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Landtag, 30. Sitzung vom 21.02.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 30

 

Jahren unzählige Male debattiert haben, und ich weiß heute schon, dass wir noch weiter debattieren werden. Wir haben aber auch ganz deutlich immer wieder die Kritik angeführt, und diese Kritik besteht weiterhin. 60 Prozent sind Nicht-Österreicher, rund drei Viertel aller Wiener hatten in den letzten 2 Jahren - und das ist das, was mich so besonders stört - eine Bezugsdauer von über 20 Monaten. Jeder, der mich kennt, weiß, dass ich ein sehr sozial denkender Mensch bin, aber was dabei immer gewollt wurde, dass man gesagt hat, das muss ein Sprungbrett sein, ist in vielen Fällen nicht erreicht. Das heißt, es müssen stärkere Maßnahmen ergriffen werden, damit es wirklich zum Sprungbrett wird, und da fehlt einiges. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Gleichzeitig haben wir aber auch ganz speziell das Thema Wohnen als zweiten Bereich. Dazu ist von den Vorrednern schon gesagt worden, das ist natürlich ein riesiges Problem, und weiterhin haben wir eine enorme Teuerungskrise. Die Bundesregierung hat ja eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, um die Bevölkerung zu entlasten. Ein ganz wichtiger Aspekt ist dabei aber eben gerade das Wohnen. Und in diesem Licht betrachten wir auch die heutige Novelle. Daher macht diese Novelle der Wiener Mietbeihilfe heute wirklich Sinn bei der Hilfe für sozial Schwächere. Frau Spielmann hat das angeführt. Wir haben auch nie zurückgeschreckt und sind auch der Meinung, dass Maßnahmen dort, wo es notwendig ist, gesetzt werden müssen. Da braucht es aber zielgerichtete Förderungen und nicht die Gießkanne. Beim Thema der steigenden Wohnkosten ist das genauso der Fall.

 

Beispielsweise erhält eine Alleinerzieherin mit 2 Kindern künftig 360 EUR monatlich, derzeit 160 EUR. Also da ist schon ein Unterschied! Es ist eine Maßnahme, die Teuerung im Bereich Wohnen bekämpft und eben den sozial Schwächeren hilft. An der Situation, sage ich noch einmal, der Mindestsicherung selbst ändert sich durchaus nichts. Und ich sage es noch einmal: Es müssen stärkere Anreize geschaffen werden, damit man wieder rasch in den Arbeitsmarkt kommt. Wir wollen ein Sprungbrett, keine Hängematte. Ich rede nicht von Personen, die nicht arbeitsfähig sind. Ich denke da auch an eine stärkere Überprüfung der Arbeitswilligkeit, die ist nämlich in manchen Bereichen auch nicht vorhanden, und bei Nichteinhaltung der Vorgaben aus dem Integrationsgesetz an Sanktionen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Sowohl mit der Wohnbeihilfe als auch mit der Mietbeihilfe wird das Ziel der Unterstützung beim Wohnbedarf befolgt. Gerade in dieser wirklich schwierigen Phase der jetzigen Zeit ist es eine sinnvolle Maßnahme, eine Maßnahme, bei der die Vorteile überwiegen und zielgerichtet den sozial Schwächeren geholfen wird. Aus diesen Gründen stimmen wir trotz einiger Kritikpunkte dieser Novelle heute auch zu. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Zu Wort gemeldet ist Abg. Mörk. Ich erteile es ihr.

 

11.39.11

Abg. Gabriele Mörk (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Der Wiener Wohnungsmarkt hat sich in den letzten Jahren verändert, und die Mieten sind nicht nur auf Grund der aktuellen Teuerungskrise stark angestiegen. Vor allem armutsbetroffene Menschen hat die Teuerung in den letzten Jahren besonders hart getroffen. So müssen Menschen mit geringem Einkommen 50 Prozent ihrer Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen und Energie aufwenden, während die Durchschnittsbevölkerung nur 30 Prozent aufwendet.

 

Daher hat auch die Stadt Wien in den letzten zwei Jahren eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, um den betroffenen Wienerinnen und Wienern zu helfen: Mit dem Wiener Energiebonus 2022 und 2023, mit der Wiener Energiekostenpauschale, mit Wiener Energieunterstützung Plus, mit dem Wiener Wohnbonus 2023, mit der Wiener Wohnunterstützungspauschale 2023, mit einer Gutschrift über die halbe Monatsnettomiete für GemeindebaumieterInnen, mit der Wohnungssicherung Plus - da geht es um die Übernahme von Mietzinsrückständen, um Menschen vor Delogierungen zu helfen - und mit der Wiener Mietpreisbremse im Gemeindebau. Es wird keine Erhöhungen der Richtwert- und Kategorienmieten in den nächsten zwei Jahren geben. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Es wurden aber auch die Unterstützungsleistungen für Wohnen, die es in Wien gibt, grundlegend überarbeitet, verbessert und vereinfacht. Bereits im Herbst des Vorjahres haben wir hier im Wiener Landtag das neue Wohnbeihilfegesetz, das mit 1. März 2024 in Kraft treten wird, beschlossen. Ich bringe in Erinnerung: Es wird dann mehr bezugsberechtigte Personen geben, da die Einkommenshöchstgrenzen angehoben wurden. Das 13. und 14. Gehalt werden nicht mehr berücksichtigt. Es wird die Bruttomiete und nicht mehr die Nettomiete herangezogen, und die Wohnbeihilfe gilt in Zukunft für alle Bauten, es wird nicht mehr zwischen geförderten und privaten unterschieden.

 

Durch den Wegfall der Wohnbeihilfe für MindestsicherungsbezieherInnen ist eine Novellierung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes erforderlich. Vor allem wurden auch die Miethilfenobergrenzen das letzte Mal im Jahr 2006 angehoben und in den letzten Jahren nur mehr valorisiert. Dass eine Novellierung unbedingt notwendig ist, zeigt auch eine OMG-Umfrage im Auftrag der Stadt Wien, die im Herbst des Vorjahres durchgeführt wurde. Diese Untersuchung hat gezeigt, dass gerade Mindestsicherungsbezieher besonders von der Teuerung im Bereich Wohnen betroffen waren. Die Umfrage hat gezeigt, dass 49 Prozent Schwierigkeiten hatten, ihre Miete pünktlich zu bezahlen, während es im Durchschnitt der Bevölkerung nur 15 Prozent waren. 95 Prozent haben angegeben, diese Ausgaben nur schwer, eher schwer oder ganz schwer stemmen zu können, und 70 Prozent gaben auch an, dass sie Wohnkosten schwer belasten. 41 Prozent mussten sich Geld von Bekannten oder FreundInnen ausborgen, um die Miete überhaupt bezahlen zu können. 19 Prozent konnten ihre Miete gar nicht mehr überweisen. Dieses Ergebnis zeigt ganz klar, dass Leistbarkeit des Wohnens für viele Mindestsicherungsbezieher nicht mehr gegeben ist.

 

Mit der heutigen Novellierung der Mindestsicherung stellen wir fest, dass es zu einer deutlichen Erhöhung der

 

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