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Landtag, 30. Sitzung vom 21.02.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 28 von 30

 

Mietbeihilfe für alle Beziehenden kommt. Das VfGH-Erkenntnis, das den Sachleistungszwang des Bundes gehoben hat, ermöglicht, neue Spielräume zu nutzen, um die Betroffenen im Bereich Wohnen noch stärker als bisher zu unterstützen. Diese Novellierung zeigt, dass die Stadt diese Spielräume auch ausnutzt.

 

In Zukunft gibt es eine saubere Trennung zwischen Wohnbeihilfe und Mietbeihilfe. Das bedeutet auch weniger Bürokratie für Menschen in Not, und durch die Differenzierung der Bedarfsgemeinschaften kann die Situation der AlleinerzieherInnen noch stärker Berücksichtigung finden.

 

Ich darf auch noch kurz auf den grünen Antrag bezüglich Schlechterstellung von Mindestsicherungsbeziehern verhindern eingehen. Dazu darf ich grundsätzlich anmerken, dass im Richtsatz der Mindestsicherung 25 Prozent Anteil für die Miete inkludiert ist. Ebenso ist ein Beitrag für Heizung, Strom und Hausrat inkludiert, und wenn für eine Miete gleich eine Pauschale für Heizung oder Warmwasser eingehoben wird, wird das auch in Zukunft bei der Wohnbeihilfe bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Bei der Novellierung, die wir hoffentlich in Kürze beschließen werden, kommt es - das wurde schon mehrmals erwähnt - zu einer deutlichen Erhöhung der Mietbeihilfe für alle Beziehenden, und - auch Kollegin Spielmann ist schon darauf eingegangen - es gibt eine Härtefallregelung für die enormen Wohnkosten. Meine Fraktion wird alle drei eingebrachten Anträge ablehnen.

 

Ich darf Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, ersuchen, dieser Gesetzesvorlage Ihre Zustimmung zu geben, denn unser sozialpolitisches Ziel in Wien ist ganz klar: Alle Wienerinnen und Wiener müssen immer in der Lage sein, ihre Wohnkosten bezahlen zu können, ohne ständig von Existenzängsten belastet zu sein. Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Letzter zu Wort gemeldet ist Abg. Prack. Ich erteile es ihm.

 

11.46.30

Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zunächst wiederhole ich mich: Kollege Seidl sagt immer, wenn wir hier eine Debatte über das Wiener Mindestsicherungsgesetz führen, dass es in irgendeiner Form verfassungswidrig sei. Er hat mir aber weder im Ausschuss noch hier im Hohen Landtag jemals beantworten können, welche Punkte er denn als verfassungswidrig ansieht. Ich würde bitten, einfach einmal herauszukommen und diese Punkte zu nennen. Mir ist nämlich nicht bekannt, was jetzt noch an diesem Gesetz verfassungswidrig sein sollte. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Kollegin Spielmann hat die Dinge, die wir an diesem Gesetz positiv sehen, jetzt eh schon ausführlich dargelegt. Wir haben beschlossen, wir machen heute ein bisschen Arbeitsteilung. Ich werde Ihnen jetzt noch ein paar Kritikpunkte zumuten müssen.

 

Einmal ganz ehrlich: Wie viele von Ihnen haben gewusst, dass es einen Unterschied zwischen Wohn- und Mietbeihilfe gibt? (Einige Abgeordnete heben die Hand.) - Das scheinen einige zu sein. Und wie viele könnten den Unterschied zwischen Miet- und Wohnbeihilfe erklären? Das sind immer noch einige, aber vielleicht schon weniger. Wie viele Leute da draußen am Eislaufplatz, glauben Sie, verstehen die Unterscheidung zwischen Wohn- und Mietbeihilfe, und wie viele könnten Ihnen sagen, ob sie Anspruch auf Miet- oder Wohnbeihilfe hätten? Ich jedenfalls ernte immer wieder ungläubige Blicke, wenn ich Menschen erkläre, dass sich Wien zwei verschiedene Systeme zur Unterstützung bei den Wohnkosten leistet, zwei verschiedene Systeme mit zwei unterschiedlichen Berechnungsmethoden durch zwei verschiedene Magistratsabteilungen verwaltet. Das ist - „excuse my language“ - verwaltungsökonomisch völlig irrsinnig. Das kostet sinnlos Ressourcen, Geld und Arbeitszeit, die nicht bei den Menschen ankommen.

 

Es ist für die Betroffenen ein undurchschaubarer Dschungel, es ist unklar, wer zuständig ist, es ist unklar, auf welche Leistung man Anspruch hat. Wenn sich ein kleines Detail am Einkommen ändert, kann es sein, dass man alle Unterlagen bei einer anderen Stelle wieder vorlegen muss und monatelang auf einen Bescheid wartet. Das geht besser, sehr geehrte Damen und Herren, das geht einfacher und das geht effizienter. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Mit dem heutigen Gesetzentwurf und mit dem Gesetzentwurf, den wir im November zur Wohnbeihilfe beschlossen haben, erklären Sie auch das endgültige Scheitern an der Zusammenführung von Wohn- und Mietbeihilfe. Es ist ein krachendes Scheitern. Weil die Ressortgrenzen offensichtlich wichtiger sind als die Sache, wird die Parallelführung beibehalten, zwei Leistungen zur Unterstützung bei den Wohnkosten, eine im Sozialressort und eine im Wohnressort, nur, weil man sich nicht einigen kann, bei wem die Zuständigkeiten zusammengeführt werden. Wie wollen Sie das irgendjemandem außerhalb dieses Raumes erklären, sehr geehrten Damen und Herren? Das ist ein Armutszeugnis, dass das nicht geschafft wurde. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Wenn Sie mir das nicht glauben wollen - das verstehe ich schon -, dann rufe ich einen Zeugen in den Zeugenstand, der unverdächtig ist, ein Grüner zu sein, der auf die Frage des „Kurier“, ist es sinnvoll, wenn zwei Ressorts in Sachen Wohnen die Bewohner unterstützen, sagt: „Darüber haben wir uns Gedanken gemacht. Wir wollen, dass in Zukunft gezielter und unbürokratischer die notwendige Unterstützung sichergestellt wird. Das Ressort der Sozialstadträtin und meine Geschäftsgruppe arbeiten bereits an einer Zusammenführung. Menschen mit geringem Haushaltseinkommen sollen künftig durch ein neues Wohngeld unterstützt werden.“ Der Zeuge hat das 2012 gesagt, der Herr, der diese kluge Antwort gegeben hat, ist mittlerweile Bürgermeister dieser schönen Stadt, aber ein gemeinsames Wohngeld haben wir immer noch nicht. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Im Gegenteil: Statt dem großen Wurf bleibt das Zerwürfnis zwischen Sozial- und Wohnressort, statt einem Wohngeld für alle bleibt die Zersplitterung auf Wohn- und Mietbeihilfe, statt einem bürgerInnenfreundlichen, verwaltungsökonomischen Modell bleibt ein für die Menschen undurchsichtiges und bürokratisches Parallelsystem. Und das, obwohl der Bürgermeister dieser Stadt 2012 schon

 

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