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Landtag, 29. Sitzung vom 25.01.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 31

 

die Probleme liegen, und die in den letzten 50 Jahren gesehen haben, wo man nachschärfen muss und wo manches bisher vielleicht nicht optimal geregelt war. Dafür ein großes Danke.

 

Danke auch an alle Fraktionen, die diesen Antrag heute mittragen und ihn gemeinsam einbringen. Ich bitte im Sinne der Wienerinnen und Wiener und im Sinne der Wiener Bäume um Zustimmung. - Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie von Abg. Mag. Heidemarie Sequenz und Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia.)

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Bitte.

 

11.56.23

Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky|: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich möchte mich auch sehr herzlich bedanken, zuerst einmal bei den Abgeordneten, die den Antrag eingebracht haben, und bei den drei Klubs, die sie vertreten. Sie machen es nämlich möglich, dass wir diese Beschlussfassung heute fällen können.

 

Es ist, wie ich finde, ein historischer Tag. Es ist ein historischer Beschluss für die Bäume in unserer Stadt. Wir ermöglich damit, dass aufbauend auf einem sehr, sehr wirkungsvollen, sehr, sehr erfolgreichen und auch international einzigartigen Baumschutzgesetz mehr getan werden kann, damit Bäume besser geschützt werden, also weniger Bäume gefällt werden, und dass, wenn es doch so kommen muss, deutlich mehr Ersatzpflanzungen mit einer deutlich besseren Qualität gemacht werden können.

 

Das ist wichtig für die Lebensqualität in unserer Stadt, aber auch für den Klimaschutz. Wenn auch das nicht möglich ist, stehen über höhere Ausgleichsabgaben mehr Mittel für die Stadt zur Verfügung, um wiederum für die Bäume zu arbeiten. Das ist eine wirklich großartige Sache, finde ich, ein großartiger Schritt nach vorne.

 

Weil das in Diskussion war und leider sogar als Argument genommen wurde, um inhaltlich keine Debatte zu führen, sondern insgesamt nicht zustimmen zu können, möchte ich, was den Prozess für dieses Gesetz oder diese Novelle betrifft, in dem Raum einfach auch noch einmal sagen - einmal davon abgesehen, was die Ausschussvorsitzende schon gesagt hat -: Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Gesetze auf unterschiedliche Art und Weise entstehen.

 

Es ist ja rechtlich klar normiert, auf welche Art und Weise sie entstehen können. Es gibt auch einige Gründe für Initiativanträge. Sehr viele Initiativanträge, die Kollegin Olischar vorhin subsumiert hat, sind zum Beispiel Dienstrechtsnovellen. Für die darf ich auch verantwortlich sein. Gleich nachher beschließen wir noch eine. Da gibt es ganz oft einfach die Rahmenbedingungen, die der Bundesgesetzgeber durch zeitlich sehr knappe Beschlüsse vorgibt, zum Beispiel bei einem Gehaltsabschluss oder bei Veränderungen, damit die im nächsten oder übernächsten Monat schon auf dem Lohnzettel unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen können.

 

In dem konkreten Fall - ich glaube, das hat Abg. Abrahamczik auch sehr eindeutig dargelegt - ist es um den größtmöglichen Erhalt der meisten Bäume in unserer Stadt gegangen. Ich finde, das ist ein gutes Argument. Es gibt auch noch andere Argumente. Auf die möchte ich noch eingehen. Es ist uns möglich, auf unglaublich viel Expertise zurückzuschauen, nachdem dieses Gesetz 50 Jahre ausgesprochen gut funktioniert hat und auch mehrfach, wenn man so will, bis hin zum Verfassungsgerichtshof gechallenged worden ist und auch die rechtliche Qualität bewiesen hat. Es ist uns möglich, auf diese Jahre und Jahrzehnte zurückzuschauen und auf der unglaublichen Expertise, was das Gesetz selber betrifft, in der MA 22, in der MA 42, in den Magistratischen Bezirksämtern und in dieser Stadt aufzubauen.

 

Genau diese Expertise hat es uns ermöglicht, ein funktionierendes Gesetz innerhalb der Rahmenbedingungen, die dieses Gesetz vorgibt, zu novellieren. Wir haben die Systematik nicht verändert, weil es eine gute Systematik ist, sondern wir haben mit der Expertise der Genannten an den Drehschrauben gedreht, um noch mehr für die Bäume zu tun. Das ist ein sehr, sehr gewissenhafter Prozess gewesen.

 

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um den genannten Experten in den Magistratischen Bezirksämtern, in der Magistratsdirektion, aber vor allen Dingen in der MA 22, die heute auch durch den Dienststellenleiter, seinen Stellvertreter und sein Team hier vertreten ist, und der MA 42 einfach ein Danke dafür sagen, dass diese Expertise zusammengenommen worden ist, um diesen Entwurf, diese Novelle, gemeinsam auszuarbeiten.

 

Ich bin überzeugt davon: Es ist ein wesentlicher Schritt. Ich hoffe auf möglichst breite Zustimmung und freue mich auf die Umsetzung. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger:12.00.15 Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Dieses Gesetz ist in erster Lesung mehrstimmig mit den Stimmen von SPÖ, NEOS und GRÜNEN beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.

 

Es liegt ein Beschluss- und Resolutionsantrag vor, eingebracht von den GRÜNEN, Wien-weite Baumpotenzialanalyse. Verlangt wird die Zuweisung an den Gemeinderatsausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal. Wer diesem Antrag Folge leisten kann, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ich sehe, das ist einstimmig.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung mehrstimmig mit den Stimmen von SPÖ, NEOS und GRÜNEN so beschlossen.

 

12.01.28Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 - 63. Novelle zur Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung

 

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