jede Regionalstelle in einem

 

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